EU-Bargeldregeln: Ausweispflicht ab 3.000 Euro gilt ab Juli 2027
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deMedienberichten vom 26. Oktober 2026 zufolge stehen Unternehmen und Verbraucher in der EuropĂ€ischen Union vor weitreichenden Ănderungen im Umgang mit Bargeld. Eine EU-Verordnung sieht ab Mitte 2027 neue Vorgaben vor, nach denen Barzahlungen ab einer Höhe von 3.000 Euro kĂŒnftig strengen Identifikations- und Dokumentationspflichten unterliegen.
WĂ€hrend in Deutschland bislang keine allgemeine Obergrenze fĂŒr BargeldgeschĂ€fte existiert, bringt das Regelwerk kĂŒnftig einheitliche Kontrollmechanismen fĂŒr den gewerblichen Handel.
IdentitĂ€tsprĂŒfung und Dokumentationspflichten ab 3.000 Euro
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2024/1624, die ab dem 10. Juli 2027 verbindlich gilt. Nach Artikel 19 dieser Verordnung mĂŒssen verpflichtete Unternehmen und Berufsgruppen bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 Euro die IdentitĂ€t der Kundschaft sowie der wirtschaftlich Berechtigten feststellen und ĂŒberprĂŒfen. Barzahlungen in dieser Höhe bleiben zwar weiterhin möglich, verlieren jedoch ihre AnonymitĂ€t.
Die Regelung sieht eine Ausweispflicht sowie eine genaue Dokumentation vor. Besteht ein Verdacht oder ein erhöhtes Risiko, mĂŒssen zusĂ€tzliche Nachweise eingeholt werden. Mehrere zusammenhĂ€ngende Zahlungen werden zusammengerechnet, um eine Umgehung der Schwelle durch TeilbetrĂ€ge zu verhindern.
Die erhobenen Unterlagen sind grundsĂ€tzlich fĂŒnf Jahre ab dem Ende der GeschĂ€ftsbeziehung oder der DurchfĂŒhrung der Transaktion aufzubewahren; in behördlich angeordneten EinzelfĂ€llen kann diese Frist begrenzt verlĂ€ngert werden. In RumĂ€nien beispielsweise mĂŒssen HĂ€ndler ab Sommer 2027 neben dem allgemeinen Limit bei Transaktionen ĂŒber 3.000 Euro umfassende KĂ€uferdaten erheben und melden.
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Feste Obergrenze von 10.000 Euro fĂŒr geschĂ€ftliche Transaktionen
Neben den PrĂŒfpflichten fĂŒhrt dieselbe Verordnung ab dem 10. Juli 2027 eine EU-weite Höchstgrenze von 10.000 Euro fĂŒr Barzahlungen ein. VerkĂ€ufern von Waren und Dienstleistungen ist es damit untersagt, BarbetrĂ€ge oberhalb dieser Schwelle oder eines entsprechenden Gegenwerts anzunehmen oder zu leisten.
Auch hier greift das Verbot bei miteinander verknĂŒpften Transaktionen. Ausgenommen sind ausschlieĂlich Zahlungen zwischen Privatpersonen ohne berufliche TĂ€tigkeit sowie Ein- und Auszahlungen bei Banken und zugelassenen Zahlungsdienstleistern.
Nach Angaben des EuropÀischen Rates zirkulieren in der EU jÀhrlich zwischen 117.000 und 210.000 Millionen Euro an verdÀchtigen Transaktionen, was rund 70 Prozent der aktiven kriminellen Netzwerke betrifft.
Ziel der neuen Regeln ist es laut Vertretern der EU, verdĂ€chtige Finanzströme gezielter zu ĂŒberwachen, nicht aber das Bargeld abzuschaffen. Private GeschĂ€fte wie GefĂ€lligkeitsdarlehen oder VerkĂ€ufe persönlicher GegenstĂ€nde sind von den BeschrĂ€nkungen nicht erfasst.
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Nationale SpielrÀume und bestehende Vorschriften
Den Mitgliedstaaten bleibt es freigestellt, nach Konsultation der EuropĂ€ischen Zentralbank und der EuropĂ€ischen Kommission strengere nationale Vorgaben beizubehalten oder einzufĂŒhren. So gilt in Spanien bereits ein Bargeldverbot ab 1.000 Euro bei Beteiligung von Unternehmen oder SelbststĂ€ndigen, mit einer Ausnahme fĂŒr Gebietsfremde bis 10.000 Euro.
In Portugal ist etwa ein Autoverkauf fĂŒr 11.000 Euro in bar an eine Privatperson unzulĂ€ssig. In Polen sieht ein Entwurf des Sejm vor, die seit 2018 geltende Obergrenze fĂŒr Transaktionen zwischen Unternehmen von 15.000 auf 25.000 Z?oty anzuheben; das EU-Limit von 10.000 Euro entspricht dort rund 45.000 Z?oty, wobei Anpassungen durch Mitgliedstaaten ausschlieĂlich nach unten zulĂ€ssig sind.
Ein Faktencheck von SIC Verifica stellte klar, dass die Annahme, Barvermögen ĂŒber 10.000 Euro werde 2027 generell illegal, unzutreffend ist. Besitz, Aufbewahrung und Transport gröĂerer BargeldbetrĂ€ge bleiben legal.
Die Verordnung entfaltet zudem AuĂenwirkung: So können beispielsweise KĂ€ufer aus Nordmazedonien, die Gebrauchtwagen bei HĂ€ndlern in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten erwerben, Fahrzeuge im Wert von ĂŒber 10.000 Euro nicht mehr bar begleichen, sondern mĂŒssen auf unbare Zahlungen wie BankĂŒberweisungen zurĂŒckgreifen. Bei GrenzĂŒbertritten in die oder aus der EU bleibt die bestehende Deklarationspflicht beim Zoll ab 10.000 Euro Bargeld unverĂ€ndert bestehen.
