Einkommensteuerreform, Handwerker-Förderung

Einkommensteuerreform: Handwerker-Förderung um ein Drittel gekürzt

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante Kürzung des Handwerkerbonus stößt auf Widerstand, während Institute die Steuerreform unterschiedlich bewerten und Folgen für Betriebe sehen.

Handwerkerbonus soll sinken: Steuerreform sorgt für Kritik
Ein leerer, sonnendurchfluteter Holztisch in einer Werkstatt, der eine ruhige und professionelle Arbeitsumgebung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil beabsichtigt, die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (EStG) spürbar zu reduzieren. Ein entsprechender Entwurf sieht vor, den sogenannten Handwerkerbonus nach § 35a EStG von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent der Arbeitskosten zu senken. Damit einhergehend würde der maximale Steuerabzug von aktuell 1.200 Euro auf künftig 900 Euro pro Kalenderjahr fallen.

Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform

Das Bundeskabinett hat die zugrunde liegende Einkommensteuerreform bereits am 2. September 2026 beschlossen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ihre volle Wirkung im Jahr 2028 entfalten.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) beläuft sich das gesamte Entlastungsvolumen der Reform auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Da der Kabinettsbeschluss jedoch noch nicht geltendes Recht ist, findet derzeit die parlamentarische Debatte über die konkrete Ausgestaltung statt.

Beobachter warnen bereits vor den Folgen dieser spezifischen Kürzung. So wies der Staatsanzeiger darauf hin, dass die Absenkung des Bonus notwendige Modernisierungen privater Immobilieneigentümer bremsen und zudem die Gefahr einer Zunahme von Schwarzarbeit erhöhen könnte.

Wirtschaftsforschungsinstitute bewerten Entlastung als unzureichend

Führende Wirtschaftsforschungsinstitute wie das IW, das ifo Institut und das DIW äußerten sich gegenüber Ippen.Media skeptisch zu den Plänen des Finanzministers. Der IW-Ökonom Hentze ordnete das 10-Milliarden-Euro-Paket primär als Inflationsausgleich ein.

Von der Gesamtsumme entfielen demnach rund 9,8 Milliarden Euro auf den Ausgleich der kalten Progression, während lediglich rund 100 Millionen Euro als echte Entlastung durch Änderungen bei Sonn- und Feiertagszuschlägen anzusehen seien.

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Das DIW bezifferte die nominale Entlastung für den Zeitraum 2027/28 auf 7 Milliarden Euro. Dieser stünden jedoch Belastungen durch die kalte Progression in Höhe von 12,6 Milliarden Euro gegenüber, was unter dem Strich zu einer realen Mehrbelastung von 8,3 Milliarden Euro führe. Das ifo Institut sieht in der Reform dennoch ein Potenzial für die Schaffung von 200.000 bis 400.000 Vollzeitstellen.

Kritik aus der Politik und Forderungen des Handwerks

Innerhalb der Union wächst der Widerstand gegen die aktuellen Steuerpläne. Dennis Radtke (CDU), Chef des CDA, kritisierte den Entwurf als zu schwach und forderte einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression für das Jahr 2027. Zur Gegenfinanzierung schlug er unter anderem den Verzicht auf die dritte Stufe der Mütterrente vor, was Einsparungen von 5 Milliarden Euro erbringen würde.

Zudem forderte er eine Kürzung von Bundessubventionen, die laut aktuellem Subventionsbericht rund 78 Milliarden Euro pro Jahr betragen, sowie eine Reform der Erbschaftsteuer.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zeichnet ein besorgniserregendes Bild der Branche. Laut ZDH-Präsident Dittrich wurden im Jahr 2025 über 180.000 Handwerksbetriebe abgemeldet, wobei nur 13 Prozent dieser Abmeldungen auf Insolvenzen zurückzuführen waren.

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Die Sozialversicherungsbeiträge seien auf knapp 43 Prozent gestiegen; das Handwerk fordert eine Senkung auf unter 40 Prozent, was einer Entlastung von rund 60 Milliarden Euro entspräche. Da der Lohnanteil im Handwerk etwa 60 Prozent der Gesamtkosten ausmache, belaste jeder zusätzliche Prozentpunkt bei den Beiträgen die Branche mit rund 20 Milliarden Euro.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Kampf gegen Schwarzarbeit

Parallel zu den geplanten Gesetzesänderungen beschäftigt sich die Justiz mit der praktischen Anwendung des Handwerkerbonus. Ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. VIII R 11/26) soll klären, ob ein gesonderter Ausweis der Arbeitskosten auf der Rechnung zwingend erforderlich ist oder ob Schätzungen zulässig sind. Zuvor hatte das Thüringer Finanzgericht in einem Urteil vom 28. Januar 2026 eine Schätzung abgelehnt.

Gleichzeitig wurden die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durch das seit dem 1. Januar 2026 geltende SchwarzArbMoDiG erheblich erweitert. Die Behörde darf nun Identitäten mittels Fotos und Fingerabdrücken feststellen und automatisiert polizeiliche Datenbanken sowie Cloud-Systeme von Unternehmen prüfen.

Bei Verstößen gegen die Datenübermittlung drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro, während gewerbsmäßige Ordnungswidrigkeiten mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können.

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