ESG-Berichterstattung, Datenpunkte

ESG-Berichterstattung: EU reduziert Datenpunkte um 60-70 Prozent

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 00:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neuer CDI-Leitfaden hilft bei Treibhausgasbilanzen. EU senkt Datenpunkte um 60-70% und plant erweiterte Pflichten für Nicht-EU-Firmen ab 2028.

CDI-Praxisleitfaden: Neue EU-Regeln für Treibhausgasbilanzen
Tablet mit ESG-Datenvisualisierungen und CO2-Bilanzgrafiken auf einem modernen Büroschreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Cluster Dekarbonisierung der Industrie (CDI) hat einen neuen Praxisleitfaden für Treibhausgasbilanzen vorgelegt. Die Veröffentlichung soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Emissionen systematisch zu erfassen und eine belastbare Datengrundlage für die Dekarbonisierungsstrategie zu schaffen. Das Instrument erscheint in einer Phase, in der die regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union präzisiert und teilweise neu strukturiert werden.

Regulatorische Erleichterungen durch überarbeitete EU-Berichtsstandards

Die EU-Kommission hat Anfang Juli zwei Delegierte Verordnungen veröffentlicht, die wesentliche Anpassungen an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vornehmen. Ein zentraler Aspekt ist die deutliche Reduzierung der geforderten Datenpunkte um 60-70 Prozent, während das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bestehen bleibt. Diese Überarbeitung zielt darauf ab, die administrative Belastung für berichtspflichtige Unternehmen zu senken.

Für das Geschäftsjahr 2026 gewährt die Kommission den Unternehmen Flexibilität: Sie können zwischen der Anwendung der ursprünglichen ESRS, der neuen Struktur oder einer Kombination aus beiden wählen. Ab dem Geschäftsjahr 2027 wird die Anwendung der neuen Struktur jedoch verpflichtend, was auch die Einführung eines sogenannten Value Chain Cap umfasst. Diese Regelung begrenzt die geforderten Informationen über die Wertschöpfungskette, um insbesondere kleinere Zulieferer zu entlasten. Die Verordnungen treten nach einer zweimonatigen Prüfungsfrist und drei Tage nach der offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Erweiterte Berichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen

Parallel zu den Erleichterungen für europäische Firmen bereitet die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) die Standards für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU vor. Der Entwurf für den Standard ESRS-40a befindet sich derzeit in der Konsultationsphase. Dieser betrifft Nicht-EU-Konzerne, die innerhalb der Union einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro erzielen, sofern sie über Tochtergesellschaften mit einem Umsatz von über 200 Millionen Euro oder entsprechende Zweigniederlassungen in der EU verfügen.

Im Gegensatz zu den Standards für EU-Unternehmen sieht dieser Entwurf vor, dass sich die Berichterstattung ausschließlich auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit (Impact Materiality) konzentriert. Eine Analyse der finanziellen Wesentlichkeit ist für diese Gruppe nicht vorgesehen. Durch einen sogenannten Mixed Approach können Unternehmen die Berichterstattung zudem auf EU-bezogene Auswirkungen begrenzen, wobei das Thema Klima eine Ausnahme bildet. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden. Die finale Fassung des Standards wird für Januar 2027 erwartet, während die Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2028 greifen soll.

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Freiwillige Berichterstattung und Datensicherheit in der Praxis

Dass Nachhaltigkeitstransparenz zunehmend auch außerhalb der strikten gesetzlichen Verpflichtung an Bedeutung gewinnt, zeigen aktuelle Unternehmensmeldungen. Die Delvag Versicherungs-AG hat in diesem Zusammenhang ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Das Unternehmen nutzt hierfür den freiwilligen VSME-Standard, wobei der Bericht einer externen Prüfung durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) unterzogen wurde.

Neben der methodischen Erfassung der Daten rückt die technologische Infrastruktur in den Fokus. Die German Edge Cloud (GEC) nimmt derzeit am TISAX-Verfahren teil, einem Prüfmechanismus für Informationssicherheit in der Automobilindustrie. Das Unternehmen setzt für den Aufbau sicherer Datenökosysteme auf seine ONCITE-Plattform. Dies unterstreicht den Trend, dass ESG-Datenmanagement nicht nur eine Frage der Bilanzierung, sondern zunehmend eine der IT-Sicherheit und der zertifizierten Datenintegrität innerhalb industrieller Lieferketten ist.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

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