Entgelttransparenz, Regeln

Entgelttransparenz ab Juni: Neue Regeln fĂŒr Gehaltsspannen

Veröffentlicht am: 26.06.2026 um 00:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Sportgerichtshof spricht Maja Göthberg 64.000 Euro zu. Das Urteil setzt neue MaßstĂ€be fĂŒr Mutterschutz und medizinische Daten im Profisport.

CAS-Urteil: Lazio Rom muss Schwangere entschÀdigen
Eine schwangere Frau in einem Business-Anzug steht selbstbewusst in einem modernen BĂŒro mit verschwommenen Kollegen im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt.

Juni ein wegweisendes Urteil gefĂ€llt. Der italienische Verein Lazio Rom muss der schwedischen Fußballspielerin Maja Göthberg 64.000 Euro EntschĂ€digung zahlen. Der Grund: Der Verein hatte das ArbeitsverhĂ€ltnis wegen ihrer Schwangerschaft unrechtmĂ€ĂŸig beendet.

PrĂ€zedenzfall fĂŒr medizinische Daten

Der CAS stellte klar, dass zwischen Göthberg und Lazio Rom ein wirksames ArbeitsverhĂ€ltnis bestand – obwohl noch kein schriftlicher Vertrag unterzeichnet war. Rechtsgrundlage waren das Schweizer Obligationenrecht und die FIFA-Mutterschutzregularien.

ZusĂ€tzlich zur EntschĂ€digungssumme sprach das Gericht Göthberg 5.333 Euro wegen verletzter Persönlichkeitsrechte zu. Die Spielergewerkschaft FIFPRO feiert das Urteil als bahnbrechend. Es schaffe nicht nur Klarheit beim Mutterschutz, sondern setze auch neue MaßstĂ€be fĂŒr die Vertraulichkeit medizinischer Daten im Profisport.

Was gilt fĂŒr befristete VertrĂ€ge?

Die CAS-Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Situation von Arbeitnehmerinnen mit befristeten VertrĂ€gen. In Deutschland endet ein befristeter Vertrag trotz Schwangerschaft grundsĂ€tzlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Der KĂŒndigungsschutz des Mutterschutzgesetzes greift zwar wĂ€hrend der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung – verhindert aber nicht das regulĂ€re Auslaufen der Befristung.

Allerdings: Wird der Vertrag allein wegen der Schwangerschaft nicht verlĂ€ngert, kann das eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sein. Betroffene mĂŒssen ihre AnsprĂŒche innerhalb von zwei Monaten geltend machen. Bei einer aktiven KĂŒndigung gilt eine Drei-Wochen-Frist fĂŒr die Klage. Die Schwangerschaft muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der KĂŒndigung mitgeteilt werden.

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Schutz auch in der Elternzeit

Der KĂŒndigungsschutz gilt auch wĂ€hrend der Elternzeit. Bei Kindern unter drei Jahren beginnt er acht Wochen vor Elternzeitbeginn, bei Kindern zwischen drei und acht Jahren sind es 14 Wochen. Ausnahmen gibt es nur in ExtremfĂ€llen wie Betriebsschließungen – und dann nur mit behördlicher Zustimmung.

Seit dem 7. Juni 2026 gilt zudem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Arbeitgeber mĂŒssen Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen angeben. BeschĂ€ftigte haben ein verbessertes Auskunftsrecht. Bei Diskriminierungsklagen greift eine Beweislastumkehr – das stĂ€rkt die Position von Arbeitnehmerinnen massiv.

Hitzeschutz: Pflichten fĂŒr Arbeitgeber

Aktuell rĂŒcken auch die FĂŒrsorgepflichten bei hohen Temperaturen in den Fokus. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf „hitzefrei“. Aber: Ab 26 Grad Raumtemperatur mĂŒssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Ab 30 Grad sind diese verpflichtend. Bei ĂŒber 35 Grad gilt der Arbeitsplatz ohne zusĂ€tzliche Vorkehrungen als ungeeignet.

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