Erbrecht: Bundesfinanzhof erlaubt 95.200 Euro Anwaltskosten
22.06.2026 - 08:42:12 | boerse-global.de
Der Bundesfinanzhof hat die Regeln für den Abzug von Anwaltskosten präzisiert.
Gericht erkennt 95.200 Euro Anwaltskosten an
Mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. II R 10/23) entschieden die Richter: Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen einer Erbteilung oder Teilungsversteigerung sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Das Gesetz sieht dafür einen Pauschbetrag von 15.000 Euro vor – ohne Nachweis. Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, müssen sie belegt werden.
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Der konkrete Fall: Das Gericht erkannte Rechtsanwaltskosten von 95.200 Euro an. Eine Einschränkung gibt es aber: Kosten für die laufende Nachlassverwaltung – etwa die Aufteilung von Mietkonten – bleiben weiterhin nicht abzugsfähig.
Pflichtteilsansprüche: Drei Jahre sind entscheidend
Pflichtteilsberechtigte müssen genau auf die Uhr schauen. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Jahresende, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfährt. Grob fahrlässige Unkenntnis wird der Kenntnis gleichgestellt.
Seit der Reform 2010 gilt nicht mehr die alte 30-jährige Frist. Es gibt aber Höchstgrenzen: Zehn Jahre ab Entstehung – unabhängig von der Kenntnis. Bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen sind es sogar 30 Jahre.
Experten raten zur Vorsorge: Kontovollmachten über den Tod hinaus können die Abwicklung beschleunigen. Ohne Testament verlangen Banken oft einen Erbschein, was die Sache um Monate verzögert.
Grundsicherung: Harte Frist ab Juli
Zum 1. Juli 2026 wird es für Bürgergeld-Empfänger strenger. Die Neufassung des § 41a Abs. 3 Satz 5 SGB II führt eine materielle Ausschlussfrist ein. Nachweise bei vorläufigen Bewilligungen müssen spätestens bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vorliegen.
Die Konsequenz: Unterlagen, die später eingehen, dürfen selbst Sozialgerichte nicht mehr berücksichtigen. Wer wiederholt unentschuldigt bei Terminen im Jobcenter fehlt, riskiert den kompletten Leistungsanspruch – inklusive Zahlungen für Miete und Krankenversicherung. Ausnahme: ein wichtiger Grund wie eine Erkrankung.
Verkehrsrecht: Verjährung verdoppelt sich
Ebenfalls ab 1. Juli 2026 ändert sich das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten wie Tempoüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Handy am Steuer steigt von drei auf sechs Monate. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid bleibt bei zwei Wochen.
Share Deals: Doppelbesteuerung soll wegfallen
Das 9. Steuerberatungsänderungsgesetz bringt Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer. Ein neuer Paragraf (§ 1 Abs. 3b GrEStG) verhindert Doppelbesteuerungen, wenn Signing und Closing zeitlich auseinanderfallen. Die Anzeigefristen für steuerrelevante Vorgänge wurden von zwei Wochen auf einen Monat verlängert.
Pflegekosten: 3.245 Euro Eigenanteil pro Monat
Die finanzielle Belastung für Heimbewohner steigt weiter. Der durchschnittliche Eigenanteil liegt 2026 bei rund 3.245 Euro monatlich. Das macht die Zehn-Jahres-Frist für Schenkungsrückforderungen relevant: Das Sozialamt kann innerhalb von zehn Jahren Schenkungen zurückfordern, wenn der Schenkende bedürftig wird (§§ 528, 529 BGB).
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Der Bundesgerichtshof entschied: Bei Immobilien mit Nießbrauchvorbehalt beginnt die Frist erst, wenn das Nutzungsrecht endet. Beim Elternunterhalt bleibt die Grenze von 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen bestehen. Aktuelle Gesetzentwürfe aus dem Juni 2026 sehen keine Absenkung vor.
