Entsendung: EU führt eDeclaration-Plattform ein, Bürokratie sinkt
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 13:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Union führt eine zentrale digitale Plattform für die grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitern ein. Das Kernstück: die sogenannte eDeclaration. Unternehmen können Entsendemeldungen künftig EU-weit zentralisiert abwickeln – Schluss mit den fragmentierten Meldesystemen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Einheitlicher Datenkatalog statt Bürokratie-Wirrwarr
Für die Meldungen gilt künftig nur noch ein einheitlicher Informationskatalog. Das bedeutet: Unternehmen müssen nicht mehr je nach Zielland unterschiedliche Datensätze übermitteln. Die Standardisierung soll die Rechts- und Planungssicherheit für Arbeitgeber bei Auslandseinsätzen deutlich erhöhen.
„Bisher war die Entsendung ein bürokratischer Albtraum“, dürften sich viele Personalabteilungen denken. Die neue Regelung zielt genau darauf ab: weniger Aufwand, mehr Effizienz im Binnenmarkt.
A1-Bescheinigung: Erleichterungen für Kurzreisen
Parallel zur eDeclaration lockert die EU die Vorschriften zur A1-Bescheinigung – dem Nachweis des Sozialversicherungsstatus für entsandte Mitarbeiter. Die wichtigste Änderung: Für Dienstreisen bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Kalendertagen entfällt die Mitführungspflicht komplett.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Das Baugewerbe bleibt von dieser Lockerung ausgenommen. Hier gelten weiterhin strengere Kontrollvorgaben.
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Automatischer Nachweis bei Verzögerungen
Die EU hat auch an den Fall gedacht, dass die Behörden nicht rechtzeitig liefern. Sollte die zuständige Stelle die A1-Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellen können, gilt die Eingangsbestätigung des Antrags als vorläufiger Nachweis. Das Risiko von Bußgeldern bei kurzfristigen Einsätzen sinkt damit deutlich.
Zwei-Stufen-Plan für die Umsetzung
Die neuen Regeln kommen nicht auf einmal. Die eDeclaration-Plattform startet bereits drei Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Die Änderungen bei den A1-Bescheinigungen brauchen mehr Vorbereitungszeit – hier haben Mitgliedstaaten und Unternehmen 24 Monate Zeit.
Digitalisierung der Arbeitswelt nimmt Fahrt auf
Die EU-Vereinfachungen sind Teil eines größeren Trends. In Deutschland hat das Bundeskabinett Mitte Juli einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Anträge auf Arbeitslosengeld und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen künftig digital ablaufen.
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Die Bundesregierung arbeitet zudem an einem umfassenden Reformpaket namens „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Geplant ist unter anderem, KI-Systeme in Betrieben schneller einzuführen und die Schriftformerfordernisse bei Befristungsabreden ab Anfang 2027 abzuschaffen.
Auch für Top-Verdiener gibt es Neuerungen: Für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über 177.450 Euro soll ab 2027 ein spezieller Auflösungsanspruch gegen Abfindung kommen. Das Ziel: mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Fachkräfte.
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