Erbschaften, Schenkungen

Erbschaften und Schenkungen: 95 Prozent des Vermögenswerts entfallen auf den Westen

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Destatis beziffert die steuerlich erfassten Übertragungen auf 142,5 Milliarden Euro im Westen und 8,0 Milliarden Euro im Osten.

Erbschaftsteuer 2025: 95 Prozent der Vermögenswerte im Westen
Historische Wohnbebauung in einer deutschen Stadt bei Dämmerung zur Veranschaulichung regionaler Vermögensstrukturen. Illustration mit AI erstellt.

Bei den steuerlich erfassten Erbschaften und Schenkungen klafft zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern eine erhebliche Lücke. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) für das Jahr 2025 mitteilt, entfielen 95 Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen auf Westdeutschland.

Während dort ein Übertragungswert von 142,5 Milliarden Euro registriert wurde, lag das Volumen in den östlichen Bundesländern einschließlich Berlin bei 8,0 Milliarden Euro.

Deutliche Unterschiede bei den Pro-Kopf-Werten

Die regionalen Diskrepanzen spiegeln sich deutlich in der Pro-Kopf-Verteilung wider. Nach Angaben von Destatis betrug der durchschnittliche Pro-Kopf-Wert der steuerlich erfassten Vermögensübertragungen im Jahr 2025 bundesweit gut 1.800 Euro. In Westdeutschland belief sich dieser Wert auf gut 2.100 Euro je Einwohner, während er im Osten und Berlin bei knapp 500 Euro lag.

Ende 2025 lebten nach Angaben der Statistiker 67.415.169 Menschen in den westlichen Bundesländern und 16.051.948 in Berlin und Ostdeutschland. Zwar stellten die östlichen Länder und Berlin damit 19 Prozent der Gesamtbevölkerung, am steuerlich berücksichtigten Übertragungswert hatten sie jedoch lediglich einen Anteil von 5 Prozent.

Steueraufkommen konzentriert sich im Westen

Die ungleiche Verteilung der übertragenen Vermögen schlägt sich unmittelbar im Steueraufkommen nieder. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte 2025 eine Gesamtsumme von 21,4 Milliarden Euro. Davon entfielen 20,4 Milliarden Euro (95 Prozent) auf die westlichen Bundesländer, während die Finanzämter im Osten und in Berlin 1,0 Milliarde Euro (5 Prozent) festsetzten.

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Die Verteilung von Vermögen und Nachlässen bleibt Gegenstand intensiver Diskussionen. Einerseits fordern Wirtschaftsverbände Entlastungen: Die Stiftung Familienunternehmen spricht sich für Sonderregeln oder eine vollständige Abschaffung der Steuer aus.

Hintergrund sind unter anderem anstehende Generationswechsel; laut einer Studie zu Unternehmensübertragungen stehen in Deutschland bis 2030 rund 186.000 Übergaben an, wobei sich die Bereitschaft zum Verkauf auf 30 Prozent verdoppelt hat, verglichen mit 14,4 Prozent im Jahr 2020.

Andererseits dringen Stimmen wie die der Nachwuchsorganisationen der Parteien auf eine stärkere Besteuerung hoher Erbschaften und Vermögen, um der Konzentration entgegenzuwirken. Ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) vom 20. August 2026 stellte fest, dass das Durchschnittsvermögen privater Haushalte in Deutschland bei rund 450.000 Euro liegt und die Vermögensungleichheit typisch für etablierte Wohlfahrtsstaaten sei.

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Verfassungsrechtliche Prüfung steht bevor

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz steht zudem vor juristischen Weichenstellungen. Das Bundesverfassungsgericht berät Mitte Oktober über eine Normenkontrollklage aus Bayern sowie weitere Beschwerden gegen das geltende Regelwerk.

Gleichzeitig präzisiert die Rechtsprechung die Praxis der Wertermittlung fortlaufend: So entschied der Bundesfinanzhof Mitte Juni 2026 (Az. II R 7/24), dass bei der typisierenden Bodenwertermittlung grundsätzlich die rechtlich zulässige Bebauung maßgeblich ist und die tatsächliche Nutzung auch bei Bestandsschutz unberücksichtigt bleibt.

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