Verbände, Betriebsärzte

ePA-Zugriff: Verbände fordern 90 Tage für mehr als 9.000 Betriebsärzte

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 12:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Drei Fachverbände fordern gleiche ePA-Zugriffsrechte und eine Verlängerung der Frist von drei auf 90 Tage.
Ein heller, minimalistischer Behandlungsraum in einer medizinischen Einrichtung ohne Personen. Illustration mit AI erstellt.

Anlässlich der parlamentarischen Beratungen über das GeDIG im Deutschen Bundestag fordern mehrere arbeitsmedizinische Fachverbände weitreichende Nachbesserungen.

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) verlangen eine vollständige Gleichstellung der über 9.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beim Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Dies geht aus einem Branchenbericht vom 16. Oktober 2026 hervor.

Forderung nach gleichen Zugriffsrechten und längeren Fristen

Die Verbände drängen auf eine rechtliche Gleichbehandlung, die für den werks- und betriebsärztlichen Dienst dieselben Zugriffs-, Schreib- und Leserechte vorsieht wie für andere ärztliche Disziplinen. Konkret fordern DGAUM, BsAfB und VDBW, dass arbeitsmedizinische Erkenntnisse künftig ohne hemmende Sonderregelungen direkt in die Akte einfließen können.

Zudem plädieren die Organisationen für eine Opt-out-Regelung beim Aktenzugriff durch das betriebsärztliche Personal sowie eine Ausweitung des Zeitfensters: Die bestehende Frist für den Zugriff soll von derzeit lediglich drei Tagen auf 90 Tage verlängert werden.

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Zur Begründung verweisen die Verbände auf die fundamentale Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen bilde die deutsche Arbeitswelt das bundesweit größte Präventionssetting. Eine systematische Einbindung der Betriebsärzte in die digitale Versorgungsinfrastruktur sei daher unverzichtbar, um arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu adressieren.

Ergänzend sieht das Arbeitssicherheitsgesetz bereits eine enge Kooperation vor: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gemäß Paragraf 10 ASiG sowie Paragraf 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes zur Zusammenarbeit verpflichtet. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist zudem die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses nach Paragraf 11 ASiG gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzliche Regelungen und Datenverarbeitung im GeDIG

Die Debatte um die Rechte der Betriebsärzte fällt in die Beratungsphase des GeDIG, das zentrale Weichen für die digitale Gesundheitsinfrastruktur stellt. Parallel zu den parlamentarischen Verhandlungen nimmt die Nutzung aggregierter Gesundheitsdaten konkrete Formen an.

Wie auf dem Health Data Summit Berlin berichtet wurde, verfügt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) inzwischen über Zugriff auf Daten von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten; mehr als 120 Nutzungsanträge wurden dort bereits eingereicht.

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Für das FDZ Gesundheit steht der nächste Implementierungsschritt unmittelbar bevor: Ende Oktober 2026 startet das offizielle Verfahren zur Übernahme der ePA-Daten in die Forschungsdatenbank. Nach Ablauf einer sechswöchigen Widerspruchsfrist soll Mitte Dezember 2026 die stufenweise Datenübertragung anlaufen, sodass eine Beantragung der Datensätze ab dem Jahr 2027 möglich wird.

Hinsichtlich des Datenschutzes regelt das GeDIG auch die Re-Identifizierung von Datensätzen. Diese ist strikt auf drei eng gefasste Anwendungsbereiche begrenzt: die Identifikation von Teilnehmenden für medizinische Studien, konsiliarische Beratungen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung.

Eine Re-Identifizierung der einzelnen Patienten selbst bleibt nach Angaben aus dem Bundesgesundheitsministerium weiterhin untersagt. Trotz der Ausbaupläne bestehen bei der Akzeptanz der Systeme nach wie vor Herausforderungen; so wies der CDU-Bundestagsabgeordnete Pauls darauf hin, dass ePA-Applikationen in den App-Stores im Durchschnitt lediglich eine Bewertung von 2,5 von 5 Sternen erzielen.

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