ESG-Regeln, Konzerne

ESG-Regeln: EU verpflichtet 800 ausländische Konzerne zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 14:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Brüssel plant strengere ESG-Auflagen für ausländische Firmen ab 2028 und kürzt parallel die Bürokratie für EU-Unternehmen. Die Industrie fordert flexiblere Klimaziele.

EU-Nachhaltigkeitsregeln: Neue Pflichten für Drittstaaten, Entlastung für Europa
Abstrakte Datenvisualisierungen auf einem Tablet in einem modernen Bürogebäude als Symbol für EU-Nachhaltigkeitsberichte. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die EU verschärft die Nachhaltigkeitsregeln für ausländische Konzerne – und entlastet gleichzeitig die heimische Wirtschaft. Ein Drahtseilakt mit Sprengstoff.

Neue Regeln für globale Konzerne

Die europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) hat den Entwurf ESRS-40a vorgelegt. Er soll künftig Nicht-EU-Konzerne in die Pflicht nehmen. Betroffen sind Unternehmen, die in der EU mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz erzielen und Töchter oder Zweigniederlassungen mit über 200 Millionen Euro Umsatz betreiben.

Die Konsultation läuft seit dem 23. Juli, Unternehmen können bis zum 31. Oktober Stellung nehmen. Anders als für EU-Firmen gilt für Drittstaaten-Konzerne ein „Impact-Only"-Ansatz: Statt der doppelten Wesentlichkeitsprüfung zählt nur die tatsächliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit.

Weltweit könnten rund 800 Unternehmen betroffen sein. Der Schwerpunkt liegt auf den USA mit etwa 450 Konzernen, gefolgt von Großbritannien mit rund 200. Die Schweiz und Japan kommen auf geschätzte 100 bis 150 Firmen. Erste Berichte erwartet die EFRAG 2029 für das Geschäftsjahr 2028.

Entlastung für die heimische Wirtschaft

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Parallel dazu dreht die Politik an der Bürokratieschraube – in die andere Richtung. Das Europäische Parlament hat ein Omnibus-Paket verabschiedet, das die bestehenden Reportingpflichten spürbar reduziert. Fachleute warnen jedoch: Für ESG-Ratings, Finanzierung und Lieferketten-Anforderungen bleibt die Berichterstattung unverzichtbar.

Digitalminister Karsten Wildberger will die nationalen Berichtspflichten um 30 Prozent kürzen. Sein Hebel: eine Beweislastumkehr. Künftig muss der Staat begründen, warum eine bestimmte Pflicht zwingend nötig ist. Die Vorbereitungen sollen bis Dezember stehen, damit das nächste Entlastungskabinett entscheiden kann. Bisherige Einsparungen beziffert Wildberger auf 10,4 Milliarden Euro. Die EU-Kommission mahnt er zu mehr Tempo bei der Deregulierung.

Industrie fordert flexible Klimaziele

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Auch bei den Klimavorgaben meldet die Wirtschaft Ansprüche an. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche drängt die EU-Kommission zu mehr Technologieoffenheit – gerade für die Autobranche. Ihr Vorschlag: CO2-Grenzwerte flexibler gestalten und nachhaltig produzierten Stahl als Anpassungsfaktor anerkennen. Das würde drohende Strafzahlungen abmildern. Bereits im Mai 2025 hatten die Mitgliedstaaten beschlossen, die Flottengrenzwerte bis 2027 über einen Dreijahresdurchschnitt zu berechnen.

Gegenwind kommt aus Brüssel: EU-Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera warnt davor, den Green Deal angesichts von Hitzewellen und Waldbränden zurückzubauen. Die Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse nannte sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Seit dem 31. Juli gilt zudem die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Hersteller müssen Produkte über die Gewährleistungsfrist hinaus instand setzen und Ersatzteile liefern. Für das Nachhaltigkeitsmanagement der Unternehmen bedeutet das: neue Aufgaben – ausgerechnet in Zeiten der Entlastung.

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