Elektrische, Gefahren

Elektrische Gefahren: BAuA aktualisiert Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung

03.07.2026 - 20:42:46 | boerse-global.de

Die BAuA veröffentlicht neue Leitfäden zur Elektrosicherheit. TÜV-Verband warnt vor Rückbau betrieblicher Sicherheitsstrukturen.

BAuA aktualisiert Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung
Elektrische - Nahaufnahme der behandschuhten Hände eines Elektrikers, der präzise an komplexen elektrischen Leitungen in einem Schaltschrank arbeitet. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Anfang Juli aktualisierte Teile ihres Handbuchs zur Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Im Fokus stehen die Identifikation elektrischer Risiken und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten.

Tödliche Unfälle bleiben eine reale Gefahr

Die Zahlen sind alarmierend: Zwischen 2000 und 2015 registrierte die BAuA jährlich 36 bis 100 tödliche Elektrounfälle. Rund 90 Prozent davon passierten im Niederspannungsbereich, nur zehn Prozent im Hochspannungssektor.

Der wirtschaftliche Schaden ist enorm. Für 2018 bezifferte die Behörde die Produktionsausfälle auf rund 85 Milliarden Euro, der Ausfall an Bruttowertschöpfung lag bei etwa 145 Milliarden Euro. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, systematische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.

Hochvolt-Fahrzeuge stellen neue Anforderungen

Ein wachsender Schwerpunkt: die Reparatur von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Für Arbeiten im Hochvoltbereich gelten klare Grenzwerte: Bei Wechselspannungen über 30 Volt (AC) bzw. Gleichspannungen über 60 Volt (DC) beginnt der kritische Bereich.

Diese Tätigkeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. Werkstätten müssen ihr Personal gezielt für die Gefahren dieser Spannungsklassen sensibilisieren.

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Prüffristen: Keine Pauschallösungen

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Instandhaltung elektrischer Anlagen. Die konkreten Prüffristen ergeben sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Entscheidend sind Nutzungsintensität, Umgebungseinflüsse und bisherige Prüfergebnisse.

In der Praxis haben sich Intervalle von 24 Monaten für Büros und 12 Monaten für Produktionsstätten etabliert. Auf Baustellen sind deutlich kürzere Fristen nötig. Eine niedrige Fehlerquote kann längere Intervalle rechtfertigen – die sogenannte 2-Prozent-Regel.

Parallel veröffentlichte die Gartenbau-Versicherung im Juli die Präventionsschrift „Sicher unter Strom". Die Broschüre adressiert Brandrisiken durch defekte Anlagen, Überlastungen oder Feuchtigkeit. Risikoberater Klaus Bingel warnte vor veralteten oder unsachgemäß gewarteten Elektroinstallationen.

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TÜV-Verband kritisiert Reformpläne der Regierung

Flankiert werden die Fachleitfäden durch eine politische Debatte. Der TÜV-Verband reagierte am 3. Juli auf die Reformagenda der Bundesregierung. Geschäftsführer Joachim Bühler mahnte: „Innovation und Sicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden."

Er kritisierte Pläne zum Rückbau betrieblicher Sicherheitsstrukturen und forderte hohe staatliche Kontrollstandards. Das erreichte Sicherheitsniveau in der deutschen Wirtschaft dürfe nicht gefährdet werden.

Für Elektrohandwerker werden spezifische Aufbauseminare nach DGUV Vorschrift 2 angeboten. Ein Termin in Stuttgart ist für Herbst 2027 angekündigt.

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