Entgeltgleichheit: Daimler Truck muss 210.000 Euro nachzahlen
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 00:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einem richtungsweisenden Verfahren zur Entgelttransparenz hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart am 18. August 2026 ein Urteil gefällt, das erhebliche finanzielle Nachzahlungen für den Fahrzeughersteller Daimler Truck zur Folge hat.
Das Gericht (Az. 2 Sa 14/24) entschied, dass das Unternehmen einer Managerin für den Zeitraum von 2018 bis 2022 eine Summe von rund 210.000 Euro nachzahlen muss. Die Entscheidung folgte auf eine Rückverweisung des Falls durch das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Anspruch auf Median statt Spitzengehalt
Der Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung lag in der Frage, wie die Gehaltsdifferenz zwischen der Klägerin und ihren männlichen Kollegen zu berechnen sei.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart stellte in seinem Urteil fest, dass die Klägerin einen rechtlich begründeten Anspruch auf die Differenz zum Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe habe. Damit bestätigte das Gericht den Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, zog jedoch eine Grenze bei der Höhe der Nachzahlung.
Die Klägerin hatte ursprünglich gefordert, ihr Gehalt an das Niveau der Spitzenverdiener innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe anzupassen. Dieser Forderung folgte das Gericht nicht.
Die Richter erklärten, dass zwar ein Anspruch auf den Medianwert bestehe, jedoch kein automatisches Anrecht auf die Vergütung des absoluten Spitzenverdieners abgeleitet werden könne. Mit dem Urteil des LAG Stuttgart ist das Verfahren vor dieser Instanz beendet; eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.
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Kritik an Aufweichung rechtlicher Vorgaben
Trotz des Teilerfolgs für die Managerin stieß die Entscheidung auf deutliche Kritik seitens der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Organisation, welche den Fall begleitet, bemängelte die Argumentation des Gerichts und sprach von einer Aufweichung der bisherigen Vorgaben durch das Bundesarbeitsgericht und den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach Ansicht der GFF erschwere die Beschränkung auf das Median-Entgelt die volle Durchsetzung von Entgeltgleichheit in Führungspositionen.
Vertreter der Gesellschaft für Freiheitsrechte kündigten unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, das Dokument eingehend prüfen zu wollen. Insbesondere werde die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht gezogen. Ziel einer solchen Beschwerde wäre es, den Fall erneut vor das Bundesarbeitsgericht zu bringen, um die Frage der angemessenen Vergleichsvergütung grundsätzlich klären zu lassen.
Reaktionen an den Finanzmärkten
Die juristische Niederlage von Daimler Truck und die damit verbundenen Nachzahlungen in sechsstelliger Höhe hatten am Tag der Urteilsverkündung keine negativen Auswirkungen auf die Bewertung des Unternehmens an der Börse. Im Gegenteil zeigte sich die Aktie von Daimler Truck im XETRA-Handel robust.
Das Wertpapier notierte zeitweise um 0,59 % fester und erreichte einen Kurs von 45,36 Euro. Marktbeobachter führen dies unter anderem darauf zurück, dass die nun festgesetzte Nachzahlungssumme im Vergleich zur Gesamtbilanz des DAX-Konzerns als geringfügig eingestuft wird und die juristische Klarheit über den Zeitraum 2018 bis 2022 von Investoren eher positiv bewertet wird.
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Dennoch bleibt abzuwarten, ob eine mögliche Nichtzulassungsbeschwerde der GFF das Thema Entgelttransparenz für Daimler Truck in den kommenden Monaten erneut auf die Agenda setzen wird.
