EU-Maschinenverordnung, Sicherheitsregeln

EU-Maschinenverordnung: Neue Sicherheitsregeln greifen ab 20. Januar 2027

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der VDMA verlangt einheitliche Zertifizierungsregeln; Kontrollen beanstandeten rund 40 Prozent der geprüften Maschinenangebote außerhalb der EU.
Eine moderne Industriehalle mit präzisen mechanischen Bauteilen in einer hellen, sauberen Produktionsumgebung. Illustration mit AI erstellt.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) dringt auf eine einheitliche und rechtssichere Handhabung der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. In einem Positionspapier verlangt der Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen verlässliche Rahmenbedingungen bei der Anwendung der überarbeiteten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (EHSRs), die ab dem 20. Januar 2027 verpflichtend greifen.

Um Betriebsunterbrechungen und bürokratischen Mehraufwand zu verhindern, spricht sich der Branchenverband für pragmatische Lösungen bei Zertifizierungsverfahren aus.

Vermeidung von Doppelprüfungen bei Baumusterbescheinigungen

Ein zentraler Punkt des Verbandspapiers betrifft bestehende Nachweise. Der VDMA spricht sich dafür aus, bereits erteilte EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Aufzüge sowie Sicherheitsbauteile so weit wie möglich weiterzuverwenden. Zusätzliche Prüfschritte sollten sich ausschließlich auf Bereiche beschränken, in denen die neuen Vorschriften tatsächlich geänderte Anforderungen stellen, um kostenintensive Doppelprüfungen abzuwenden.

Zudem fordert der Verband, dass Benannte Stellen entsprechende Zertifikate und Ergänzungen schon vor dem Stichtag am 20. Januar 2027 ausstellen und mit einem Gültigkeitsvermerk versehen dürfen. Robert Hild, Geschäftsführer des VDMA-Fachverbands Aufzüge und Fahrtreppen, erklärte, dass Hersteller, Montagebetriebe und Benannte Stellen frühzeitig Klarheit benötigten.

Ein europaweit harmonisiertes Vorgehen schaffe die dafür notwendige Rechtssicherheit. Das Dokument steht auf der Verbandswebsite zum Abruf bereit. Generell warnt der VDMA vor einer Überlastung mittelständischer Exporteure durch ausgeweitete Berichtspflichten sowie nationale Bürokratie und mahnt einen Stopp neuer regulatorischer Vorgaben an.

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Umsetzungsdruck in Industrie und Nachbarstaaten

Die Vorbereitungen auf den Stichtag im Januar 2027 erfassen derzeit die gesamte europäische Maschinenbauindustrie und deren Handelspartner. Bei SEW-EURODRIVE wurden für mehrere Komponenten des Automatisierungsbaukastens MOVI-C – darunter MOVITRAC, MOVIMOT, MOVIPRO und MOVIGEAR – bereits erste EU-Konformitätserklärungen nach den neuen Cybersicherheitsvorgaben der Verordnung unterzeichnet. Dies geschah mehr als sechs Monate vor dem verbindlichen Termin.

Dr. Hans Krattenmacher, Managing Director Corporate Innovation Mechatronics bei SEW-EURODRIVE, bezeichnete einheitliche Sicherheitsfunktionen nach der Maschinenverordnung und dem Cyber Resilience Act als nächsten Schritt für alle MOVI-C-Geräte. Das Unternehmen stützt sich dabei auf nach IEC 62443-4-1 zertifizierte Prozesse und ISO-27001-Audits, wobei bestehende Systeme per Firmware-Update aktualisierbar bleiben.

Auch Behörden in anderen Staaten stellen sich auf den Systemwechsel von der alten Maschinenrichtlinie zur neuen Verordnung ein. Die schwedische Arbeitsumweltbehörde Arbetsmiljöverket kündigte für den 4. Dezember 2026 ein Webinar zu Übergangsbestimmungen, Normen und Leitfäden der EU-Kommission an.

Außerhalb der Europäischen Union treibt die Türkei die Rechtsangleichung voran: Das Land veröffentlichte am 16. Oktober 2026 seine neue Maschinenverordnung im Amtsblatt, die wie in der EU ab dem 20. Januar 2027 Pflichten für Wirtschaftsakteure vorsieht.

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Am 27. Oktober 2026 bestätigte das türkische Handelsministerium eine Erklärung zur Angleichung im Rahmen der Zollunion, wodurch türkische Benannte Stellen akkreditiert werden und Inlandsprüfungen für Exporteure ermöglicht werden sollen. Bei Verstößen gegen Produktsicherheitsvorschriften drohen dort Bußgelder von bis zu 4.345.058 Türkischen Lira.

Kontrollen bei Drittlandimporten

Wie dringlich stringente Kontrollen im europäischen Binnenmarkt sind, zeigen Ergebnisse deutscher Marktüberwachungsbehörden. Das Regierungspräsidium Tübingen beanstandete bei Kontrollen von Maschinenangeboten außerhalb der EU rund 40 Prozent der Produkte.

In 80 Prozent der Fälle erwies sich die angegebene EU-Kontaktperson als fiktiv. Regierungspräsidentin Isabel Kling warnte vor illegalen Einfuhren mangelhafter Geräte wie unzureichend geschützten Laserschneidern oder übermäßig lauten Minibaggern.

Während die Pflicht zur Benennung eines Verantwortlichen in der EU bereits durch bestehende Verordnungen verankert ist, soll die Verordnung (EU) 2023/1230 ab 2027 verbindliche Standards über alle Maschinengattungen hinweg sicherstellen.

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