Einkommensteuerreform 2027: ZEW sieht 98 Prozent ohne vollen Inflationsausgleich
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag ist der Regierungsentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 auf deutliche Kritik gestoßen. Sachverständige und Wirtschaftsverbände bemängelten vor allem, dass der vorgesehene Abbau der kalten Progression unzureichend bleibe und weite Teile der Bevölkerung trotz nomineller Entlastungen real stärker belastet würden.
ZEW beziffert Realeffekte für Steuerzahler
Besonders deutlich fiel die Stellungnahme des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für den Bundestag aus. Nach Berechnungen des Instituts bleibt die geplante Entlastung bei 98 % der Steuerpflichtigen hinter einem vollständigen Inflationsausgleich zurück. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 EUR ergebe sich gegenüber 2026 zwar eine nominale Entlastung von 116 EUR.
Bei einer für die Jahre 2026 und 2027 angenommenen Inflation von insgesamt 5,8 % führe die kalte Progression jedoch zu einer rechnerischen Mehrbelastung von 306 EUR. Das ZEW verwies zudem darauf, dass die kalte Progression von 2016 bis 2026 für fast alle Steuerpflichtigen noch ausgeglichen worden sei.
Auch Staatssekretär Thomas Steffen kritisierte am 4. November 2026 den fehlenden vollständigen Abbau dieses Effekts. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bewertete die Entlastungswirkung für die arbeitende Mitte als praktisch ausfallend. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte vor diesem Hintergrund eine Anhebung des Grundfreibetrags auf mindestens 15.800 EUR für das Jahr 2027.
Streit über Entlastungsvolumen und Gegenfinanzierung
Während die Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 mit Entlastungen von zusammen über 10 Mrd. EUR rechnet, bezifferte der Bund der Steuerzahler das tatsächliche Volumen am 4. November 2026 auf höchstens 7 Mrd. EUR und forderte ebenfalls den vollen Ausgleich der kalten Progression.
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Verbandspräsident Reiner Holznagel verwies am 5. November 2026 darauf, dass der Entwurf nach Gegenfinanzierungsmaßnahmen lediglich knapp 5 Mrd. EUR an Entlastung biete und zahlreiche Mehrbelastungen enthalte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Grundfreibetrag um 216 EUR von 12.348 EUR auf 12.564 EUR anzuheben. Das Kindergeld soll ab Januar 2027 von 259 EUR auf 267 EUR je Kind steigen. Vorgesehen ist zudem eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 EUR auf 1.430 EUR, wodurch rund 1,3 Mio. Steuerpflichtige ihre Werbungskosten nicht mehr einzeln aufführen müssten.
Der maximale Grundlohn nach § 3b Abs. 2 EStG soll von 50 EUR auf 75 EUR steigen, wenngleich der Bundesrat um Prüfung eines Verzichts bat, da dies Steuermindereinnahmen von 70 Mio. EUR verursache.
Dem stehen Kürzungen und Verschärfungen gegenüber: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 % auf 15 % und der Höchstbetrag von 1.200 EUR auf 900 EUR sinken. Zudem steigt die Pauschsteuer für Minijobs, während der Rabattfreibetrag für Mitarbeiter entfällt.
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Diskussion über die Reichensteuer und politischer Widerstand
Zur Gegenfinanzierung plant das Bundesfinanzministerium Mehraufkommen über die Reichensteuer: Durch das Vorziehen der Stufe von 45 % auf ein zu versteuerndes Einkommen ab 250.000 EUR statt bisher 277.826 EUR werden für 2027 Mehreinnahmen von 0,25 Mrd. EUR erwartet. Eine neu eingeführte Stufe von 47 % ab 280.000 EUR – mit Solidaritätszuschlag knapp 49,6 % – soll 2,4 Mrd. EUR einbringen.
Der Finanzwissenschaftler Felix Bierbrauer von der Universität Köln bezweifelte am 4. November 2026 jedoch das Zustandekommen dieser Mehreinnahmen, da der Höchststeuersatz über der Belastungsgrenze liege und Ausweichreaktionen zu erwarten seien.
Das Gesetzespaket soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, wobei einzelne Regelungen erst zum 1. Januar 2028 greifen. Die Union knüpft ihre Zustimmung im parlamentarischen Verfahren an arbeitsmarktpolitische Zugeständnisse, darunter längere Befristungsmöglichkeiten und Lockerungen beim Kündigungsschutz für Spitzenverdiener.
