ELSTER-Phishing: Saar-Ministerium warnt vor falschen Steuererstattungen
Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 05:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas saarländische Finanzministerium in Saarbrücken warnt vor betrügerischen E-Mails, die im Namen der Steuerverwaltung im Umlauf sind. In den gefälschten Schreiben stellen unbekannte Absender eine angebliche Steuererstattung in Aussicht und versuchen auf diesem Weg, Empfänger zur Preisgabe sensibler Informationen zu bewegen. Das Ministerium stellte in diesem Zusammenhang klar, dass die versendeten Nachrichten nicht von der Steuerverwaltung stammen.
Täuschende Aufmachung und künstlicher Zeitdruck
In den Phishing-Mitteilungen wird den Empfängern unter anderem vorgetäuscht, die Prüfung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 sei bereits abgeschlossen. Aus diesem Grund stehe nun eine hohe Steuererstattung bereit. In einem Fall bezifferte eine E-Mail den angeblichen Erstattungsbetrag auf mehrere Hundert bis Tausend Euro.
Die Nachrichten sind den behördlichen Hinweisen zufolge teilweise professionell gestaltet. Um Betroffene zu einer unüberlegten Weitergabe von Informationen zu verleiten, bauen die Verfasser gezielt Zeitdruck auf, indem sie kurze Fristen setzen.
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Ebenfalls im Umlauf sind E-Mails, die den Betreff einer amtlichen Mitteilung zur Einkommensteuer tragen. In diesen Schreiben werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, ihre Kontoverbindung über einen blauen Button zu bestätigen. Bei den Absenderadressen wurden in bekannten Fällen Endungen des Anbieters t-online.de registriert.
Geforderte ELSTER-Verknüpfung und Verhaltensregeln
Über in den Schreiben platzierte Links fordern die Absender dazu auf, persönliche Daten einzugeben und das eigene Online-Banking mit dem Portal ELSTER zu verbinden.
Das Finanzministerium betont diesbezüglich, dass ELSTER für eine Auszahlung keinesfalls eine Verknüpfung mit dem Online-Banking verlangt. Die Steuerverwaltung fordere über den E-Mail-Weg grundsätzlich keine sensiblen Daten wie die Steuernummer, die Kontoverbindung, Kreditkartennummern oder PINs an.
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Das Ministerium rät eindringlich dazu, verdächtige Nachrichten nicht zu beantworten und keinerlei persönliche Angaben über die darin enthaltenen Aufforderungen zu übermitteln. Die E-Mails sollten stattdessen direkt gelöscht werden.
Bei Zweifeln an der Echtheit eines Schreibens empfiehlt die Behörde, sich unmittelbar an das zuständige Finanzamt zu wenden. Haben Betroffene bereits vertrauliche Angaben auf den verlinkten Seiten eingegeben, sollten umgehend die eigene Bank und die Polizei informiert werden.
