Großbritannien, Emissionshandel

EU und Großbritannien: Emissionshandel könnte ab November verknüpft werden

Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 17:25 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine Einigung könnte die Zertifikatemärkte verbinden; Finanzderivate, parlamentarische Zustimmungen und weitere Abkommen bleiben entscheidend.
Industrieanlage mit Schornsteinen vor einem bewölkten Himmel als Symbol für den Emissionshandel. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich stehen laut Insiderberichten kurz vor einer grundlegenden Einigung über die Wiederverknüpfung ihrer jeweiligen CO2-Emissionshandelssysteme. Fast sechs Jahre nach dem Brexit-bedingten Start des britischen Systems UK-ETS könnte dieser Schritt auf einem bilateralen Gipfel am 20. November 2026 verkündet werden.

Bereits erzielt wurde eine Verständigung in zentralen Fragen wie den Emissionsgrenzwerten, der Angebotssteuerung sowie den Regeln für kostenlose Zuteilungen von Zertifikaten. London hat sich dabei zur Übernahme entsprechender EU-Vorgaben bereit erklärt. Als letzte verbleibende Hürde gelten die Bestimmungen für Finanzderivate.

Technische Parameter für Obergrenzen und Reserven

Die Brüsseler Institutionen erkennen die britischen Emissionsobergrenzen demnach bis 2030 an. Ab 2031 soll die jährliche Ausgabe von Zertifikaten im Vereinigten Königreich auf maximal 7,1 Prozent des Volumens des EU-ETS begrenzt werden.

Auch für die Marktstabilitätsreserve des britischen Systems wurden feste Rahmenbedingungen vereinbart. Diese soll bei Inkrafttreten der Verknüpfung mit mindestens 29,5 Millionen Zertifikaten starten. Bis Anfang 2030 ist eine Anpassung vorgesehen, damit die britische Reserve mindestens 6,7 Prozent des EU-ETS-Reservevolumens aus dem Jahr 2029 entspricht.

Entlastung für Industrie und Perspektive beim Grenzausgleich

Ziel der Verknüpfung ist es, zusätzliche finanzielle Belastungen für energieintensive Branchen wie Stahl, Zement und Chemie zu vermeiden sowie die Handelsfolgen von Grenzausgleichsmechanismen abzufedern, um die Wettbewerbsfähigkeit nach dem EU-Austritt zu sichern.

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Die Kopplung erlaubt die gegenseitige Nutzung der Zertifikate beider Handelssysteme und könnte damit Abgaben im Rahmen des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) überflüssig machen. Ein automatischer Wegfall ist damit jedoch nicht verbunden: Nach EU-Recht setzt eine CBAM-Befreiung die vollständige Verknüpfung der Systeme sowie eine wirksame CO2-Bepreisung ohne Vorzugsrabatte voraus.

Das europäische CBAM-System ist seit 2026 in Kraft, wobei die erste Compliance-Frist im September lag. Das britische Äquivalent ist für Januar 2027 geplant. Bereits im August 2026 hatte die britische Regierung in einer Antwort an das Parlament die gegenseitige CBAM-Befreiung als klaren Gewinn eingestuft.

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Auf den Märkten zeigte sich zuletzt eine deutliche Differenz: Am Freitag notierte das britische Dezember-Zertifikat bei 64,81 Pfund pro Tonne, während die EU-Benchmark bei 86,55 Euro pro Tonne lag. In einer Notiz vom 5. November 2026 prognostizierte der ABN-Amro-Ökonom Moutaz Altaghlibi, dass sich diese Preislücke zwischen den britischen und den europäischen Zertifikaten innerhalb von zwei Jahren verringern dürfte.

Ratifizierung und Verknüpfung mit weiteren Abkommen

Die Verhandlungen zwischen beiden Seiten hatten nach dem Gipfeltreffen in London im Mai 2025 begonnen und laufen seit Ende 2025. Vor dem Inkrafttreten müssen das Europäische Parlament sowie die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union zustimmen; zudem steht die Ratifizierung durch das britische Parlament aus. Eine vorläufige Anwendung gilt als möglich.

Das Inkrafttreten der Kopplung ist zudem an den Abschluss weiterer Dossiers gebunden: Es soll einen Monat nach der letzten Notifikation der Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Standards im Agrarhandel (SPS) sowie über die Jugendmobilität (YES) erfolgen.

Auf dem Gipfel am 20. November 2026 in Brüssel, an dem António Costa, Ursula von der Leyen und der britische Premierminister Andy Burnham teilnehmen, stehen neben den Emissionsmärkten auch der Handel mit Agrar- und Lebensmitteln, die Jugendmobilität sowie die Kooperation im Elektrizitätsmarkt auf der Agenda. Eine finale offizielle Ankündigung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

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