EU-Arbeitsprogramm 2027: HDE fordert Nettoentlastung für Unternehmen
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Handelsverband Deutschland (HDE) fordert im Rahmen des anstehenden EU-Arbeitsprogramms 2027 eine klare Nettoentlastung für Unternehmen. Wie der Verband mitteilte, müsse diese Entlastung der zentrale Maßstab sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft nachhaltig zu stärken.
Christian Staat, HDE-Geschäftsführer für Europapolitik, betonte, dass regulatorische Vorhaben daraufhin überprüft werden müssten, ob sie den Betrieben tatsächlich Freiräume schaffen.
Lob für Schwerpunktsetzung und Rücknahme von Regulierungen
Grundsätzlich bewertet der Spitzenverband des deutschen Einzelhandels die Stoßrichtung des EU-Arbeitsprogramms 2027 positiv. Die Schwerpunkte Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung des Binnenmarkts und Abbau von Bürokratie setzten die richtigen Akzente.
Ausdrücklich begrüßt der Verband unter anderem die geplante Rücknahme der Green-Claims-Richtlinie sowie der Zahlungsverzugsverordnung. Ebenso befürworte der HDE den Vorrang für sogenannte Omnibus-Vorhaben, die Rechtsakte bündeln und vereinfachen.
Bereits mit Blick auf die 2025 gestarteten Omnibus-Pakete verwies der Verband auf wichtige Etappensiege: So wurden die Berichtspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für große Unternehmen ohne bisherigen Berichtsstart sowie für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen um zwei Jahre verschoben.
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Auch die Umsetzungsfrist für die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verlängerte sich um ein Jahr. Weitere Pakete wie Omnibus VI für Einsparungen in der Chemieindustrie oder Omnibus X zur Vereinfachung des Lebens- und Futtermittelrechts zeigten den Weg auf.
Aus Sicht des HDE müsse die Europäische Union ihren Rechtsbestand generell straffen und entschlossen gegen nationales „Gold-Plating“, also die übermäßige Verschärfung von EU-Recht durch Mitgliedstaaten, vorgehen. Zudem sollten die Sorgfaltspflichten der EU-Batterieverordnung mit den Vorgaben der CSDDD harmonisiert werden.
Gleichzeitig mahnt der HDE zur Vorsicht bei neuen Vorhaben. Initiativen wie der Digital Fairness Act, der Quality Jobs Act oder die Überarbeitung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP) dürften erzielte Erleichterungen an anderer Stelle nicht wieder aufzehren.
Vorgehen gegen Liefersperren und Binnenmarkthürden
Ein weiteres zentrales Anliegen der Handelsbranche betrifft die Beseitigung von Barrieren im europäischen Binnenmarkt. Der HDE begrüßt die vorgesehene Überprüfung des Digitalrechts sowie geplante Maßnahmen gegen gebietsbezogene Liefersperren.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bezifferte den jährlichen Schaden durch solche territorialen Lieferbeschränkungen für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher auf 14 Mrd. Euro und berief sich dabei auf eine Analyse der Europäischen Kommission.
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Zur Eindämmung dieser Lieferbeschränkungen beabsichtigt die EU-Kommission, voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ein entsprechendes Konsultationsverfahren läuft noch bis zum 4. Dezember 2026.
Digitale Rahmenbedingungen und finanzielle Zusatzlasten
Ergänzend zu den Weichenstellungen in Brüssel drängt der HDE auf praxistaugliche Rahmenbedingungen bei der Digitalisierung. Anlässlich des Digital-Gipfels der Bundesregierung Anfang November formulierte der Verband fünf Kernforderungen für digitale Souveränität, Sicherheit, Innovation und eine zielgerichtete Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp warnte vor einseitigen Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern. Neben leistungsfähigen Infrastrukturen, verlässlichen digitalen Identitäten und wirksamem Betrugsschutz fordert die Organisation eine einheitliche und bürokratiearme Umsetzung der europäischen KI-Verordnung.
Zudem wächst im Handel die Sorge vor neuen finanziellen Bürden. Der HDE gehört zu einer Allianz von über 40 Wirtschaftsverbänden – darunter BDI, DIHK, VCI, VDMA und ZVEI –, die die ab Juli 2027 vorgesehene Plastiksteuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen scharf kritisieren. Zwar ist der Einzelhandel bei dieser Abgabe nicht direkt steuerpflichtig, rechnet jedoch mit spürbaren indirekten Belastungen über steigende Verpackungspreise.
