Elektroauto-Förderung: Bis zu 6.000 Euro ab sofort beantragen
Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat am 11. August 2026 detaillierte Informationen zur Beantragung der neuen staatlichen KaufprĂ€mie fĂŒr Elektrofahrzeuge bekannt gegeben. Die Förderung, die rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, ermöglicht KĂ€ufern und Leasingnehmern staatliche ZuschĂŒsse von insgesamt bis zu 6.000 Euro.
Staffelung der FördersÀtze und finanzielle Rahmenbedingungen
Die Höhe der staatlichen UnterstĂŒtzung orientiert sich an der Antriebsart des Fahrzeugs. FĂŒr rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sieht die Bundesregierung eine Förderung zwischen 3.000 und 5.000 Euro vor. KĂ€ufer von Plug-in-Hybriden können mit ZuschĂŒssen in Höhe von 1.500 bis 4.500 Euro rechnen. Ein zusĂ€tzlicher Bonus von 1.000 Euro wird Familien gewĂ€hrt, wodurch der maximale Förderbetrag die Marke von 6.000 Euro erreicht.
Das Programm ist langfristig angelegt: Die Bundesregierung hat ein Gesamtfördervolumen von 3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2029 eingeplant. AntrĂ€ge fĂŒr die PrĂ€mie können bereits seit dem 19. Mai gestellt werden. Eine Besonderheit der aktuellen Richtlinien ist der Wegfall einer preislichen Obergrenze. Damit sind auch Luxusmodelle förderfĂ€hig. Den Angaben zufolge wurden bereits Bewilligungen fĂŒr Fahrzeuge wie den Porsche, den Mercedes G 580 (ab einem Preis von 129.301 Euro), den EQS 450+ sowie den BMW XM 50e und den i7 erteilt.
Aktueller Stand der Antragszahlen und Bewilligungen
Nach Angaben der Bundesregierung vom 11. August 2026 wurden bis zum 4. August insgesamt 102.539 AntrĂ€ge auf Förderung gestellt. Davon seien bislang 28.000 Bescheide bewilligt worden. Eine detaillierte AufschlĂŒsselung des Bundesamtes fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt den Stand zum 1. August 2026: Zu diesem Zeitpunkt waren 26.875 Bewilligungen erteilt und eine Summe von 117 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Die bewilligten Fahrzeuge teilen sich laut BAFA in 24.794 vollelektrische Autos und 2.081 Plug-in-Hybride auf. Dabei hielten sich Kauf und Leasing fast die Waage: 13.689 Bewilligungen entfielen auf FahrzeugkĂ€ufe, wĂ€hrend 13.186 Bescheide fĂŒr LeasingvertrĂ€ge ausgestellt wurden. Bereits zum Halbjahr, dem 30. Juni 2026, belief sich das bewilligte Volumen auf 53,9 Millionen Euro.
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Analyse der Einkommensgruppen und Herstelleranteile
Die Statistik der Antragsteller verdeutlicht eine hohe Nachfrage in niedrigeren und mittleren Einkommensschichten. Von den bis zum 4. August eingegangenen AntrĂ€gen stammten 52.377 aus Haushalten mit einem Jahreseinkommen von unter 45.000 Euro. Weitere 22.488 AntrĂ€ge wurden von Haushalten mit einem Einkommen zwischen 45.001 und 60.000 Euro eingereicht. Die offizielle Einkommensgrenze fĂŒr den Erhalt der Förderung liegt je nach Konstellation bei 80.000 beziehungsweise 90.000 Euro.
Bei den Herstellern sicherte sich der Volkswagen-Konzern mit 6.239 Bewilligungen den gröĂten Anteil. Tesla folgte mit 4.590 Bewilligungen, wĂ€hrend auf den Stellantis-Konzern 3.838 positive Bescheide entfielen. Bei der Betrachtung einzelner Marken lag Tesla mit 4.590 Fahrzeugen an der Spitze, gefolgt von Skoda (2.636) und Cupra (1.617). Das Tesla Model Y erwies sich mit ĂŒber 3.000 Bewilligungen als das gefragteste Einzelmodell.
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Experten fordern Ende der staatlichen Subventionen
Trotz der hohen Nachfrage gibt es kritische Stimmen zur FortfĂŒhrung der PrĂ€mie. Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer vom CAR-Institut sprach sich fĂŒr ein sofortiges Ende der staatlichen Zahlungen aus. Seiner EinschĂ€tzung nach lieĂen sich durch einen Stopp der Förderung bis Ende September rund 2 Milliarden Euro einsparen.
Dudenhöffer begrĂŒndete seine Forderung mit der bereits erreichten Marktdurchdringung. Im Juli 2026 habe der Anteil von vollelektrischen Fahrzeugen an den Neuzulassungen bereits 29,3 Prozent betragen. Unter Einbeziehung der Plug-in-Hybride (insgesamt 109.218 Fahrzeuge) lag der Marktanteil der elektrifizierten Antriebe bei 40,7 Prozent. Angesichts dieser Zahlen sei eine weitere staatliche UnterstĂŒtzung nicht mehr zwingend erforderlich.
