EU-Bearbeitungsgebühr: 2 Euro je Warenposition, auch über 150 Euro
Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn der Europäischen Union gilt eine universelle Bearbeitungsgebühr für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern wie Staaten in Asien, Amerika sowie der Schweiz. Die Abgabe der EU-Kommission beträgt 2 Euro pro Warenposition. Sie greift zeitlich unbefristet und unabhängig vom jeweiligen Warenwert, womit sie auch Sendungen mit einem Wert von über 150 Euro umfasst.
Berechnung nach unterschiedlichen Warenpositionen
Die Gebühr fällt nach Vorgabe der EU-Kommission pro unterschiedlicher Warenposition an und bemisst sich nicht nach der reinen Stückzahl identischer Artikel. Werden beispielsweise ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch bestellt, werden 6 Euro fällig.
Bei vier gleichen T-Shirts oder auch bei 20 identischen T-Shirts beläuft sich der Betrag auf 2 Euro. Eine gemischte Bestellung aus zehn T-Shirts, zwei Mützen und einem Regenschirm schlägt mit 6 Euro zu Buche.
Bei einer Warenbestellung im Wert von 69 Euro, bestehend aus drei Ladekabeln, einem Blumentopf und fünf T-Shirts, ergeben sich rechnerisch 15 Euro an Gebühren. Für drei Powerbanks zu insgesamt 25 Euro fällt eine Gebühr von 5 Euro an.
Haftung der Plattformen und Auswirkungen auf die Preise
Zahlungspflichtig sind die Händler und Importeure beziehungsweise die jeweils für die Zollkosten verantwortliche Stelle. Dazu zählen Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress sowie Logistiker und Händler. Verbraucher tragen diese Kosten indirekt über die Preisgestaltung.
Die Händlerverbände HDE und Bevh erläuterten den Mechanismus dieser indirekten Weitergabe an Endkunden. Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass Händler teils mehr als 3 Euro pro Kategorie verlangen. Der Europäische Verbraucherverband BEUC warnte in diesem Zusammenhang vor einer illegalen Weitergabe der Gebühr an Verbraucher.
Rechtsgrundlage der Abgabe ist der novellierte EU-Zollkodex, der am 16. September 2026 in Kraft trat. Die universelle Bearbeitungsgebühr fließt in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ein und soll alle zwei Jahre überprüft werden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 6% des jährlichen Einfuhrwerts.
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Hintergrund und bisherige Zollreformen
Die Einnahmen aus der Bearbeitungsgebühr fließen zu 75% in den EU-Haushalt und zu 25% an die jeweiligen Mitgliedstaaten. Nach Angaben der EU-Kommission sollen die Mittel die gestiegenen Kontroll- und Zollkosten der Behörden ausgleichen. Laut einem internen Kommissionsdokument, über das Reuters berichtete, könnten die Abgaben zwischen 2028 und 2034 jährlich rund 6 Milliarden Euro einbringen.
Die Neuregelung baut auf vorherigen Maßnahmen auf. Seit dem 1. Juli 2026 gilt bereits ein temporärer Pauschalzoll von 3 Euro pro Warengruppe für Kleinsendungen unter 150 Euro, der bis zum 1. Juli 2028 befristet ist. Bis dahin waren derartige Sendungen zollfrei.
Im Jahr 2025 waren rund 6 Milliarden Pakete in die EU gelangt, davon etwa 90 bis 93% aus China, was mehr als 16 Millionen Paketen täglich entsprach. Nach Angaben des vzbv erreichten täglich rund 12 Millionen Kleinsendungen unter 150 Euro das EU-Gebiet.
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Nach Einführung des 3-Euro-Pauschalzolls ging das Aufkommen an Kleinsendungen im Zeitraum von Juli bis September 2026 um mehr als 60% zurück, wie die EU-Kommission und die EU-Steuer- und Zolldirektion mitteilten; eine Nachrichtenagentur bezifferte das Minus auf rund 64%.
Laut der EU-Steuer- und Zolldirektion sank das Volumen geringwertiger Sendungen von 1,5 Milliarden auf 500 Millionen. In Deutschland beliefen sich die monatlichen Einnahmen aus dem Pauschalzoll laut Bundesfinanzministerium auf einen Betrag im unteren bis mittleren zweistelligen Millionenbereich.
Internationale Auswirkungen und Ausweichbewegungen
Die Gebühr gilt auch unabhängig vom Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Swiss Retail Federation erwartet nur geringe Auswirkungen auf den dortigen Detailhandel, während der Schweizer Bundesrat eine Aufsichtsabgabe auf Direktsendungen prüft; die Vernehmlassung zur Revision des Produktsicherheitsrechts endete im September 2026. Konflikte mit der österreichischen Paketsteuer von 2 Euro (2,40 Euro inklusive Mehrwertsteuer), die seit dem 1. Oktober für Unternehmen mit über 100 Millionen Euro Inlandsumsatz gilt, bestehen nicht.
Der EU-Parlamentarier Dirk Gotink erklärte, Ziel der Maßnahmen sei der Zugriff auf ein Geschäftsmodell bei E-Commerce-Importen aus China. Während Unternehmen wie Amazon nach eigenen Angaben zu 97% auf EU-Lager zurückgreifen und kaum betroffen sind, bauen Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress eigene Lagerstrukturen innerhalb der EU auf, unter anderem in Polen.
