EU-Compliance, ESG-Regeln

EU-Compliance: Neue ESG-Regeln für 800 Nicht-EU-Konzerne

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 02:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Chinas Börsen fördern den Austausch zu ESG-Kriterien, während die EU mit ESRS-40a die Berichtspflichten für Nicht-EU-Konzerne ausweitet.

ESG-Offenlegung: Chinas Börsen im Dialog mit globalen Investoren
Moderner Konferenzraum mit Blick auf eine Skyline, auf den Tischen liegen Tablets mit ESG-Nachhaltigkeitsdiagrammen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Shanghai Stock Exchange (SSE) hat Ende Juli zum sechsten Mal internationale Investoren zum Dialog geladen. Im Fokus: Wie ESG-Kriterien den Wert börsennotierter Unternehmen steigern können. Vertreter der norwegischen Zentralbank und von S&P diskutierten mit chinesischen Emittenten.

Die Zahlen der SSE zeigen: Im ersten Jahr der verpflichtenden ESG-Offenlegung haben bis Ende April 1.384 Unternehmen Berichte vorgelegt. Das entspricht einer Quote von 59,7 Prozent – eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

Vor-Ort-Einblicke für ausländische Geldgeber

Auch die Shenzhen Stock Exchange (SZSE) setzt auf direkten Austausch: Rund 30 Investoren aus Europa, den USA und dem Nahen Osten besuchten Technologiestandorte in Suzhou, Hangzhou und Shanghai. Ziel war es, die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien bei führenden Industrieunternehmen hautnah zu erleben.

Analysten sehen darin eine klare Botschaft: Globale Investoren betrachten den chinesischen Markt zunehmend als langfristiges Anlageziel – sofern die Transparenzstandards weiter angeglichen werden.

EU verschärft Regeln für Nicht-EU-Konzerne

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) treibt derweil die Ausweitung der Berichtspflichten voran. Seit dem 23. Juli liegt der Entwurf ESRS-40a zur Konsultation vor – bis Ende Oktober 2026 können Stellungnahmen eingereicht werden.

Betroffen sind Konzerne mit Sitz außerhalb der EU, die mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in Europa erzielen und über Tochtergesellschaften mit lokalem Umsatz von über 200 Millionen Euro verfügen. Schätzungen zufolge könnten bis zu 800 Unternehmen betroffen sein – rund 450 davon aus den USA, etwa 200 aus Großbritannien.

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Die EU weitet ihre Berichtspflichten auf Nicht-EU-Konzerne aus – bis zu 800 Unternehmen könnten betroffen sein. Der ESRS-40a-Entwurf liegt zur Konsultation vor, die ersten Berichte sind für 2029 geplant. Wer jetzt die Anforderungen versteht, sichert sich einen entscheidenden Vorsprung. Jetzt kostenlosen ESG-Leitfaden anfordern

Anders als bei EU-Firmen soll für diese Konzerne eine reduzierte Berichtspflicht gelten: der Fokus liegt auf den Auswirkungen, ohne das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit vollständig anzuwenden. Ein delegierter Rechtsakt wird für Mitte 2027 erwartet, die ersten Berichte wären 2029 fällig.

Weltweit wachsende Standards

Auch außerhalb von EU und China präzisieren Regulierer ihre Vorgaben. Die Türkei hat ihren Standard TSRS 2 überarbeitet: Das GHG Protocol gilt nun als verbindliche Referenz für die Berechnung von Treibhausgasemissionen. Das soll die Vergleichbarkeit bei Kreditvergabe und Finanzberatung verbessern.

In Polen zeigt eine Analyse von über 120 Unternehmen, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie CSRD voranschreitet. Während Klimaschutz und Governance bei fast allen Firmen adressiert werden, berichten erst 40 Prozent über Auswirkungen auf die Biodiversität. Rund 42 Prozent gaben zudem an, Fehler in Vergleichsdaten früherer Perioden entdeckt zu haben – ein Beleg für die Herausforderungen bei der Datenqualität.

Nachhaltigkeit wird Chefsache

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Unsicher bei der Umsetzung der CSRD? Eine Analyse zeigt: 42 Prozent der Unternehmen entdecken Fehler in Vergleichsdaten. Der neue ESRS-40a-Entwurf bringt zusätzliche Anforderungen für Nicht-EU-Konzerne. Unser Leitfaden liefert Ihnen eine klare Checkliste und einen Schritt-für-Schritt-Umsetzungsplan. ESG-Umsetzungsleitfaden jetzt sichern

Die wachsende Bedeutung des Themas zeigt sich auch in Personalentscheidungen: Die Olam Group hat Judith Amanda Sourry Knox zum unabhängigen Verwaltungsratsmitglied ernannt. Sie soll ab dem 1. August auch im Nachhaltigkeitsausschuss mitwirken. Ihre Erfahrung bringt sie aus Führungspositionen bei internationalen Konsumgüter- und Handelskonzernen sowie der Strategieberatung mit.

Branchenbeobachter wie State Street sehen zudem eine anhaltende Konsolidierung im Asset Servicing. Regulatorische Anforderungen wie AMLA und CRD VI erhöhen den Druck auf Unternehmen, ihre Berichts- und Administrationsprozesse zu professionalisieren – ein Trend, der sich weiter beschleunigen dürfte.

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