Entgelttransparenz: Deutschland fehlt Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 11:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist seit dem 7. Juni 2026 fällig – doch Deutschland hat kein Umsetzungsgesetz. Unternehmen sitzen zwischen den Stühlen.
Die Richtlinie (EU 2023/970) verpflichtet Mitgliedstaaten zu weitreichenden Maßnahmen für gleichen Lohn von Männern und Frauen bei gleicher Arbeit. Ohne nationales Gesetz wächst die Unsicherheit: Welche Regeln gelten wann und wie?
Was auf Arbeitgeber zukommt
Die Vorgaben aus Brüssel sind klar. Schon im Bewerbungsverfahren müssen Gehaltsspannen genannt werden. Arbeitssuchende erfahren vorab, wo sie finanziell landen – ohne dass jemand ihr bisheriges Gehalt erfragt.
Beschäftigte erhalten neue Auskunftsrechte. Sie können künftig erfahren, was vergleichbare Kollegen im Schnitt verdienen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern kommen regelmäßige Berichte zur Lohnlücke.
Vergütungssysteme müssen auf den Prüfstand
Branchenanalysten raten, jetzt zu handeln. Wer seine Vergütungsstrukturen nicht rechtzeitig anpasst, riskiert später Probleme. Besonders die Kriterien der Entgeltfindung müssen transparent sein.
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Experten warnen: Tantiemen und Sachleistungen gehören zur Gesamtvergütung und müssen einer Angemessenheitsprüfung standhalten. Bei Geschäftsführern droht sonst der Vorwurf verdeckter Gewinnausschüttungen.
Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern ist real – Median-Vergleiche zeigen weiter deutliche Unterschiede. Doch die Umsetzung von Transparenzregeln hat Hürden. Eine aktuelle Umfrage unter Datenschutzbeauftragten zeigt: Viele Unternehmen kämpfen mit der DSGVO. HR-Projekte und neue Software werden oft ohne die Datenschützer eingeführt.
Weitere Fristen und Informationsangebote
Mehrere Fachveranstaltungen im Herbst sollen helfen. Mitte September startet ein Webinar zu den neuen Arbeitgeberpflichten, Ende September folgt ein Seminar zur Anpassung von Vergütungssystemen.
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Die Verzögerung bei der Entgelttransparenz ist kein Einzelfall. Anfang August 2026 treten erste Transparenzpflichten des EU AI Act in Kraft. Und im Bildungssektor steht zum Schuljahresbeginn 2026/27 die digitale Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte an – nachdem Studien erhebliche Mehrarbeit dokumentiert hatten.
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