Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz: Deutschland hinkt bei EU-Richtlinie hinterher

Veröffentlicht am: 16.08.2026 um 01:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Während Polen die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bereits umsetzt, fehlt in Deutschland noch die nationale Gesetzgebung. Die neuen Regeln sollen das Lohngefälle verringern.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland hinkt bei Umsetzung hinterher
Eine Person betrachtet in einem modernen Büro Unterlagen und Dokumente zur Personalplanung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie markiert einen Wendepunkt in der europäischen Personalpolitik und zielt darauf ab, das geschlechtsspezifische Lohngefälle durch verbindliche Offenlegungspflichten zu schließen.

Nachdem die Richtlinie am 7. Juni 2026 auf EU-Ebene in Kraft getreten ist, rückt die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten verstärkt in den Fokus von Unternehmen und Rechtsbeiständen. Während erste Länder bereits detaillierte Umsetzungspläne vorlegen, verbleiben in anderen Regionen regulatorische Lücken.

Stand der Gesetzgebung und Herausforderungen in Deutschland

Trotz der bereits wirksamen EU-Vorgaben verfügt Deutschland im August 2026 noch über kein nationales Gesetz zur konkreten Umsetzung der Richtlinie. Diese Verzögerung stellt Unternehmen vor die Herausforderung, sich auf eine Rechtslage vorzubereiten, deren exakte nationale Ausgestaltung noch aussteht.

Die Notwendigkeit für ein solches Regelwerk unterstreichen statistische Erhebungen aus dem Jahr 2025. Zu diesem Zeitpunkt lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland bei 16 Prozent. Unter Berücksichtigung vergleichbarer Qualifikationen und Tätigkeiten ergab sich ein bereinigter Entgeltunterschied von 6 Prozent.

Die künftigen gesetzlichen Vorgaben werden voraussichtlich vorschreiben, dass Arbeitgeber bereits in Stellenanzeigen Entgeltspannen oder Einstiegsgehälter angeben müssen. Damit soll die Informationsasymmetrie zwischen Bewerbern und Unternehmen verringert werden.

Experten weisen darauf hin, dass die Transparenzpflichten eine umfassende Überprüfung der betrieblichen Entgeltstrukturen erforderlich machen werden, um potenzielle Diskriminierungen frühzeitig zu identifizieren.

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Die polnische Umsetzungsstrategie im Detail

Im Gegensatz zum aktuellen Stand in Deutschland hat Polen bereits konkrete Pläne zur Implementierung der Richtlinie 2023/970 vorgelegt. Der polnische Ansatz sieht vor, dass Arbeitgeber auf Anfrage verpflichtet sind, Informationen über das durchschnittliche Entgeltniveau aufgeschlüsselt nach Geschlecht zur Verfügung zu stellen. Eine Offenlegung individueller Löhne einzelner Mitarbeiter ist dabei nicht vorgesehen, um den Datenschutz zu wahren.

Besondere Regelungen greifen in Polen, wenn durch die Preisgabe von Durchschnittswerten das Risiko besteht, dass einzelne Personen identifiziert werden könnten – etwa in sehr kleinen Abteilungen. In solchen Fällen sollen die sensiblen Daten nicht direkt an die Belegschaft, sondern ausschließlich an Gewerkschaften oder staatliche Gleichstellungsorgane übermittelt werden.

Für die Beantwortung von Auskunftsanfragen ist eine Frist von 30 Tagen vorgesehen. Dieser strukturierte Prozess könnte als Modell für andere Mitgliedstaaten dienen, die vor ähnlichen datenschutzrechtlichen Hürden stehen.

Langfristige Auswirkungen von Care-Arbeit auf das Lohnniveau

Ein zentraler Aspekt der Debatte um Entgelttransparenz bleibt die Ursachenforschung für bestehende Lohnunterschiede. Analysen verdeutlichen, dass insbesondere die Verteilung von Care-Arbeit einen massiven Einfluss auf die Erwerbsbiografien hat.

Frauen mit Kindern verdienen demnach langfristig zwischen 40 und 70 Prozent weniger als Frauen ohne Kinder oder männliche Kollegen. Dieser Effekt wird oft als wesentlicher Treiber für den unbereinigten Gender Pay Gap angeführt.

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Ein Blick auf internationale Erfahrungen zeigt zudem, dass regulatorische Eingriffe in die Unternehmenskultur langfristig stabil wirken können. In Norwegen besteht beispielsweise seit über 20 Jahren eine Frauenquote von 40 Prozent in den Vorständen börsennotierter Unternehmen.

Solche historischen Daten werden oft herangezogen, um die Wirksamkeit gesetzlicher Quoten und Transparenzregeln bei der Förderung der beruflichen Gleichstellung zu bewerten. Die kommenden Jahre werden zeigen, inwieweit die neue EU-Richtlinie ähnliche strukturelle Veränderungen in der gesamten Union herbeiführen kann.

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