EU-Verfahren gegen Deutschland: Lohngleichheits-Richtlinie nicht umgesetzt
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 14:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Grund: Die Bundesregierung hat mehrere EU-Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt. Besonders brisant: Die Verzögerung bei der Lohngleichheits-Richtlinie sorgt für rechtliche Unsicherheiten in der HR-Praxis.
Frist verstrichen, Verfahren läuft
Bereits am 7. Juni 2026 endete die Umsetzungsfrist für die EU-Vorgaben zur Lohntransparenz. Einen Tag später forderte die Kommission Berlin offiziell zum Handeln auf. Passiert ist seitdem nichts: Ein nationales Gesetz wurde nicht verabschiedet.
Insgesamt leitete die EU-Kommission sieben Verfahren gegen Deutschland ein. Sie betreffen neben der Lohngleichheit auch Richtlinien zu Arbeitserlaubnissen, Asylstandards, Schutz vor missbräuchlichen Klagen sowie Umweltstraftaten und Diskriminierungsschutz.
Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit zu reagieren. Erfolgt keine Anpassung, drohen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof und empfindliche Geldbußen. Experten warnen: Betroffene Arbeitnehmer könnten ihre Rechte aus der Richtlinie direkt einklagen müssen.
Was die Lohngleichheits-Richtlinie fordert
Die EU will das geschlechtsspezifische Lohngefälle durch mehr Transparenz abbauen. Die Kernforderungen:
- Gehaltsspannen offenlegen: Unternehmen müssen Bewerbern bereits vor dem Vorstellungsgespräch Infos zum Einstiegsgehalt oder dessen Bandbreite geben.
- Entgeltabfrage verbieten: Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Verdienst fragen.
- Auskunftsrechte stärken: Beschäftigte können die durchschnittlichen Entgeltstufen für gleiche oder gleichwertige Arbeit abfragen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt in Deutschland zwischen 15 und 18 Prozent. Der bereinigte Wert beträgt rund 6 Prozent. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch bei der Altersvorsorge: Männer in Oberösterreich erhalten durchschnittlich 2.779 Euro Pension, Frauen nur 1.534 Euro – ein Minus von 44,8 Prozent.
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Weitere Baustellen im Arbeitsrecht
Parallel zur Lohngleichheits-Debatte stehen weitere Reformen an. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht eine verpflichtende elektronische Aufzeichnung von Arbeitsbeginn, -ende und -dauer vor. Die Übergangsfristen: ein Jahr für Großunternehmen, bis zu fünf Jahre für Kleinstbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern.
Auch die Rechtsprechung treibt das Thema voran. Ein EuGH-Urteil vom Oktober 2025 (C-110/24) stellt klar: Vom Arbeitgeber angeordnete Sammelfahrten vom Stützpunkt zum Einsatzort gelten voll als Arbeitszeit. Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro stieg, könnten bei Nichtbeachtung pro Tag rund 20 Euro Nachzahlung fällig werden.
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Die Bundesregierung beschloss am 15. Juli 2026 ein zweites Entlastungspaket über 10,4 Milliarden Euro. Es enthält Erleichterungen bei Lkw-Fahrverboten und die Modernisierung der Arbeitsförderung. Doch die Umsetzung der EU-Sozialstandards bleibt umstritten. Die Opposition wirft der Regierung vor, durch geplante Änderungen bei der Grundsicherung im Haushaltsbegleitgesetz 2027 bestehende Verfassungsgerichtsurteile zu gefährden.
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