EU-Abfallregeln: Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen entlastet werden
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition zu Anpassungen der europäischen Abfallvorschriften beschlossen. Kleine und Kleinstunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sollen demnach beim grenzüberschreitenden Vertrieb bestimmter Waren von bürokratischen Hürden entlastet werden.
Konkret entfällt für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von unter 10 Mio. Euro die Verpflichtung, in jedem EU-Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zu benennen.
Die vorgesehene Ausnahme betrifft den Vertrieb von Verpackungen, Batterien, Textilien, Schuhen, Elektrogeräten sowie Einwegkunststoffen. Die Regelung soll bis 2035 oder bis zum Inkrafttreten eines umfassenderen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten. Andere bestehende EPR-Pflichten wie Gebührenzahlungen, Registrierungen und Vorgaben zur Abfallvermeidung bleiben für die Unternehmen jedoch weiterhin in Kraft.
Breite Mehrheit für pauschale Ausnahmen im Plenum
Die Abgeordneten unterstützten die Entlastungen mit großer Mehrheit. Bei der Abstimmung über Batterie- und Verpackungsabfälle votierten 616 Parlamentarier mit Ja, 9 mit Nein und 39 enthielten sich. Die Vorlage zu Textilien, Schuhen, Elektrogeräten und Einwegkunststoffen passierte das Plenum mit 612 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen.
Insgesamt sprachen sich über 80 % der Abgeordneten für die pauschalen Ausnahmen aus. Eine vollständige Streichung des Kommissionsvorschlags lehnte das Parlament ab und hielt teilweise an der Bevollmächtigtenpflicht fest.
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Hersteller aus Drittstaaten profitieren nicht von den Neuerungen; sie müssen weiterhin in den jeweiligen Mitgliedstaaten einen Bevollmächtigten einsetzen.
Um Missbrauch vorzubeugen, schlug das Parlament zudem eine Schutzklausel vor, die verhindern soll, dass Unternehmen sich aufspalten oder umstrukturieren, um den Kleinunternehmensstatus zu erlangen. Flankierend fordert die Kammer einen besseren Informationsaustausch, interoperable digitale Systeme sowie gemeinsame Berichtspflichten.
Die Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union führt die Berichterstatterin Ingeborg ter Laak (EPP, NL). Grüne und Left waren zuvor mit dem Versuch gescheitert, die Ausnahmeregelung auf die Verpackungsverordnung zu beschränken.
Hintergrund und Zeitplan bis zum Trilog
Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2025 im Rahmen des sogenannten Omnibus-Programms vorgeschlagen, die Pflicht zur Benennung von EPR-Bevollmächtigten temporär bis Anfang 2035 auszusetzen.
Ein Vorschlag des ENVI-Ausschusses vom 9. Oktober 2026 sah daraufhin die Aussetzung bis zum 1. Januar 2035 für Kleinst- und Kleinunternehmen vor. Während EU-Kommissarin Jessika Roswall auf ein Inkrafttreten vor Weihnachten drängt, erwartet die Abgeordnete Jutta Paulus (Grüne) den Beginn der Trilog-Verhandlungen nicht vor Januar 2027.
Ein umfassender Kreislaufwirtschaftsrechtsakt soll von der EU-Kommission noch im Jahr 2026 vorgelegt werden; als Datum steht der 18. November im Raum. Bevor die Verhandlungen zwischen den Institutionen starten können, muss der Rat der EU seine Verhandlungsposition noch festlegen.
Der bürokratische Druck auf Händler hatte zuletzt spürbar zugenommen. Mit dem Geltungsbeginn der Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 wurden Registrierungen und die Benennung von Bevollmächtigten in jedem einzelnen Vertriebsland verbindlich. Bislang haben allerdings erst etwa zwei Drittel der EU-Länder die Vorgaben umgesetzt.
In Deutschland sieht das nationale Gesetz zur EU-Verpackungsverordnung bis zum 12. Februar 2027 einen Bußgeldverzicht bei Verstößen vor. Ein Vorstoß des deutschen Umweltministeriums für eine 10-Tonnen-Schwelle fand auf europäischer Ebene keine Zustimmung und wurde verworfen.
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Verbände und betroffene Betriebe fordern weitergehende Schritte
Aus der Praxis gibt es deutliche Reaktionen auf die Parlamentsentscheidung. Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh), erklärte, dass die Erleichterung nicht ausreiche.
Der Verband fordert eine vollständige Ausnahme für Kleinstmengen von sämtlichen EPR-Pflichten sowie die Einrichtung eines zentralen Portals für alle Meldepflichten. Nach Einschätzung des bevh ist eine rasche Einigung auf EU-Ebene zwingend erforderlich, da die derzeitige Bevollmächtigtenpflicht für viele Händler faktisch einem Exportverbot gleichkomme.
Wie hoch die Belastungen im grenzüberschreitenden Handel ausfallen, zeigen Berichte aus den Betrieben. Verleger Anton G. Leitner verschickt jährlich rund 200 Bücher in das EU-Ausland, wobei die Registrierung mehrere Hundert Euro je Zielland kostet. Beim Autohaus Kunzmann, das bis zu 400 Pakete täglich versendet, summiert sich der Mehraufwand laut Unternehmensangaben auf rund 20.000 Euro pro Jahr und bindet drei Mitarbeitende.
