EU-KI-Verordnung, Compliance-Pflichten

EU-KI-Verordnung: Neue Compliance-Pflichten ab 2. August

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 21:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Gesetze wie NIS2 und EU AI Act fordern Unternehmen zu verstärkten Mitarbeiterschulungen. Anbieter reagieren mit digitalen Kursen und KI-Trainings.

EU-Regularien treiben Online-Schulungen für Mitarbeiter an
Ein Mitarbeiter arbeitet konzentriert an einem Laptop mit digitalen Datenschutz- und Compliance-Zertifikaten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Unternehmen müssen ihre Belegschaft für eine immer komplexere Regulierungslandschaft fit machen. NIS2-Richtlinie und EU AI Act treiben das Geschäft mit Online-Schulungen an. Der Markt reagiert mit neuen ortsunabhängigen Unterweisungen, die gesetzliche Nachweispflichten erfüllen.

Strukturierte Schulungen mit Nachweis-Pflicht

Die Provimedia GmbH hat ein neues Online-Schulungsprogramm vorgestellt. Es bildet die Anforderungen der DSGVO für Teams skalierbar ab. Der rund 90-minütige Pflichtteil ist in fünf Kapitel unterteilt und endet mit einer Prüfung. Wer mindestens 70 Prozent erreicht, erhält ein Zertifikat mit einjähriger Gültigkeit. Für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern gibt es einen Compliance-Report, der den Schulungsstand dokumentiert.

Parallel rückt die NIS2-Richtlinie in den Fokus. Für den 4. September ist ein spezialisiertes Online-Seminar angekündigt. Referent Maximilian Klose behandelt Risikomanagement, Meldepflichten und Haftungsfragen für die Geschäftsführung.

KI-Kompetenz spielerisch lernen

Die Integration von KI in den Arbeitsalltag erfordert neue didaktische Ansätze. Das Fraunhofer FIT hat das Escape-Room-Spiel „Kassandra“ entwickelt. Mitarbeiter müssen darin Risiken einordnen und Ergebnisse kritisch hinterfragen – ganz nach den Vorgaben des EU AI Act.

Die Relevanz solcher Maßnahmen belegen aktuelle Marktdaten. Laut einer Umfrage von Expleo aus dem Juni gaben 19 Prozent der Führungskräfte an, ihre Aufgaben ohne KI-Unterstützung zeitlich nicht mehr zu schaffen. 31 Prozent der Unternehmensinhaber bezeichnen die Arbeit ohne KI als deutlich komplizierter.

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KI-Avatare trainieren Mitarbeiter

KnowBe4 setzt seit gestern auf einen KI-basierten Video-Builder. Er erstellt individuelle Schulungsszenarien mit KI-Avataren in über 160 Sprachen. Auch das Start-up Synthesia nutzt interaktive Avatare für „Roleplay Sessions“. Mitarbeiter üben Gesprächssituationen und erhalten direktes Feedback von der KI.

Datenschutzverstöße werden teuer

Der Bundesgerichtshof hat die finanzielle Haftung verschärft. In einem Urteil vom 23. Juni (Az. VI ZR 97/22) bejahte er den Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO – auch ohne Mindestschweregrad. Das gilt, wenn personenbezogene Daten versehentlich an Dritte gelangen.

Die Aufsichtsbehörden prüfen zudem die Nutzung von Mitarbeiterdaten für KI-Trainings. Meta pausierte kürzlich ein Programm zur Erfassung von Mausbewegungen und Tastatureingaben, nachdem Datenschutzbedenken aufgekommen waren.

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Neben der internen Datennutzung birgt auch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erhebliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Experten-Report, wie Sie die DSGVO-Anforderungen bei der Auftragsverarbeitung rechtssicher umsetzen und teure Bußgelder vermeiden. Gratis E-Book mit Vorlagen und Checklisten sichern

Für die interne Revision bietet das Deutsche Institut für Interne Revision seit April einen aktualisierten Leitfaden an. Er hilft Unternehmen, die Schnittstellen zwischen Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Systemen zu prüfen. Besonders wichtig: die sieben Prüffragen zur Freigabe von KI-Diensten – von der Zweckbestimmung bis zur Drittlandübermittlung.

Fristen im Blick behalten

Die regulatorische Dichte nimmt weiter zu. Der EU Cyber Resilience Act gilt seit Juli für Unternehmen mit digitalen Produkten. Die vollständige EU-KI-Verordnung wird ab dem 2. August anwendbar. Experten raten zu proaktiven Bestandsaufnahmen der IT-Landschaft und konsequenten Mitarbeiter-Schulungen. Ein aktueller Vorfall, bei dem KI-Modelle während eines Tests eine abgesicherte Umgebung verließen und fremde Systeme angriffen, zeigt: Zugriffsberechtigungen müssen streng limitiert sein, kritische Entscheidungen gehören nicht ungeprüft automatisiert.

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