Entgeltgleichheit, EntgTranspG

Entgeltgleichheit: § 11 EntgTranspG zwingt Hochrechnung auf Vollzeit

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 19:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

TeilzeitbeschÀftigte erhalten mehr Rechte durch Hochrechnungspflicht. Neue BAG- und EuGH-Urteile prÀgen die Personalarbeit.

Entgeltgleichheit: Neue Regeln fĂŒr TeilzeitkrĂ€fte und aktuelle Urteile
Ein modernes BĂŒro mit Dokumenten zu Gehaltsanalysen und einem Taschenrechner auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Personalabteilungen stehen vor komplexen Herausforderungen bei der Umsetzung von Entgeltgleichheit. Eine aktuelle Szenarioanalyse zeigt: Besonders bei TeilzeitbeschÀftigten drohen strukturelle Benachteiligungen.

Hochrechnung auf Vollzeit ist Pflicht

Personalverantwortliche mĂŒssen die Entgelte von TeilzeitkrĂ€ften auf VollzeitĂ€quivalente hochrechnen. Das schreibt § 11 Abs. 3 S. 2 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) vor. Nur so entsteht eine unmittelbare Vergleichbarkeit der GehĂ€lter. TeilzeitbeschĂ€ftigte können sich damit gegen potenzielle Benachteiligungen zur Wehr setzen.

Der Auskunftsanspruch im Konzernverbund ist derzeit noch auf den eigenen Betrieb beschrĂ€nkt. Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) könnte das Ă€ndern. Ihre Umsetzungsfrist lief bereits am 7. Juni 2026 ab. Ein deutsches Umsetzungsgesetz steht noch aus. Experten raten Unternehmen, ihre VergĂŒtungssysteme frĂŒhzeitig anzupassen.

Gender Pay Gap: Deutschland liegt ĂŒber EU-Schnitt

Die wirtschaftliche Relevanz ist enorm. Laut Eurostat liegt der Gender Pay Gap in der EU bei durchschnittlich 11,1 Prozent beim Bruttostundenlohn. FĂŒr Frauen bedeutet das einen jĂ€hrlichen Einkommensverlust von rund 3.900 Euro. In Deutschland sind es mit 6.049 Euro deutlich mehr. Marktbeobachter beziffern den jĂ€hrlichen Verlust fĂŒr Frauen in der EU auf rund 358 Milliarden Euro.

Die Wahl von Teilzeitmodellen wirkt sich massiv aufs Nettoeinkommen aus. Beispielrechnungen fĂŒr 2026 zeigen: Wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, verliert bei 3.500 Euro Brutto etwa 21 Prozent Nettoeinkommen. Bei 20 Stunden sind es rund 42 Prozent. Neben dem unmittelbaren Verlust sinken auch Sozialabgaben und spĂ€tere RentenansprĂŒche.

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Ostdeutschland: Gender Pay Gap rechnerisch verschwunden

Die Entgeltstatistik fĂŒr 2025 zeigt eine besondere Entwicklung in Ostdeutschland. Dort lag der Medianlohn von Frauen mit 3.855 Euro sogar ĂŒber dem der MĂ€nner (3.711 Euro). Der Gender Pay Gap ist rechnerisch verschwunden. Dennoch besteht ein deutlicher Lohnabstand zum Westen von etwa 12,8 Prozent. Rund 28 Prozent der VollzeitbeschĂ€ftigten im Osten verdienen weniger als 3.000 Euro monatlich.

Ein Gleichstellungsdatenreport fĂŒr Brandenburg, veröffentlicht am 28. Juli 2026, unterstreicht die Problematik der Existenzsicherung. Bei etwa der HĂ€lfte der abhĂ€ngig beschĂ€ftigten Frauen reicht das Monatsentgelt nicht fĂŒr eine eigenstĂ€ndige Lebensunterhaltssicherung. Das wirkt sich direkt auf die Altersvorsorge aus: 2024 erhielten rund 30 Prozent der Frauen eine gesetzliche Rente von unter 600 Euro. Zum 1. Juli 2026 wurde der Rentenwert auf 42,52 Euro festgesetzt.

Neue Urteile: Freistellung, Fahrzeit und Bewertungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 25. MĂ€rz 2026: Pauschale Freistellungsklauseln in FormulararbeitsvertrĂ€gen sind unwirksam. BeschĂ€ftigte haben grundsĂ€tzlich einen Anspruch auf tatsĂ€chliche BeschĂ€ftigung – es sei denn, es liegen konkrete ĂŒberwiegende Arbeitgeberinteressen vor.

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Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) wertete Fahrzeit im Firmenfahrzeug zu wechselnden Einsatzorten als Arbeitszeit. FĂŒr BeschĂ€ftigte in der Pflege oder im Reinigungsgewerbe bedeutet das bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 2026) mögliche monatliche Nachzahlungen von bis zu 400 Euro.

Das OLG Hamburg stĂ€rkte derweil die Position der Arbeitgeber bei Online-Bewertungen. Laut Beschluss vom 13. Juli 2026 können Unternehmen die Löschung von Bewertungen auf Portalen wie Kununu verlangen, wenn substanziell begrĂŒndete Zweifel an einem tatsĂ€chlichen GeschĂ€ftskontakt bestehen.

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