Einkommensteuerreform, Grundfreibetrag

Einkommensteuerreform ab 2027: Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 01:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die geplante Steuerfreiheit fĂŒr ÜberstundenzuschlĂ€ge ist noch nicht umgesetzt. Ab 2027 greift eine umfassende Einkommensteuerreform mit höheren FreibetrĂ€gen.

Steuerreform 2027: Neue Regeln fĂŒr Überstunden und Mehrarbeit
Einkommensteuerreform - Nahaufnahme eines Taschenrechners, der Zahlen anzeigt, mit einem Stapel MĂŒnzen und einer Hand, die einen Stift hĂ€lt, im Hintergrund. 09.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Eine bereits fĂŒr Januar 2026 angekĂŒndigte Steuerfreiheit fĂŒr ÜberstundenzuschlĂ€ge ist jedoch noch nicht in Kraft.

Verzögerung bei Überstunden-Regelung

UrsprĂŒnglich sollten ZuschlĂ€ge bis zu 25 Prozent des Grundlohns seit dem 1. Januar 2026 steuerfrei sein. Bisher fehlt die rechtliche Umsetzung. Steuerfrei bleiben vorerst nur ZuschlĂ€ge fĂŒr Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Die geplante Entlastung wĂ€re spĂŒrbar: Ein Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt und 13,1 bezahlten Überstunden monatlich wĂŒrde rund 30 Euro mehr Netto erhalten. Allerdings profitieren davon nur VollzeitbeschĂ€ftigte. FĂŒr die fast 30 Prozent der ErwerbstĂ€tigen in Teilzeit sind keine Vorteile vorgesehen.

2024 leisteten Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 28,2 Überstunden pro Jahr. Nur etwa 13,1 Stunden davon wurden vergĂŒtet.

Mehrarbeit oder Überstunden? Der feine Unterschied

Juristen weisen auf eine wichtige rechtliche Unterscheidung hin: Mehrarbeit bedeutet die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden tĂ€glich oder 48 Stunden wöchentlich. VerstĂ¶ĂŸe kosten bis zu 30.000 Euro Bußgeld – es sei denn, der Ausgleich erfolgt innerhalb von 24 Wochen.

Überstunden dagegen ĂŒberschreiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit. Sie mĂŒssen vom Arbeitgeber ausdrĂŒcklich angeordnet oder geduldet werden.

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Besondere Schutzvorschriften gelten fĂŒr Schwangere: Ihre tĂ€gliche Arbeitszeit ist auf 8,5 Stunden oder 90 Stunden in einer Doppelwoche begrenzt. Pauschale Klauseln zur Abgeltung von Überstunden erklĂ€ren Arbeitsgerichte weiterhin oft fĂŒr unwirksam.

Reformpaket ab 2027

Der Koalitionsausschuss beschloss Anfang Juli 2026 die Weichen fĂŒr eine grĂ¶ĂŸere Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027. Ziel: Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen sowie von Familien.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 12.348 Euro auf 12.900 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 5.123 Euro, parallel dazu steigt das Kindergeld.

Gleichzeitig kommen auf Spitzenverdiener höhere Belastungen zu: Die Reichensteuer betrĂ€gt kĂŒnftig 45 Prozent ab 250.000 Euro Jahreseinkommen und 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Der Handwerkerbonus sinkt von 20 auf 15 Prozent (maximal 900 Euro).

Ein Ehepaar mit zwei Kindern könnte laut Berechnungen von Wirtschaftsforschungsinstituten rund 576 Euro pro Jahr sparen.

Strengere Regeln bei Arbeitszeiterfassung

Mehrere Gerichtsurteile haben die Pflichten fĂŒr Arbeitgeber verschĂ€rft. Das Bundesarbeitsgericht bestĂ€tigte bereits 2022 die grundsĂ€tzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Allerdings liegt die Beweislast fĂŒr tatsĂ€chlich geleistete Überstunden beim Arbeitnehmer.

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Experten raten zur sorgfĂ€ltigen Dokumentation mittels DienstplĂ€nen oder Screenshots – besonders nach Systemumstellungen, wenn Abrechnungsfehler auftreten.

Der EuropĂ€ische Gerichtshof erweiterte zudem die Definition von Arbeitszeit fĂŒr BeschĂ€ftigte ohne festen Arbeitsplatz. FĂŒr Außendienstler und mobile Dienste zĂ€hlt die RĂŒckfahrt vom letzten Einsatzort zum StĂŒtzpunkt als Arbeitszeit – vorausgesetzt, der Arbeitgeber gibt Fahrzeug und Zeitplanung vor. Der regulĂ€re Weg zwischen Wohnung und ArbeitsstĂ€tte bleibt Privatsache.

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