Bahn muss bei VerspÀtungen durch NotfÀlle nicht mehr zahlen
07.06.2023 - 00:18:31Bei ZugausfĂ€llen und -verspĂ€tungen mĂŒssen Bahnunternehmen in der EU keine EntschĂ€digungen mehr zahlen, wenn auĂergewöhnliche UmstĂ€nde der Grund sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung Â«ĂŒber die Rechte und Pflichten der FahrgĂ€ste im Eisenbahnverkehr» hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist.
Bisher konnten FahrgĂ€ste durch die Verordnung bei VerspĂ€tungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurĂŒckverlangen. Mit der Anpassung gibt es ab sofort Szenarien, bei denen der EntschĂ€digungsanspruch entfĂ€llt. Unter anderem werde kĂŒnftig bei KabeldiebstĂ€hlen, NotfĂ€llen im Zug oder Personen im Gleis nicht mehr entschĂ€digt, sagte DB-Marketing-VorstĂ€ndin Stefanie Berk kĂŒrzlich.
«Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen», sagte Berk. Bei auĂergewöhnlichen Naturereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 wolle man auch kĂŒnftig kulante Regelungen treffen.
Auch weitere Ănderungen treten in Kraft: Sind auĂergewöhnliche UmstĂ€nde die Ursache fĂŒr die ZugausfĂ€lle, kann das Bahnunternehmen kĂŒnftig die Unterbringung im Hotel auf höchstens drei NĂ€chte begrenzen, heiĂt es im Artikel 20 der Verordnung.
AuĂerdem können FahrgĂ€ste bei einer absehbaren VerspĂ€tung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um EntschĂ€digungen gĂŒltig zu machen, muss der Antrag kĂŒnftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden statt wie bisher innerhalb eines Jahres.


