Effizienzgesetz, Baden-Württemberg

Effizienzgesetz Baden-Württemberg: 720 Bürokratiepflichten fallen weg

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 22:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die grün-schwarze Koalition beschließt ein Effizienzgesetz, das ab 2028 viele landesspezifische Dokumentationspflichten abschafft und so Unternehmen entlasten soll.

Baden-Württemberg: Neues Gesetz beendet überflüssige Berichtspflichten
Ein moderner Schreibtisch mit Tablet und Füllfederhalter als Symbol für den Bürokratieabbau in der Wirtschaft. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In Baden-Württemberg hat sich die grün-schwarze Landeskoalition auf ein umfassendes Effizienzgesetz geeinigt, das eine signifikante Entlastung für Unternehmen und Verwaltung vorsieht. Kernpunkt der Neuregelung ist der Wegfall aller nicht zwingend notwendigen Berichts- und Dokumentationspflichten auf Landesebene mit Wirkung zum 1. Januar 2028. Das Vorhaben soll eine Zäsur im Umgang mit bürokratischen Auflagen markieren und den Wirtschaftsstandort stärken.

Ende des „Gold-Plating“ und neue Effizienzregeln

Die gesetzliche Neuerung sieht vor, dass sämtliche landesspezifischen Berichtspflichten zum 31. Dezember 2027 enden, sofern diese nicht explizit durch EU-Recht oder Bundesrecht vorgeschrieben sind. Damit reagiert die Landesregierung auf die oft kritisierte Praxis des sogenannten „Gold-Plating“, bei dem europäische oder nationale Vorgaben auf Landesebene durch zusätzliche Anforderungen verschärft wurden.

Als konkrete Beispiele für künftig entfallende Pflichten nennt die Koalition die Kontrolle von Flottengrenzwerten, die bereits auf EU-Ebene reguliert wird, sowie zusätzliche Nachweise zum Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Ministerpräsident Cem Özdemir ordnete die Einigung als Beginn einer neuen Zeitrechnung für die Staatsmodernisierung ein. Innenminister Manuel Hagel hob zudem hervor, dass das Gesetz eine Pilotfunktion für andere Bereiche und Regionen einnehmen solle.

Parlamentarischer Zeitplan und strukturelle Neuerungen

Der entsprechende Gesetzentwurf soll nach der parlamentarischen Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Um den Prozess der Modernisierung langfristig zu begleiten, sind mehrere strukturelle Maßnahmen vorgesehen. Boris Palmer wird demnach als unabhängiger Rat für Staatsmodernisierung fungieren. Zudem ist unter der Leitung von Innenminister Hagel eine Zukunftskommission geplant, während die bereits bestehende Entlastungsallianz fortgeführt wird.

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Der Landkreistag begrüßte das Vorhaben grundsätzlich, mahnte jedoch an, die Ausnahmeregelungen für verbleibende Pflichten nicht zu weit zu fassen. Nur durch eine strikte Begrenzung der Ausnahmen könne die angestrebte Entlastung in der kommunalen Praxis auch tatsächlich erreicht werden.

Analyse identifiziert hunderte Bürokratiepflichten

Die Notwendigkeit für diesen Schritt verdeutlicht eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Mithilfe künstlicher Intelligenz identifizierte die Kammer insgesamt 3.422 Paragraphen, die 720 spezifische Bürokratiepflichten enthalten. Davon entfallen 238 auf Berichtspflichten, 284 auf Dokumentationspflichten und 198 auf Schriftformpflichten.

BWIHK-Vizepräsident Paal bezeichnete das Effizienzgesetz als einen Systemwechsel und sprach von einem guten Tag für das Bundesland. Dennoch übte er Kritik am zeitlichen Rahmen: Die Frist bis Ende 2027 sei für die Wirtschaft zu lang. Paal forderte von der Landespolitik mehr Tempo, Konsequenz und Transparenz bei der Umsetzung der Maßnahmen.

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Forderungen der Wirtschaft nach konsequenter Umsetzung

Auch der Verband Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) äußerte sich positiv zu den Plänen. UBW-Präsident Bürkle sprach von einem echten Kulturwandel in der Verwaltung. Um eine dauerhafte Wirkung zu erzielen, fordert der Verband jedoch die Verabschiedung eines spezifischen Anti-Gold-Plating-Gesetzes. Dieses solle künftig verhindern, dass EU- oder Bundesvorgaben auf Landesebene erneut übererfüllt werden. Zudem drängen die Arbeitgebervertreter darauf, die Ausnahmen von der Streichung der Dokumentationspflichten so gering wie möglich zu halten, um die Verwaltungsprozesse in den Betrieben spürbar zu vereinfachen.

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