Elementarschaden-Pflicht, LĂ€nder

Elementarschaden-Pflicht: LÀnder und VerbÀnde können bis 2. Dezember Stellung nehmen

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Vorschlag sieht Naturgefahrenschutz fĂŒr neue Policen und eine automatische Erweiterung bestehender VertrĂ€ge vor; VerbĂ€nde und LĂ€nder können Stellung nehmen.
Ein modernes Wohngebiet mit EinfamilienhÀusern und GÀrten an einem bewölkten Tag. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben am 21. Oktober 2026 ein Eckpunktepapier fĂŒr eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung an BundeslĂ€nder und VerbĂ€nde verschickt. Die Initiative der Minister Hubig und Klingbeil sieht vor, dass neue WohngebĂ€udeversicherungen SchĂ€den durch Naturgefahren standardmĂ€ĂŸig abdecken mĂŒssen.

Bestehende VertrĂ€ge sollen nach Ablauf eines Jahres automatisch um diesen Schutz erweitert werden, falls EigentĂŒmer nicht widersprechen oder reagieren. Eine generelle Pflicht zum Neuabschluss einer WohngebĂ€udeversicherung ist im Konzept hingegen nicht enthalten.

Gestaffelte Selbstbehalte und Debatte um Mieterkosten

Das Papier unterscheidet zwischen einem Standardschutz und einer geprĂŒften Mindestversicherung. Im Standardschutz soll der Selbstbehalt maximal 10 Prozent der Leistung beziehungsweise höchstens 20.000 Euro betragen. FĂŒr die geprĂŒfte Mindestversicherung sind bis zu 50 Prozent Selbstbehalt und maximal 100.000 Euro vorgesehen.

Wie Berichte ĂŒber das Papier darlegen, soll bei der Inanspruchnahme der Mindestvariante ein Ausschluss von staatlichen LĂ€nderhilfen im Schadensfall greifen. Eine Opt-Out-Möglichkeit ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen. Zudem prĂŒfen die beteiligten Ministerien, ob eine Umlage der Versicherungskosten auf Mieter kĂŒnftig gesetzlich verboten wird.

Die beteiligten Stellen haben nun Gelegenheit, sich einzubringen: Stellungnahmen der VerbĂ€nde und LĂ€nder werden bis zum 2. Dezember 2026 erwartet. Ein ausformulierter Gesetzentwurf soll frĂŒhestens im ersten Quartal 2027 vorliegen. Bereits im Juni 2024 hatte der Bundesrat eine flĂ€chendeckende Pflicht zur Elementarschadenversicherung gefordert.

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Kritik aus Wirtschaft und Versicherungswirtschaft

Aus der Versicherungswirtschaft und der Politik regt sich deutlicher Widerstand. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt eine Pflichtversicherung ab. GDV-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Jörg Asmussen betonte, eine Pflicht verhindere keinen Schaden.

Der Verband fordert stattdessen ein Gesamtsystem aus verbindlicher PrĂ€vention, Elementarschutz als Regelfall mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out), gesonderten Lösungen fĂŒr HochrisikogebĂ€ude und einer eng begrenzten staatlichen RĂŒckdeckung.

Über das Modell „Elementar Re“ schlĂ€gt der GDV vor, dass der Staat erst einspringt, wenn GesamtschĂ€den 30 Milliarden Euro ĂŒbersteigen. Rund 400.000 WohngebĂ€ude in Hochrisikolagen – was 2,5 Prozent des Bestands, aber 20 Prozent der SchĂ€den entspricht – sollten in einem Risikopool gebĂŒndelt werden.

Auch Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, wies den Entwurf zurĂŒck. Eine Pflichtversicherung verhindere keine SchĂ€den, verteile lediglich Kosten und verteuere Wirtschaften sowie Wohnen fĂŒr alle. Sie mahnte stattdessen bezahlbare Angebote, echte Wahlfreiheit, mehr Hochwasserschutz und Deichbau sowie staatliche Absicherungen bei Extremkatastrophen an.

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Carsten MĂŒller, Vorsitzender des Rechtsausschusses, Ă€ußerte erhebliche SchwĂ€chen und verfassungsrechtliche Bedenken bezĂŒglich der PlĂ€ne. Der Bund der Versicherten vermisst in den PlĂ€nen derweil ein ganzheitliches Gesamtkonzept.

Gegenstimmen aus Nichtregierungsorganisationen fordern hingegen noch schĂ€rfere Regeln: Anna Lena Samborski von der Organisation Urgewald verlangte eine echte, umfassende Pflichtversicherung, eine staatliche RĂŒckversicherung und einheitliche Preise. Sie verwies dabei auf Frankreich, wo das System CatNat seit 1982 eine Quote von rund 98 Prozent bei einer durchschnittlichen JahresprĂ€mie von etwa 42 Euro aufweist.

Regionale Risiken und finanzielle Tragweite

Hintergrund der Initiative sind die Erfahrungen nach Extremwetterereignissen. Nach der Ahrtal-Flut im Juli 2021 mit 135 Toten und SchĂ€den von ĂŒber 40 Milliarden Euro stellten Bund und LĂ€nder bis zu 30 Milliarden Euro fĂŒr den Wiederaufbau bereit.

Damals war nur rund die HÀlfte der GebÀude versichert, bis zu 80 Prozent der SchÀden wurden öffentlich kompensiert. In Rheinland-Pfalz stieg die Quote von 37 Prozent vor der Flut innerhalb von drei Jahren lediglich auf rund 42 Prozent.

Nach Angaben des GDV waren mit Stand Juni 2026 bundesweit 59 Prozent der WohngebĂ€ude gegen ElementarschĂ€den abgesichert, 41 Prozent verfĂŒgten ĂŒber keinen Schutz. Seit 2002 verursachten Überschwemmungen und Starkregen im Schnitt jĂ€hrlich rund zwei Milliarden Euro Schaden; im Jahr 2025 lagen die versicherten SchĂ€den bei rund 400 Millionen Euro.

Untersuchungen verdeutlichen erhebliche Preisspannen nach GefĂ€hrdungszonen. Branchenangaben zufolge liegen die jĂ€hrlichen Kosten fĂŒr Elementarschutz zwischen 100 und 1500 Euro.

Eine Studie aus dem Januar bezifferte fĂŒr eine Musterimmobilie im Wert von 500.000 Euro den durchschnittlichen Aufpreis in der Risikoklasse 1 auf 93 Euro pro Jahr, wĂ€hrend Angebote in der höchsten GefĂ€hrdungsklasse 4 im Schnitt 1128 bis 2080 Euro jĂ€hrlich betrugen und Spitzenwerte von bis zu 3193 Euro erreichten. In dieser höchsten Risikozone boten im Schnitt nur vier Versicherer Policen an, verglichen mit 39 Anbietern in niedrigeren Klassen.

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