ESRS-Reform: EU senkt Nachhaltigkeits-Datenpunkte um 60 Prozent
04.07.2026 - 02:30:01 | boerse-global.de
Am 3. Juli verabschiedete sie die überarbeiteten ESRS und einen neuen Freiwilligen-Standard für kleinere Firmen. Das Ziel: den Verwaltungsaufwand drastisch senken – ohne die Qualität der Offenlegungen zu opfern.
Weniger Datenpunkte, mehr Entlastung
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Die Anzahl der Pflicht-Datenpunkte sinkt um über 60 Prozent. Rechnet man alle Datenpunkte zusammen, sind es sogar mehr als 70 Prozent weniger. Die Kommission will die administrativen Lasten für die Wirtschaft insgesamt um ein Viertel reduzieren.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: weniger Kosten. Schätzungen zufolge sinken die Ausgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung pro Firma um mehr als 30 Prozent. Die überarbeiteten Standards sollen zudem klarer und kürzer sein.
Technische Feinschliffe und Übergangsfristen
Die neuen Regeln bringen aber nicht nur weniger Quantität, sondern auch mehr Qualität. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde präzisiert, das Prinzip der fairen Darstellung (Fair Presentation) eingeführt. Die Berichtsgrenzen für Treibhausgasemissionen sind flexibler geworden, und die Mikroplastik-Berichterstattung beschränkt sich künftig auf primäres Mikroplastik.
Die EU-Kommission hat die Nachhaltigkeitsstandards massiv entschlackt – über 60 Prozent weniger Pflicht-Datenpunkte. Wer die neuen Wahlmöglichkeiten und Übergangsfristen richtig nutzt, senkt seine Reporting-Kosten um mehr als 30 Prozent. Jetzt kostenlosen Praxis-Leitfaden anfordern
Für die Umstellung gibt es Zeit. Unternehmen können bestimmte Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten bis 2028 aufschieben. Pflicht wird der neue Standard ab dem 1. Januar 2027.
Für das laufende Geschäftsjahr 2026 haben Firmen die Wahl: Sie können die überarbeiteten Standards komplett anwenden, bei den alten bleiben oder einen Mix fahren. Erlaubt sind etwa Erleichterungen bei Akquisitionen oder das Auslassen unwesentlicher Tätigkeiten.
Freiwilliger Standard schützt kleine Unternehmen
Parallel zu den ESRS hat die Kommission einen freiwilligen Berichtsstandard (Voluntary Standard) für kleinere Firmen geschaffen. Er richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, die nicht unter die CSRD fallen.
Ab 1. Januar 2027 gelten die überarbeiteten ESRS – doch schon für das laufende Geschäftsjahr 2026 haben Sie ein Wahlrecht. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Erleichterungen bei Akquisitionen und unwesentlichen Tätigkeiten sofort umsetzen. ESRS-Umstellungsfahrplan jetzt sichern
Ein Knackpunkt: der Value-Chain-Cap. Diese Obergrenze soll verhindern, dass große Geschäftspartner kleinere Firmen mit übermäßigen Informationsanforderungen in der Lieferkette belasten.
Der delegierte Rechtsakt liegt nun beim Europäischen Parlament und dem Rat. Sie haben zwei Monate Zeit für Einwände – mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Monate. Gibt es keine, treten die Regelungen offiziell in Kraft.
