Elektronischer Medikationsplan: Pilotstart fĂŒr 36% der Versicherten
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat den Entwurf fĂŒr das Gesetz zur StĂ€rkung der Gesundheits-Digitalagentur (GeDIG) verabschiedet. Die Neuregelung soll die technische StabilitĂ€t der Telematikinfrastruktur (TI) erhöhen und die elektronische Patientenakte (ePA) attraktiver machen. Neben erweiterten Befugnissen fĂŒr die staatliche Digitalagentur gematik sieht das Paket jĂ€hrliche Entlastungen von rund 445 Millionen Euro vor.
Mehr Befugnisse fĂŒr die gematik
Ein Kernpunkt des GeDIG ist die Absicherung der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Die gematik erhĂ€lt deutlich erweiterte Kompetenzen â etwa die Befugnis, bei technischen MĂ€ngeln Zulassungen fĂŒr IT-Komponenten zu entziehen. Ziel ist die höhere Ausfallsicherheit des Systems.
Parallel dazu dokumentiert der TI-Atlas 2026 den aktuellen Stand der Vernetzung. Demnach sind inzwischen etwa 50 Prozent der Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen. Das System werde zunehmend durch das sogenannte TI-Gateway stabilisiert, das den Zugang fĂŒr Leistungserbringer vereinfachen soll.
Elektronischer Medikationsplan startet im Herbst
Die ePA wird laut Kabinettsbeschluss zu einer zentralen Plattform fĂŒr die Gesundheitsversorgung ausgebaut. Bereits seit dem 15. Juli 2026 lĂ€uft in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens die Pilotierung des elektronischen Medikationsplans (eMP). Dieser bietet eine strukturierte Ăbersicht ĂŒber die Medikation sowie Informationen zu Allergien und UnvertrĂ€glichkeiten.
Der bundesweite Roll-out ist fĂŒr den Herbst 2026 geplant. Ein gesetzlicher Anspruch auf den eMP besteht fĂŒr Versicherte mit mindestens drei verordneten Medikamenten â eine Gruppe, die rund 36 Prozent der gesetzlich Versicherten umfasst. In Umfragen bewerteten rund 90 Prozent der Befragten die EinfĂŒhrung positiv. Ab 2027 sollen weitere Funktionen folgen: eine KI-gestĂŒtzte Befundverarbeitung, eine Volltextsuche und Mitte des Jahres digitale Impfzertifikate.
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Apotheken und SoftwarehÀuser ziehen an einem Strang
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher ApothekensoftwarehÀuser (ADAS) haben eine AbsichtserklÀrung unterzeichnet. Ziel ist die tiefere Integration des elektronischen Medikationsplans in die Apotheken-Software.
Apotheken sollen kĂŒnftig Wechselwirkungen zwischen Medikamenten effizienter prĂŒfen und Dosierungsanpassungen direkt digital ĂŒbernehmen können â etwa bei LieferengpĂ€ssen. Zudem dĂŒrfen sie rezeptfreie Arzneimittel und BetĂ€ubungsmittel in der Akte ergĂ€nzen. Der Zugriff bleibt auf drei Kalendertage nach dem Stecken der Gesundheitskarte begrenzt.
Ărzte kritisieren erweiterte Datenzugriffe
Das GeDIG stöĂt bei Ă€rztlichen Standesorganisationen auf Widerstand. Der Hartmannbund, die BundesĂ€rztekammer (BĂK) und die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisieren vor allem die erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf ePA-Daten. Die VerbĂ€nde sehen darin einen Paradigmenwechsel, der die Ă€rztliche Entscheidungsautonomie gefĂ€hrde.
Moniert wird zudem die Möglichkeit der Kassen, ePA-Daten fĂŒr automatisierte PrĂ€ventionshinweise oder KI-gestĂŒtzte Auswertungen zu nutzen â ohne vorherige RĂŒcksprache mit den behandelnden Ărzten. Die KBV warnte vor einer rein ökonomisch getriebenen Patientensteuerung.
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VergĂŒtung digitaler Leistungen bis 2027 geregelt
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, die Pauschale fĂŒr die ErstbefĂŒllung der ePA in Höhe von 11,34 Euro bis Ende 2026 zu verlĂ€ngern. Ab dem 1. Januar 2027 entfĂ€llt diese VergĂŒtung gemÀà den Vorgaben des GKV-Spargesetzes. Das Gesetz, das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, sieht fĂŒr 2027 ein Gesamteinsparvolumen von 16,3 Milliarden Euro vor.
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