EEG-Reform, Kleine

EEG-Reform: Kleine Solaranlagen bekommen drei Jahre Übergangsfrist

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 01:24 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Wirtschaftsministerium entschärft die geplanten Einschnitte bei der Ökostrom-Förderung und gewährt kleinen Solaranlagen längere Übergangsfristen.

EEG-Reform: Reiche mildert Kürzungen bei Solarförderung
Eine Hand dreht einen Regler an einem Energiezähler, im Hintergrund verschwommen Solarpanels und Windturbinen unter blauem Himmel. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein am Freitag vorgelegter Referentenentwurf zur EEG-Reform sieht längere Übergangsfristen und Erleichterungen für kleine Solaranlagen vor. Damit reagiert das Ministerium auf massive Kritik an den ursprünglich weitreichenderen Kürzungsplänen.

Kleine Solaranlagen bekommen Schonfrist

Der Kern der neuen Pläne: eine zeitlich gestaffelte Umstellung auf die Direktvermarktung. Neue Solaranlagen unter 50 Kilowatt Leistung, die ab Anfang 2027 ans Netz gehen, erhalten für drei Jahre noch eine feste Einspeisevergütung. Die liegt allerdings einen Cent pro Kilowattstunde unter der regulären Vergütung. Danach müssen die Betreiber ihren Strom selbst vermarkten.

Doch die Übergangsfrist wird von Jahr zu Jahr enger. Für Anlagen aus 2028 gilt sie nur noch bis 25 kW. 2029 sinkt die Grenze auf 7 kW. Ab 2030 ist dann Schluss: Neuanlagen müssen sofort in die Direktvermarktung. Ursprünglich hatte das Ministerium eine sofortige und vollständige Abschaffung der Einspeisevergütung erwogen – der Aufschrei war gewaltig.

Netzengpässe und neue Biomasse-Ziele

Das Reformpaket enthält auch Änderungen beim Umgang mit Netzengpässen. Das Ministerium ruderte zurück: Kompensationszahlungen bei Abregelungen von Anlagen werden nicht komplett gestrichen, sondern nur reduziert. Neu eingeführt wird eine sogenannte Spitzenkappung, die die Einspeiseleistung neuer Anlagen begrenzt.

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Bei der Biomasse dreht der Entwurf dagegen auf: Die installierte Leistung soll bis 2035 auf 9,5 Gigawatt steigen. Die Neuregelungen sind das Ergebnis einer Einigung zwischen Reiche, Finanzminister Klingbeil (SPD) und Umweltminister Schneider (SPD).

Enge Frist für Stellungnahmen

Die Gesetzentwürfe sind bereits zur Anhörung an Länder und Verbände verschickt. Die Frist für Stellungnahmen ist knapp: Sie endet Mitte nächster Woche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die inhaltliche Entschärfung, kritisierte aber den engen Zeitrahmen. Ein Kabinettsbeschluss ist für Ende Juli geplant.

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Flankierend dazu hat die EU-Kommission Vorschläge zur Reform des Emissionshandels vorgelegt. Die jährliche Senkung der CO2-Zertifikate soll verlangsamt werden – das Instrument würde so bis in die 2040er Jahre laufen. Gratiszertifikate für die Industrie sollen länger gewährt werden als geplant. Während Unionspolitiker die Entlastungen lobten, kritisierten SPD-Vertreter die mögliche Aufweichung der Klimaschutzinstrumente.

Reiche betonte gegenüber der Wirtschaftswoche die Notwendigkeit weiterer Strukturreformen. Hohe Energiekosten und Sozialbeiträge gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit. Beim Netzausbau sprach sie sich für oberirdische Leitungen aus – die seien deutlich günstiger als Erdkabel.

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