Erbschaftsteuer vor Gericht: Karlsruhe prüft am 12. Oktober die Firmenregeln
Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Verband Die Familienunternehmer warnt vor schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen im Vorfeld der anstehenden Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer.
Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann bezeichnete die mögliche Feststellung einer Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als das schlimmste denkbare Szenario. Ein Wegfall dieser Regelungen käme einem schweren Rückschlag für private Investitionen gleich.
Betriebsvermögen stelle kein persönliches Privileg dar, sondern diene der Sicherung von Betrieben und Beschäftigung, da die bisherige Verschonung einen schädlichen Liquiditätsabzug verhindere. Zudem führe die Verknüpfung mit Fortführungsfristen und Lohnsummen bereits unter den geltenden Standortbedingungen dazu, dass Unternehmensanteile ins Ausland verlagert würden.
Sorge vor Liquiditätsentzug in mittelständischen Betrieben
Konkrete finanzielle Belastungen verdeutlichte Andreas Hettich, Beiratsvorsitzender der Hettich-Gruppe mit 8200 Mitarbeitern, darunter rund 3900 in Deutschland. Ohne die Verschonung greife ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro ein Steuersatz von 30 Prozent für Familienangehörige sowie 50 Prozent für Dritte.
Da entnommene Gewinne im Vorfeld mit fast 50 Prozent Ertragsteuer belastet würden, müssten Nachfolger faktisch das Doppelte an Liquidität entnehmen. Ein Unternehmen arbeite in einem solchen Fall rund 15 Jahre vor allem für die Abgaben an das Finanzamt. Eine vollständige Entlastung setzt derzeit voraus, dass der Betrieb mindestens sieben Jahre fortgeführt und die Lohnsumme erhalten bleibt.
Unterstützung erhalten die Wirtschaftsverbände von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Sie warnte vor Eingriffen in das System und kritisierte die Entstehung einer Neiddebatte, die nicht ausreichend zwischen betriebsgebundenem Vermögen und frei verfügbarem Kapital unterscheide. Eine Besteuerung dürfe Unternehmen nicht zur Aufgabe zwingen.
Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Materie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Am 12. Oktober 2026 befasst sich der Erste Senat im Rahmen einer Normenkontrolle mit dem Antrag Bayerns, bei dem unter anderem Ministerpräsident Markus Söder anwesend ist.
Bayern stuft die Freibeträge angesichts stark gestiegener Immobilienwerte als unzureichend ein; Finanzminister Albert Füracker verwies darauf, dass die Erträge vollständig den Ländern zufließen.
Am 12. und 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen; eine Entscheidung wird für Ende 2026 oder das erste Quartal 2027 erwartet. Wie sich die geltenden Regeln zur Regel- und Optionsverschonung, die 26-Millionen-Grenze und die Fortführungsfristen auf Ihre Nachfolgeplanung auswirken, fasst dieser kostenlose Leitfaden zusammen. Leitfaden Erbschaftsteuer jetzt anfordern
Am 13. Oktober 2026 folgt die Verhandlung zu einer Verfassungsbeschwerde, in der ein Erbe von privatem Vermögen eine Ungleichbehandlung gegenüber Firmenerben rügt, nachdem er auf ein Wertpapier- und Immobiliendepot 47.000 Euro Steuern zahlen sollte.
Nach geltendem Recht können betriebliche Vermögen im Rahmen einer Regelverschonung bei fünfjähriger Haltedauer zu 85 Prozent oder über die Optionsverschonung bei sieben Jahren zu 100 Prozent steuerfrei bleiben.
Übersteigt das begünstigte Vermögen 26 Millionen Euro, greifen Abschmelzmodelle oder individuelle Verschonungsbedarfsprüfungen. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter wird für das Ende des Jahres 2026 oder das erste Quartal 2027 erwartet.
Getrennte Lager in Politik und Wirtschaft
In der Reformdebatte prallen unterschiedliche Konzepte aufeinander. Aus den Reihen der Unions-Arbeitnehmer forderte Dennis Radtke Anpassungen, da es schwer vermittelbar sei, wenn Großbestände von Wohnungen steuerlich begünstigt würden, während Familien für geerbte Wohnhäuser Abgaben entrichten müssten.
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Stefan Nacke, sprach sich für höhere Steuern aus, da die Leistung der Erblasser nicht jener der Erben entspreche.
Die SPD schlug einen Lebensfreibetrag von maximal einer Million Euro sowie fünf Millionen Euro für Unternehmen vor, verbunden mit einer Streckung über bis zu 20 Jahre. CDU/CSU-Mittelstandschef Christian von Stetten bezeichnete diesen Vorstoß als Frontalangriff. Zugleich forderten 92 Familienunternehmer in einem offenen Brief eine stärkere steuerliche Heranziehung von Firmenerben, wogegen sich der Verband Die Familienunternehmer verwahrte.
Fällt die Verschonung, greift ab 26 Millionen Euro Betriebsvermögen ein Steuersatz von 30 Prozent für Familienangehörige und 50 Prozent für Dritte — bei entnommenen Gewinnen von fast 50 Prozent Ertragsteuer. Wer seine Nachfolge heute ordnet, prüft Liquiditätsbedarf und Fortführungsfristen, bevor Karlsruhe entscheidet. Szenario-Check für Familienunternehmen starten
Ökonomen wie Ifo-Präsident Clemens Fuest und DIW-Chef Marcel Fratzscher plädieren für das Auslaufen von Sonderregeln bei gleichzeitiger Absenkung der allgemeinen Steuersätze und Einführung von Stundungsmodellen.
Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass den Ländern 2025 insgesamt 13,3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer und 8,1 Milliarden Euro an Schenkungsteuer zuflossen. Im selben Jahr wurden Erben von Betriebsvermögen über die Bedarfsprüfung 3,7 Milliarden Euro an Steuern erlassen.

