Bezahlung von BetriebsrÀten: Bundestag nimmt neue Regeln an
28.06.2024 - 12:51:18Der Bundestag hat einstimmig eine GesetzesĂ€nderung beschlossen, die klare Regeln fĂŒr die VergĂŒtung von BetriebsrĂ€ten vorsieht. Mit der Ănderung des sogenannten Betriebsverfassungsgesetzes beseitige die Bundesregierung Rechtsunsicherheiten und stĂ€rke BetriebsrĂ€ten in Deutschland den RĂŒcken, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei der abschlieĂenden Plenardebatte.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar des vergangenen Jahres, das in einigen Unternehmen zu groĂer Verunsicherung mit Blick auf die Bezahlung von BetriebsrĂ€tinnen und -rĂ€ten gefĂŒhrt hatte. Der BGH hatte FreisprĂŒche von Ex-Personalmanagern des Automobilkonzerns VW gekippt, die das Braunschweiger Landgericht zuvor ausgesprochen hatte. Es ging dabei um die Frage, ob die VW-Manager ĂŒber Jahre ĂŒberzogene GehĂ€lter an hohe Belegschaftsvertreter abgesegnet hatten. So hatte Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa in manchen Jahren mehr als 700.000 Euro erhalten.
Anders als ihre Richterkollegen in Braunschweig hielten die obersten Richter es fĂŒr nicht ausgeschlossen, dass die vier frĂŒheren Entscheider bei Volkswagen sich durch die hohen Zahlungen an BetriebsrĂ€te der vorsĂ€tzlichen Untreue schuldig gemacht haben könnten. Das Kernargument dieser EinschĂ€tzung: Auch fĂŒr leitende BetriebsrĂ€te dĂŒrfe als VergĂŒtungsmaĂstab nur dasjenige Niveau herangezogen werden, auf dem BeschĂ€ftigte mit vergleichbaren Aufgaben stĂŒnden - und zwar zu Beginn der jeweiligen TĂ€tigkeit.
PrĂ€zisere Regelung soll Risiko von VerstöĂen reduzieren
Nach dem BGH-Urteil hatten mehrere Unternehmen die VergĂŒtung ihrer BetriebsrĂ€te aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen gekĂŒrzt - woraufhin es wiederum zu mehreren Klagen von betroffenen BetriebsrĂ€ten vor Arbeitsgerichten kam.
Mit der GesetzesĂ€nderung soll laut Arbeitsminister Heil eine solche Unsicherheit kĂŒnftig nicht mehr entstehen. Auch Abgeordnete der Union lobten die Neuerung, kritisierten aber unter anderem, dass es so lange gebraucht habe, das Gesetz zu verabschieden.
Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg nannte die Frage der Bezahlung von BetriebsrĂ€ten «knifflig». Die Bezahlung mĂŒsse so gestaltet sein, dass sie weder in Versuchung gefĂŒhrt wĂŒrden, sich auf die Seite des Arbeitgebers schlagen, noch dass ihnen Nachteile durch ihre TĂ€tigkeit entstĂŒnden, erklĂ€rte Cronenberg. Diese Balance werde durch die GesetzesĂ€nderung gestĂ€rkt.
Im Betriebsverfassungsgesetz ist bereits jetzt schon geregelt, dass BetriebsrĂ€te wegen ihrer TĂ€tigkeit weder benachteiligt noch begĂŒnstigt werden dĂŒrfen. Das gilt auch fĂŒr ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Die GesetzesĂ€nderung legt nun auch einen MindestvergĂŒtungsanspruch fest. So darf demnach kĂŒnftig das Arbeitsentgelt von BetriebsrĂ€ten nicht geringer ausfallen als das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern mit vergleichbarer betrieblicher Laufbahn.


