Elektro-Industrie: Tarifvertrag mit 2,32% Gehaltsplus ab Mai
Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) hat am 20. August 2026 die aktuellen Kollektivverträge für das laufende Jahr sowie detaillierte Regelungen zu Mitarbeiterprämien und zum Dienstreiserecht bereitgestellt.
Diese Veröffentlichung folgt auf den formellen Abschluss der Tarifverhandlungen, die bereits Ende Mai des Jahres besiegelt wurden. Die Neuregelungen betreffen sowohl die Entlohnungsstrukturen als auch umfangreiche soziale Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Branche.
Gehaltsanpassungen und neue Zulagenstrukturen
Die im Mai 2026 abgeschlossenen Verhandlungen sehen vor, dass die Ist-Löhne und Ist-Gehälter rückwirkend zum 1. Mai 2026 angehoben werden. Die Erhöhung setzt sich aus einer prozentualen Komponente von 1,85 % und einem Fixbetrag in Höhe von 22 Euro zusammen.
Für Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Auszahlung dieses Fixbetrags aliquot zu ihrer Arbeitszeit. Bei den Grundstufen der Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie bei den Lehrlingseinkommen und den Reiseaufwandsentschädigungen wurde eine Steigerung von 3,0 % vereinbart. Insgesamt beläuft sich die durchschnittliche Erhöhung der Entgelte damit auf 2,32 %.
Ein wesentlicher Teil der Vereinbarung betrifft die Schichtzulagen, für die eine schrittweise Anhebung über mehrere Jahre festgelegt wurde. Die Zulage für die zweite Schicht beträgt ab dem 1. Mai 2026 1,187 Euro. In den kommenden Jahren ist eine weitere Staffelung vorgesehen: Ab Mai 2027 steigt der Betrag auf 1,364 Euro und ab Mai 2028 auf 1,500 Euro.
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Für die dritte Schicht sowie für Nachtarbeit wurde der Satz ab Mai 2026 auf 3,832 Euro festgesetzt, mit einer weiteren Anhebung auf 4,000 Euro ab Mai 2027. Sonstige im Kollektivvertrag verankerte Zulagen steigen einheitlich um 3,0 %.
Regelungen für Überzahlungen und wirtschaftliche Sonderklauseln
Für betrieblich überzahlte Zulagen, die explizit im Kollektivvertrag der Elektro- und Elektronikindustrie (KVEEI) aufgeführt sind, gilt grundsätzlich eine Erhöhung von 2,32 %. Es wurde jedoch eine Korrekturregelung für Betriebe vereinbart, die bereits im Vorjahr eine deutliche Anpassung vorgenommen hatten. Falls diese Zulagen im Jahr 2025 um 3,0 % erhöht wurden, beläuft sich die Anpassung ab dem 1. Mai 2026 auf 2,07 %.
Zudem enthält der Abschluss eine Klausel zum sogenannten Leistungsvolumen in Höhe von 0,35 %. Dieses kann in Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage befinden, ausgesetzt werden. Damit soll den Betrieben in schwierigen Marktphasen eine finanzielle Flexibilität ermöglicht werden.
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Erweiterung der Sozialleistungen und Mitarbeiterprämien
Neben den finanziellen Aspekten wurden neue soziale Rahmenbedingungen in das Vertragswerk aufgenommen. Dazu zählen die Einführung von Gesundheitstagen, deren Anspruch sich nach dem Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Ab einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren und einem Alter von 40 Jahren haben Mitarbeiter Anspruch auf diese Leistungen; weitere Stufen sind für Beschäftigte ab 45 sowie ab 50 Jahren vorgesehen.
Zusätzlich wurde eine Pflegewoche für Eltern behinderter Kinder sowie die Verankerung einer Freizeitoption in den Bestimmungen aufgenommen. Bezüglich der Mitarbeiterprämien gab der Fachverband bekannt, dass sich ein entsprechender Kollektivvertrag für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026 aktuell im Unterschriften-Lauf befindet.
Diese Regelungen ergänzen das Paket an Maßnahmen, mit denen die Branche auf die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen reagiert.
