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EU AI Act: Neue Fristen für KI-Kennzeichnung ab Dezember

20.06.2026 - 04:34:37 | boerse-global.de

Das EU-Parlament verschiebt Kennzeichnungs- und Verbotsfristen für KI. Unternehmen müssen gestaffelte Compliance-Regeln beachten.

EU AI Act: Neue Fristen für Unternehmen nach Omnibus-Beschluss
Act - Ein detaillierter Mikrochip, umgeben von digitalen Datenströmen und einem angedeuteten EU-Flaggenumriss, symbolisiert KI-Regulierung. 20.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2026 den sogenannten „AI Omnibus“ verabschiedet – ein Paket weitreichender Änderungen, das den Zeitplan für Unternehmen neu sortiert. Die Zustimmung fiel deutlich aus: 423 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen, 174 Enthaltungen. Der Rat der EU muss noch formal zustimmen.

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Neue Fristen für Wasserzeichen und Verbote

Die Pflicht zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte verschiebt sich auf den 2. Dezember 2026. Zum selben Datum treten Verbote für bestimmte Anwendungen in Kraft. Dazu gehören sogenannte „Nudifier“-Apps und KI-Systeme, die ohne Einverständnis sexuelle Inhalte oder Darstellungen von Kindesmissbrauch generieren.

Für Hochrisiko-KI-Systeme gilt ein gestaffelter Zeitplan. Compliance-Regeln für Systeme nach Anhang III werden ab dem 2. Dezember 2027 anwendbar. Für eingebettete Systeme nach Anhang I gilt die Frist bis zum 2. August 2028. Bereits am 2. August 2027 müssen die Mitgliedstaaten nationale KI-Regulierungssandkästen bereitstellen.

Frühere Pflichten bleiben bestehen

Trotz der Verschiebungen laufen andere Fristen unverändert. Bereits zum 2. August 2026 treten wichtige Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme und allgemeine Transparenzpflichten in Kraft. Experten raten zu einer vollständigen Inventur aller KI-Systeme im Unternehmen – inklusive jener in Standardsoftware. Die Risikoeinstufung und Benennung von Verantwortlichen sei entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden. Die können bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

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Seit Anfang 2025 gelten bereits Verbote für unzulässige KI-Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt – unabhängig von der Risikoklasse der eingesetzten Systeme. Diese Pflicht lässt sich nicht auf externe Auftragnehmer übertragen.

Markt für KI-Governance boomt

Die regulatorischen Anforderungen treiben ein dynamisches Wachstum im Bereich KI-Governance. Branchenanalysten beziffern die jährliche Wachstumsrate auf 67,5 Prozent. Bis 2030 soll das Marktvolumen bei rund 1,3 Milliarden Euro liegen. Spezialisierte Governance-Plattformen können Genehmigungsprozesse für KI-Anwendungsfälle vervierfachen und Entwicklungszyklen um bis zu 60 Prozent beschleunigen.

Parallel dazu entstehen technische Lösungen zur Auditierbarkeit. Das Projekt AICOM arbeitet an einer Architektur, die Antworten von Large Language Models durch Wissensgraphen prüfbar macht – besonders relevant für regulierte Branchen wie Gesundheitswesen oder Energie.

Auch die Schweiz ist betroffen

Der EU AI Act entfaltet extraterritoriale Wirkung. Schweizer Unternehmen mit EU-Bezug müssen sich ebenfalls an den neuen Fristen orientieren – obwohl die Schweiz selbst kein eigenes KI-Gesetz verabschiedet hat. Zur Unterstützung hat die EU-Kommission am 19. Mai 2026 einen Entwurf von Leitlinien zur Hochrisiko-Einstufung veröffentlicht. Die Konsultation läuft bis zum 23. Juli 2026.

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