EEG-Reform, EntschÀdigung

EEG-Reform: Sechs Jahre ohne EntschÀdigung könnten Windprojekte bremsen

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

VerbĂ€nde und LĂ€nder verlangen Änderungen an den EEG-PlĂ€nen; die Bundesregierung wies VorschlĂ€ge des Bundesrats weitgehend zurĂŒck.

EEG-Reform 2026: Branchen und LĂ€nder warnen vor Folgen
Großer Windpark in einer weiten Agrarlandschaft bei Sonnenaufgang mit mehreren Windkraftanlagen. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das begleitende Netzanschlusspaket stoßen auf breiten Widerstand. Zahlreiche Branchenvertreter sowie Landes- und Bundespolitiker warnen vor erheblichen Risiken fĂŒr den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Statt regulatorischer HĂŒrden und drohender Ausbaustopps fordern Kritiker mehr marktwirtschaftliche Mechanismen und Anpassungen an den RegierungsentwĂŒrfen.

Bedenken der Windbranche bei Netzanbindung und Wirtschaftlichkeit

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) befĂŒrchtet erhebliche Einschnitte fĂŒr Projektierer. Nach Verbandsangaben könnten kumulative Effekte aus dem vorliegenden EEG-Entwurf und dem Netzanschlusspaket die Wirtschaftlichkeit von Projekten drastisch schmĂ€lern und im schlechtesten Fall zu einem Ausbaustopp fĂŒhren.

Der Verband fordert Korrekturen am sogenannten Redispatch-Vorbehalt, der Wirkleistungsbegrenzung sowie am Referenzertragsmodell. Zudem verlangt der BWE ein separates SĂŒdsegment, die Streichung geplanter Regionen und eine vollstĂ€ndige Ablehnung der diskutierten Pachtbegrenzung. Ein zusĂ€tzliches Volumen von 12 Gigawatt werde nach EinschĂ€tzung des Verbands nur wirksam, wenn passende Rahmenbedingungen geschaffen wĂŒrden.

BWE-PrĂ€sidentin BĂ€rbel Heidebroek warnte in Stellungnahmen davor, dass die ReformplĂ€ne den Windausbau spĂŒrbar ausbremsen. Beim Redispatch-Vorbehalt sollen Betreiber in ĂŒberlasteten Netzgebieten auf EntschĂ€digungen verzichten, was laut Heidebroek zu Einnahmeverlusten von bis zu 20 Prozent fĂŒhren und viele Projekte unfinanzierbar machen könne.

Zudem solle die Wirkleistungsbegrenzung bundesweit ab 2027 greifen – und dies auch fĂŒr bereits geplante und finanzierte Vorhaben. In Sachsen-Anhalt gebe es derzeit 7 Gigawatt installierte Windleistung und weitere 2,3 Gigawatt in der Planungsphase, die von solchen Vorgaben tangiert werden könnten.

Widerstand aus den BundeslÀndern

Auch aus den LĂ€ndern formiert sich parteiĂŒbergreifend deutlicher Widerspruch. Der schleswig-holsteinische MinisterprĂ€sident Daniel GĂŒnther wandte sich mit deutlicher Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz und verwies darauf, dass die PlĂ€ne sowohl seinem Bundesland als auch dem Bund schaden könnten.

GĂŒnther kritisierte zu geringe Ausschreibungsvolumina fĂŒr Windenergie an Land, wodurch selbst bereits genehmigte Projekte gefĂ€hrdet seien. Zudem zeigte er sich irritiert ĂŒber das geplante Ende garantierter VergĂŒtungen fĂŒr neue private SolardĂ€cher.

In Schleswig-Holstein, wo Anlagen ab 100 Kilowatt bereits seit 2012 in der Direktvermarktung sind, deckt die Erzeugung aus erneuerbaren Quellen rechnerisch 200 Prozent des Stromverbrauchs ab und stellt 90 Prozent der heimischen Stromerzeugung.

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Tobias Goldschmidt betonte ebenfalls das wachsende Investitionsrisiko und ein drohendes Nachlassen des Ausbautempos.

Beim Streitpunkt Redispatch-Vorbehalt sieht das Gesetzespaket vor, dass Neuanlagen in ĂŒberlasteten Gebieten bei einer Abregelung von ĂŒber 5 Prozent fĂŒr die Dauer von sechs Jahren keine EntschĂ€digung erhalten – gedeckelt auf bis zu 20 Prozent der Jahresstromerzeugung. Der ursprĂŒngliche Entwurf sah sogar eine Frist von zehn Jahren ohne diese Obergrenze vor.

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Der geplante Redispatch-Vorbehalt sieht vor, dass Neuanlagen in ĂŒberlasteten Netzgebieten bei Abregelung ĂŒber 5 Prozent fĂŒr sechs Jahre keine EntschĂ€digung erhalten — gedeckelt auf bis zu 20 Prozent der Jahresstromerzeugung. FĂŒr Projektierer bedeutet das: Die Wirtschaftlichkeit bereits geplanter und finanzierter Vorhaben steht zur Disposition. Unser kostenloser Report ordnet die geplanten Regelungen ein und zeigt, welche Stellschrauben Sie jetzt prĂŒfen sollten. Kostenlosen Projektierer-Report jetzt anfordern

Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer sah in einem Schreiben ebenfalls gravierenden Korrekturbedarf an zentralen Elementen des Reformpakets und stĂŒtzte wesentliche Kritikpunkte der LĂ€nderseite. In einer zweistĂŒndigen Anhörung im Bundestag forderten SachverstĂ€ndige weitreichende Nachbesserungen, wodurch der ursprĂŒngliche parlamentarische Zeitplan zunehmend unter Druck gerĂ€t.

