Entgelttransparenz ab Juni: Neue Regeln fĂŒr Gehaltsspannen
Veröffentlicht am: 26.06.2026 um 00:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Juni ein wegweisendes Urteil gefĂ€llt. Der italienische Verein Lazio Rom muss der schwedischen FuĂballspielerin Maja Göthberg 64.000 Euro EntschĂ€digung zahlen. Der Grund: Der Verein hatte das ArbeitsverhĂ€ltnis wegen ihrer Schwangerschaft unrechtmĂ€Ăig beendet.
PrĂ€zedenzfall fĂŒr medizinische Daten
Der CAS stellte klar, dass zwischen Göthberg und Lazio Rom ein wirksames ArbeitsverhĂ€ltnis bestand â obwohl noch kein schriftlicher Vertrag unterzeichnet war. Rechtsgrundlage waren das Schweizer Obligationenrecht und die FIFA-Mutterschutzregularien.
ZusĂ€tzlich zur EntschĂ€digungssumme sprach das Gericht Göthberg 5.333 Euro wegen verletzter Persönlichkeitsrechte zu. Die Spielergewerkschaft FIFPRO feiert das Urteil als bahnbrechend. Es schaffe nicht nur Klarheit beim Mutterschutz, sondern setze auch neue MaĂstĂ€be fĂŒr die Vertraulichkeit medizinischer Daten im Profisport.
Was gilt fĂŒr befristete VertrĂ€ge?
Die CAS-Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Situation von Arbeitnehmerinnen mit befristeten VertrĂ€gen. In Deutschland endet ein befristeter Vertrag trotz Schwangerschaft grundsĂ€tzlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Der KĂŒndigungsschutz des Mutterschutzgesetzes greift zwar wĂ€hrend der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung â verhindert aber nicht das regulĂ€re Auslaufen der Befristung.
Allerdings: Wird der Vertrag allein wegen der Schwangerschaft nicht verlĂ€ngert, kann das eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sein. Betroffene mĂŒssen ihre AnsprĂŒche innerhalb von zwei Monaten geltend machen. Bei einer aktiven KĂŒndigung gilt eine Drei-Wochen-Frist fĂŒr die Klage. Die Schwangerschaft muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der KĂŒndigung mitgeteilt werden.
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Schutz auch in der Elternzeit
Der KĂŒndigungsschutz gilt auch wĂ€hrend der Elternzeit. Bei Kindern unter drei Jahren beginnt er acht Wochen vor Elternzeitbeginn, bei Kindern zwischen drei und acht Jahren sind es 14 Wochen. Ausnahmen gibt es nur in ExtremfĂ€llen wie BetriebsschlieĂungen â und dann nur mit behördlicher Zustimmung.
Seit dem 7. Juni 2026 gilt zudem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Arbeitgeber mĂŒssen Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen angeben. BeschĂ€ftigte haben ein verbessertes Auskunftsrecht. Bei Diskriminierungsklagen greift eine Beweislastumkehr â das stĂ€rkt die Position von Arbeitnehmerinnen massiv.
Hitzeschutz: Pflichten fĂŒr Arbeitgeber
Aktuell rĂŒcken auch die FĂŒrsorgepflichten bei hohen Temperaturen in den Fokus. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf âhitzefreiâ. Aber: Ab 26 Grad Raumtemperatur mĂŒssen Arbeitgeber SchutzmaĂnahmen ergreifen. Ab 30 Grad sind diese verpflichtend. Bei ĂŒber 35 Grad gilt der Arbeitsplatz ohne zusĂ€tzliche Vorkehrungen als ungeeignet.
Besonders beim Mutterschutz und der Arbeitssicherheit unterschĂ€tzen viele Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten, was zu kostspieligen Klagen fĂŒhren kann. Nutzen Sie diese kostenlosen Checklisten und Vorlagen, um eine rechtssichere GefĂ€hrdungsbeurteilung zu erstellen, die vor jeder Aufsichtsbehörde standhĂ€lt. Kostenlosen Leitfaden zur GefĂ€hrdungsbeurteilung herunterladen
Gewerkschaften fordern verbindliche AbkĂŒhlpausen, besonders fĂŒr körperlich TĂ€tige im Freien. EigenmĂ€chtig den Arbeitsplatz verlassen? Nur bei akuter GesundheitsgefĂ€hrdung. Bleibt der Arbeitgeber untĂ€tig, empfiehlt sich der Gang zur Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft.
