Einfuhrumsatzsteuer, Finanzverwaltung

Einfuhrumsatzsteuer: Finanzverwaltung plant direkte Verrechnung

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Deutschland plant direkte Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit der Vorsteuer, um Importeuren Liquidität zu verschaffen.

Einfuhrumsatzsteuer: Neue Verrechnung entlastet Unternehmen
Abstrakte Darstellung des Finanzflusses und der Besteuerung, mit digitalen Linien, die Finanzdokumente und einen Zollstempel verbinden. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ziel: Importierende Unternehmen sollen ihre Liquidität schonen, indem die Steuer direkt in der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet wird – statt wie bisher an den Zoll gezahlt werden muss.

Direkte Verrechnung statt Zahlung an den Zoll

Nach den aktuellen Plänen entfällt die bisherige Zahlungspflicht an die Zollbehörden. Stattdessen verrechnen Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer künftig direkt mit der abziehbaren Vorsteuer in der regulären Umsatzsteuervoranmeldung. Das würde die bisherige Fristenlösung gemäß § 21 Abs. 3a UStG ablösen, die mit der Umstellung aufgehoben werden soll.

Die Teilnahme ist freiwillig – aber an Bedingungen geknüpft. Unternehmen benötigen eine inländische Umsatzsteuerregistrierung und eine Wirtschaftsidentifikationsnummer. Zudem müssen sie zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sein und eine Dauerfristverlängerung für ihre Steueranmeldungen nutzen. Die Pläne sind noch nicht final, eine rechtliche Umsetzung steht aus.

Einbettung in europäische Steuerinitiativen

Die deutschen Reformen laufen parallel zu umfassenden Anpassungen auf EU-Ebene. Die Europäische Kommission plant eine sogenannte „Tax Omnibus“-Initiative, die zentrale Richtlinien überarbeiten soll. Dabei geht es unter anderem um erweiterte Quellensteuerbefreiungen für Zinsen, Lizenzen und Dividenden sowie Anpassungen an der Fusionsrichtlinie und der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD).

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Deutschland hat bereits vorbereitende Schritte unternommen. Der Bundestag beschloss Mitte des Jahres das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht. Seit Anfang 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen zudem das Vorsteuervergütungsverfahren für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten digitalisiert.

Steigender Importdruck erhöht Relevanz

Die Bedeutung effizienter Einfuhrverfahren zeigt sich in den aktuellen Außenhandelsdaten. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die deutschen Importe aus China in den ersten fünf Monaten 2026 um 6,2 Prozent auf 72,4 Milliarden Euro. Allein im Mai führte Deutschland Waren im Wert von 14 Milliarden Euro aus der Volksrepublik ein – vor allem Datenverarbeitungsgeräte, elektrische Ausrüstungen und Maschinen.

Die Exporte nach China sanken im selben Zeitraum um 14,5 Prozent auf 29,6 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein Importüberschuss von 42,8 Milliarden Euro. Das Hauptzollamt Augsburg meldete für 2025 bereits Gesamteinnahmen von über fünf Milliarden Euro. Für die Wirtschaft werden Vereinfachungen bei der Einfuhrumsatzsteuer damit immer wichtiger.

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Politische Diskussion um Handelshemmnisse

Parallel zu den steuerlichen Vereinfachungen debattiert die Politik über protektionistische Maßnahmen. Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter fordert deutlich höhere EU-Zölle auf in China produzierte Elektroautos. Ziel: heimische Produktionsstandorte vor dem Druck günstiger Importe schützen.

Die EU erhebt bereits Strafzölle zwischen 8 und 35 Prozent. Große Automobilhersteller prüfen deshalb, Produktionen aus China nach Europa zu verlagern – um drohenden Werksschließungen entgegenzuwirken. Die Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer bleibt dabei ein zentraler Baustein für die Liquiditätsplanung der betroffenen Industrieunternehmen.

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