EH-55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel fĂŒr NeubauhĂ€user auf
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 11:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Bundesbauministerium stockt die Förderung fĂŒr energieeffiziente NeubauhĂ€user auf, weil die Nachfrage nach der EH-55-Plus-Förderung deutlich gestiegen ist.
800 Millionen Euro reichen nicht
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) teilte mit, dass zusĂ€tzliche Mittel bereitgestellt wĂŒrden. Das ursprĂŒnglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro wĂ€re sonst bereits vor Jahresende ausgeschöpft gewesen.
Seit dem Start des Programms im vergangenen Jahr befinden sich nach Angaben des Ministeriums rund 52.100 Wohnungen in der Umsetzung. Die Vorhaben seien bereits genehmigt gewesen, aber noch nicht gebaut worden.
Erneuerbare WĂ€rme als Voraussetzung
Die Förderung erfolgt ĂŒber zinsverbilligte Kredite der KfW. Voraussetzung ist neben dem Effizienzhausstandard EH 55, dass die WĂ€rme vollstĂ€ndig mit erneuerbaren Energien erzeugt wird.
Neubauten mit Ăl- oder Gasheizungen sind deshalb ausgeschlossen. Beim Antrag muss auĂerdem bereits eine Baugenehmigung vorliegen.
AntrÀge nur bis Jahresende möglich
Die Förderung kann beantragt werden, solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist. SpÀtestens endet die Möglichkeit zur Antragstellung mit Ablauf dieses Jahres.
Förderung soll Neubau ankurbeln
Die EH-55-Plus-Förderung setzt an einem zentralen Problem des Wohnungsbaus an: Hohe Bau- und Finanzierungskosten haben viele Projekte verzögert oder wirtschaftlich erschwert. Zinsverbilligte KfW-Kredite können die monatliche Belastung senken und bereits genehmigten Vorhaben den Baubeginn erleichtern.
Die Förderung ist zugleich an einen anspruchsvolleren Energiestandard gebunden. Neben dem Effizienzhausstandard mĂŒssen Antragsteller die WĂ€rmeversorgung vollstĂ€ndig auf erneuerbare Energien stĂŒtzen. Damit verbindet das Programm Wohnungsbaupolitik mit dem Ziel, fossile Heizungen im Neubau auszuschlieĂen.
Frist und begrenzter Fördertopf
FĂŒr Interessierte ist entscheidend, dass die Mittel nicht unbegrenzt zur VerfĂŒgung stehen. AntrĂ€ge können nur gestellt werden, solange der Fördertopf reicht, spĂ€testens bis zum Jahresende. Voraussetzung ist auĂerdem eine bereits vorliegende Baugenehmigung.
Die Zahl von rund 52.100 Wohnungen in der Umsetzung zeigt die GröĂenordnung des Programms. Die Aufstockung kann kurzfristig zusĂ€tzliche Sicherheit fĂŒr Projekte schaffen, ersetzt aber keine dauerhaft verlĂ€ssliche Förderstrategie. FĂŒr Bauherren bleibt daher eine schnelle PrĂŒfung der Voraussetzungen wichtig, wĂ€hrend die Wirkung auf Baupreise und Neubauzahlen erst mit zeitlichem Abstand sichtbar werden dĂŒrfte.

