Entlastungspaket 2027: 10 Milliarden Euro für Mittelstand geplant
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichts bringen Klarheit in die umstrittene Frage der Umsatzabgabe auf Mitarbeiterbeteiligungen. Die Entscheidungen vom 25. November 2024 (9C_168/2023 und 9C_176/2023) legen fest: Gratisaktien, Performance Share Units (PSU) und Restricted Stock Units (RSU) lösen keine Umsatzabgabe aus. Der Grund: Es fehlt die erforderliche Entgeltlichkeit.
Anders sieht es bei Aktien zu Vorzugspreisen oder Optionen aus, für die Mitarbeiter zahlen. Hier wird die Abgabe fällig – vorausgesetzt, der Arbeitgeber gilt steuerlich als Effektenhändler. Das betrifft nicht nur Banken, sondern auch Firmen mit steuerbaren Urkunden über 10 Millionen CHF in der Bilanz. Selbst Vermittlertätigkeiten, etwa durch eine Konzerntochter, können die Pflicht auslösen.
Milliardär fordert radikale Beteiligungskultur
Während die Gerichte die Details klären, schlägt Unternehmer Mark Cuban eine ganz andere Richtung ein. Sein Vorschlag: Unternehmen, die Aktien an die gesamte Belegschaft verteilen, sollen steuerlich belohnt werden. Der Maßstab ist simpel – die Relation beim Führungspersonal. Bekommt ein CEO Aktien im Wert von zehn Prozent seines Gehalts, muss derselbe Satz auch für die Reinigungskraft gelten. Wer sich verweigert, soll höhere Steuern zahlen.
Cubans Ziel: die wachsende Vermögensungleichheit bekämpfen. Ob sein Modell Schule macht, bleibt abzuwarten.
Mittelstand unter Druck – trotz Umsatzplus
Der deutsche Mittelstand zeigt ein zwiespältiges Bild. Der aktuelle Datev-Mittelstandsindex weist für Juni ein Umsatzplus von 2,7 Prozent aus. Doch der Schein trügt: Der Anstieg ist vor allem auf Basiseffekte zurückzuführen. Gleichzeitig stieg der Lohnindex um deutliche 6,3 Prozent – bei leicht rückläufiger Beschäftigung (-0,1 Prozent). Besonders Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern spüren den Druck.
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Milliarden-Entlastung ab 2027 geplant
Die Bundesregierung will gegensteuern. Ab dem 1. Januar 2027 ist ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr geplant. Die volle Wirkung soll 2028 erreicht sein. Die Maßnahmen im Überblick:
- Anhebung des Grundfreibetrags und des Kindergeldes
- Abflachung der Steuerprogression
- Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent ab 2028
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Gewinn von 500.000 Euro sinkt die Gesamtbelastung einer GmbH (inklusive Gewerbesteuer) von rund 30 auf etwa 25 Prozent. Die Ersparnis: 25.000 Euro pro Jahr.
Minijobs vor dem Aus?
Noch grundlegender könnten die Empfehlungen der Rentenkommission wirken. Sie schlägt vor, den Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Ausnahme: Schüler. Künftig müssten Geringfügigbeschäftigte (derzeitige Grenze: 603 Euro monatlich) in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung einzahlen. Branchenverbände aus Gastronomie und Handel warnen vor steigenden Personalkosten und einem verschärften Fachkräftemangel.
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Neue Kapitalrente ab 2028
Parallel bereitet die Politik eine neue Säule der Altersvorsorge vor. Ab 2028 soll schrittweise eine Kapitalrente eingeführt werden. Ab 2031 ist ein Beitrag von zwei Prozentpunkten vorgesehen – das entspricht rund 30 Milliarden Euro jährlich. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) mahnt: Das Versorgungsziel muss klar definiert sein. Angestrebt wird eine Nettoersatzrate von 70 Prozent über alle drei Säulen.
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