Vorgaben fĂŒr Solaranlagen und Bundesratsinitiative

Bereits am 25. September 2026 bezog der Bundesrat Stellung zur EEG-Novelle, worauf die Bundesregierung am 30. September reagierte (Drucksache 21/8298). Die LĂ€nderkammer hatte in einer Stellungnahme rund 70 ÄnderungsvorschlĂ€ge formuliert und das Vorgehen als fahrlĂ€ssig eingestuft, insbesondere wegen kurzer Fristen ohne fundierte Datengrundlagen.

Zudem bemĂ€ngelte der Bundesrat fehlende Beschleunigungsmaßnahmen fĂŒr den Netzausbau und den Umstand, dass Großprojekte in kapazitĂ€tslimitierten Gebieten kĂŒnftig keinen Anschlussanspruch mehr hĂ€tten. Die Bundesregierung lehnte die ÄnderungsvorschlĂ€ge der LĂ€nder jedoch weitgehend ab. FĂŒr den 9. Oktober kĂŒndigte die Erneuerbare-Energien-Branche eine Demonstration in Berlin an.

Ein wesentlicher Konflikt betrifft Photovoltaik-Dachanlagen, auf die rund 65 Prozent der installierten Solarleistung in Deutschland entfallen:
- Der Regierungsentwurf sieht vor, die 20-jĂ€hrige EinspeisevergĂŒtung fĂŒr Anlagen unter 25 Kilowatt auf eine dreijĂ€hrige Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde (bei einem regulĂ€ren Fördersatz von 6,2 Cent) zu reduzieren, gefolgt von einer verpflichtenden Direktvermarktung.
- Die Leistungsgrenzen sollen sukzessive sinken: 2027 unter 50 Kilowatt, 2028 unter 25 Kilowatt und bis 2030 unter 7 Kilowatt.
- Vorgesehen ist zudem ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde fĂŒr vier Jahre, wĂ€hrend ab 100 Kilowatt DifferenzvertrĂ€ge greifen sollen.
- Die BundeslĂ€nder fordern dagegen eine Direktvermarktung erst ab 7 Kilowatt, Übergangszahlungen fĂŒr Anlagen unter 50 Kilowatt bis Ende 2030 und den Verzicht auf eine 50-Prozent-Einspeisegrenze.

Perspektiven der Bioenergie und alternative Reformkonzepte

Kritik Ă€ußerten auch Vertreter der Bioenergiebranche. Sie warnen vor einem Abbau gesicherter Leistung im Gigawattbereich, falls die Ausschreibungsvolumina nicht aufgestockt werden.

WĂ€hrend die Zielmarke von 9,5 Gigawatt installierter Leistung bis 2035 die Biomasseproduktion nur scheinbar stabilisiere, seien fĂŒr den Erhalt des Niveaus mindestens 2.500 Megawatt jĂ€hrlicher Zubau bis 2032 erforderlich. Die BioenergieverbĂ€nde fordern unter anderem einen FlexibilitĂ€tszuschlag von 130 Euro je Kilowatt sowie Anpassungen bei Überbauungsanforderungen.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) prĂ€sentierte eigene VorschlĂ€ge und betonte, FlexibilitĂ€t zu ermöglichen sei der grĂ¶ĂŸte regulatorische Hebel. Eine Fraunhofer-Simulation zeige, dass 40 Gigawattstunden zusĂ€tzliche BatteriespeicherkapazitĂ€t rund 88 Prozent weniger Hochpreisstunden bewirken, den Marktwert von Solarstrom um 35 Prozent steigern und den jĂ€hrlichen EEG-Förderbedarf rechnerisch um bis zu 1,2 Milliarden Euro senken könnten.

In den parlamentarischen Verhandlungen brachte die CDU/CSU-Fraktion Ende September ein 40-seitiges Positionspapier ein, das eine frĂŒhere Reduktion des Förderzeitraums, Preisdeckel sowie Klarstellungen bei der Wirkleistung verlangt, was wiederum auf Kritik von UmweltverbĂ€nden und den GrĂŒnen stieß.

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Die geplante Wirkleistungsbegrenzung soll bundesweit ab 2027 greifen — und laut Kritikern auch fĂŒr bereits finanzierte Vorhaben gelten. Wer heute Projekte in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder anderen betroffenen Regionen stemmt, braucht einen belastbaren Fahrplan, bevor sich die Rahmenbedingungen Ă€ndern. Der Report bĂŒndelt die geplanten Eingriffe und die Forderungen der Branche in einer strukturierten RisikoĂŒbersicht. RisikoĂŒbersicht EEG-Novelle jetzt sichern

Ein Gutachten der Forschungsstelle fĂŒr Energiewirtschaft MĂŒnchen im Auftrag des VKU beziffert das Einsparpotenzial einer Pachtobergrenze von 3,5 Prozent des Jahresumsatzes auf bis zu 13 Milliarden Euro bis 2045 gegenĂŒber einem Szenario mit 10 Prozent Durchschnittspacht.

Da die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission fĂŒr das bisherige EEG Ende 2026 auslĂ€uft, steht der Gesetzgeber unter Zugzwang: Die Neuregelung muss planmĂ€ĂŸig am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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