ESRS-Reform, Nachhaltigkeits-Pflichtangaben

ESRS-Reform: EU senkt Nachhaltigkeits-Pflichtangaben um 60–70%

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 22:43 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU reduziert die Pflichtangaben zur Nachhaltigkeit drastisch und verschärft gleichzeitig die Regeln für ESG-Rating-Anbieter.

EU-Kommission kappt Nachhaltigkeitsberichte: 70% weniger Datenpunkte
Ein Tablet auf einem Schreibtisch zeigt ESG-Datenanalysen und Nachhaltigkeitsdiagramme in einem modernen Büroumfeld. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die EU-Kommission hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung drastisch reduziert. Die Zahl der Pflicht-Datenpunkte sinkt um bis zu 70 Prozent. Gleichzeitig gelten ab sofort schärfere Regeln für ESG-Rating-Anbieter.

Deutlich weniger Bürokratie bei ESRS

Anfang Juli legte die EU-Kommission zwei delegierte Verordnungen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor. Kern der Reform: Die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte sinkt um 60 bis 70 Prozent. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bleibt aber als zentrales Element erhalten.

Für das laufende Geschäftsjahr 2026 gilt eine flexible Übergangsregelung. Unternehmen können wählen, ob sie die alten Standards, die neuen Vorgaben oder eine Mischform anwenden. Die neuen Regeln treten voraussichtlich Mitte November 2026 in Kraft. Ab 2027 ist dann die vollständige Anwendung der neuen Struktur Pflicht – inklusive des sogenannten „Value Chain Cap“, der die Informationspflichten zur Lieferkette begrenzt.

Strengere Regeln für ESG-Rating-Anbieter

Am 28. Juli 2026 veröffentlichte die EU zwei weitere delegierte Verordnungen im Amtsblatt. Die Verordnung (EU) 2026/871 konkretisiert die Offenlegungspflichten für Ratingprodukte. Anbieter müssen künftig detailliert offenlegen, welche Risiken und Auswirkungen sie bewerten, welche Methoden sie nutzen und wie sie die doppelte Wesentlichkeit berücksichtigen.

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Die Verordnung (EU) 2026/872 schreibt organisatorische Maßnahmen vor, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Rating-Aktivitäten müssen strikt von anderen Geschäftsfeldern wie der Beratung getrennt werden. Unternehmen müssen zudem jährlich über ihre Entscheidungsverfahren und physischen Trennungsmaßnahmen berichten.

Konsultation für Drittstaatenkonzerne gestartet

Die europäische Beratergruppe EFRAG hat eine Konsultation für den Standard ESRS-40a eingeleitet. Er richtet sich an Konzerne von außerhalb der EU, die in der Union mehr als 450 Millionen Euro Umsatz erzielen und über Tochtergesellschaften mit über 200 Millionen Euro Umsatz verfügen. Schätzungen zufolge sind rund 1.200 Konzerne betroffen.

Der Entwurf fokussiert sich auf die Auswirkungen der Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality). Ein „Mixed Approach“ soll es ermöglichen, die Berichterstattung auf Auswirkungen innerhalb der EU zu beschränken – Klimathemen sind davon ausgenommen. Stellungnahmen sind bis zum 31. Oktober 2026 möglich. Der finale Standard wird für Januar 2027 erwartet, die Berichtspflicht greift ab dem Geschäftsjahr 2028.

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Finanzbranche stellt sich neu auf

Die Praxis zeigt bereits eine verstärkte Ausrichtung an den neuen Standards. Die UmweltBank meldete für das erste Halbjahr 2026 ein starkes Kreditneugeschäft und listete Ende Juli drei neue nachhaltige Europa-ETFs nach Artikel 9 der Offenlegungsverordnung. Das Institut verzeichnete zudem einen Kundenzuwachs und strebt für das Gesamtjahr ein Kreditneugeschäft von 450 Millionen Euro an.

Die Delvag Versicherungs-AG veröffentlichte ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht für 2025. Obwohl das Unternehmen nicht regulatorisch dazu verpflichtet ist, orientierte es sich am freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME). Auch in Asien gewinnen ESG-Standards an Bedeutung: NH Investment & Securities legte am 29. Juli 2026 einen integrierten Nachhaltigkeitsbericht vor, der auf einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse basiert.

Die Erste Group Bank AG definierte unterdessen neue Finanzziele bis 2030. Das Institut strebt eine deutliche Steigerung des Gewinns pro Aktie an – durch organisches Wachstum und mögliche Zukäufe in Osteuropa.

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