Einkommensteuerreform, Grundfreibetrag

Einkommensteuerreform 2027: Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf beraten; geplante Steuerentlastungen stehen Einschnitten gegenüber, die Zustimmung bleibt offen.

Einkommensteuerreform 2027: Bundestag berät Entlastungen und Gegenfinanzierung
Architektonisches Detail eines modernen Regierungsgebäudes in Berlin bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Bundestag hat um 9:00 Uhr die erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aufgenommen. Die Vorlage mit der Drucksachennummer 21/8235 wurde dabei parallel zum Jahressteuergesetz 2027 beraten und anschließend an den Finanzausschuss überwiesen, wie Medien am 8. Oktober 2026 berichteten.

Bereits am 2. September 2026 hatte das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen, der die steuerlichen Rahmenbedingungen für Millionen Bürger in zwei Stufen anpassen soll.

Geplante Entlastungen bei Grundfreibetrag und Familienleistungen

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der steuerliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 zum 1. Januar 2027 auf 12.564 Euro steigen, was einem Plus von 216 Euro für Alleinstehende entspricht. Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro vorgesehen.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren erhöht sich der Grundfreibetrag von 24.696 Euro im Jahr 2026 auf 25.128 Euro im Jahr 2027. Für Rentner bleiben 2027 monatlich bis zu 1.047 Euro steuerfrei. Die Anpassungen sollen automatisch über die Lohnsteuertabellen ohne gesonderten Antrag wirksam werden, wobei die endgültigen Werte vom Existenzminimumbericht im Herbst 2026 abhängen.

Zusätzliche Änderungen betreffen Familien und Arbeitnehmer: Das Kindergeld steigt ab Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro monatlich sowie ab Januar 2028 auf 272 Euro. Der Kinderfreibetrag wächst von 6.828 Euro um 300 Euro auf 7.128 Euro.

Unter Einbeziehung des Bedarfs für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro ergibt sich ein Gesamtwert von 10.056 Euro nach zuvor 9.756 Euro; für 2028 sind 10.236 Euro avisiert.

Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes je Elternteil klettert auf 1.564 Euro. Zugleich soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für 2027 und 2028 von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden.

Tarifstufen, Zuschläge und Gegenfinanzierung

Im Einkommensteuertarif soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro greifen. Bei der Reichensteuer fallen ab 250.000 Euro ein Satz von 45 Prozent und ab 280.000 Euro 47 Prozent an.

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Für Sonn- und Feiertagszuschläge steigt der maximal zulässige Stundenlohn ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro, während die Obergrenze bei Nachtarbeit bei 50 Euro verbleibt. Für die Sozialversicherungen werden dadurch Einnahmeausfälle von geschätzt 300 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt.

Zur Gegenfinanzierung plant die Bundesregierung Einschnitte an anderer Stelle: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt zum 1. Januar 2027 von 20 auf 15 Prozent, verbunden mit einer Absenkung des Höchstbetrags von 1.200 Euro auf 900 Euro. Der Pauschsteuersatz für Mini-Jobs steigt zeitgleich von 2 auf 5 Prozent.

Das gesamte Entlastungsvolumen veranschlagt die Bundesregierung für 2027 und 2028 zusammen auf über 10 Milliarden Euro, wobei die volle Entlastungswirkung von rund 10 Milliarden Euro erst 2028 eintritt. Die Steuermindereinnahmen betragen 2027 voraussichtlich 4,515 Milliarden Euro, wovon 1,91 Milliarden Euro auf den Bund entfallen.

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Für 2028 werden Mindereinnahmen von 6,02 Milliarden Euro erwartet, davon 2,504 Milliarden Euro beim Bund. Berechnungen zeigen, dass Alleinstehende bei 30.000 Euro Jahreseinkommen durch 216 Euro mehr Grundfreibetrag um 40 bis 60 Euro im Jahr entlastet werden; eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro Einkommen zahlt ab 2028 über 600 Euro jährlich weniger Steuern.

Kritik aus Politik, Verbänden und Wirtschaftswissenschaft

Im parlamentarischen Raum ist die Zustimmung noch offen. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, knüpfte ein Einlenken an Arbeitsmarkt- und Rentenreformen; die Fraktion stellte ihre Zustimmung infrage. Die SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar zeigte sich offen für weitreichendere Schritte.

Katherina Beck von den Grünen forderte die Abschaffung von Steuerausnahmen wie bei der Erbschaftsteuer für Unternehmen sowie gezielte Entlastungen niedriger Einkommen über Sozialabgaben; die Grünen beantragten sieben namentliche Abstimmungen.

Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, verlangte während der Beratungen spürbare Nachbesserungen und warnte vor einem Stopp des seit 2016 geübten Abbaus der kalten Progression. Durch steigende Sozialversicherungslasten drohten vielen Bürgern 2027 Nettoverluste, insbesondere bei Facharbeitern durch doppelt steigende Beitragsbemessungsgrenzen.

Auch das Institut der Deutschen Wirtschaft äußerte Skepsis: Ökonom Martin Beznoska merkte an, die kalte Progression werde nicht ausgeglichen. Zehn Wirtschaftsverbände, der DIHK und das ifo Institut bewerteten das Gesamtvolumen ebenfalls als unzureichend.

Der Gesetzgebungsprozess ist nicht abgeschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Zudem soll das Bundesfinanzministerium dem Parlament demnächst einen neuen Steuerprogressionsbericht vorlegen.

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