EU-Verpackungsverordnung: Kommission fordert Abschaffung der BevollmÀchtigten-Pflicht
Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 01:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem offiziellen Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 hat die EU-Kommission eine zentrale Entlastung fĂŒr Unternehmen gefordert. Die Behörde drĂ€ngt auf die Abschaffung der sogenannten BevollmĂ€chtigten-Pflicht, die ursprĂŒnglich bereits im Dezember 2025 als Ănderung vorgeschlagen worden war, bislang jedoch keine Umsetzung fand. Inmitten wachsender Kritik aus der Wirtschaft und vonseiten der Mitgliedstaaten strebt die Kommission nun eine rasche Aussetzung dieser bĂŒrokratischen Vorgabe an.
Massive bĂŒrokratische HĂŒrden fĂŒr den Onlinehandel
Die seit dem 12. August 2026 geltenden Regelungen der PPWR sehen vor, dass sich Unternehmen in jedem EU-Zielland einzeln registrieren und einen örtlichen BevollmĂ€chtigten benennen mĂŒssen, sofern sie grenzĂŒberschreitenden Fernabsatz betreiben. Nach EinschĂ€tzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) belaufen sich die Kosten fĂŒr diese administrativen Vorgaben auf jĂ€hrlich 300 bis 500 Euro pro Mitgliedstaat. Kleine OnlinehĂ€ndler stehen damit vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, da sie ab dem ersten versendeten Paket die volle Verantwortung fĂŒr das Recycling im Zielland ĂŒbernehmen mĂŒssen.
Branchenbeobachter berichten, dass zahlreiche HĂ€ndler aufgrund des hohen Aufwands und drohender BuĂgelder von bis zu 200.000 Euro den EU-weiten Versand bereits eingeschrĂ€nkt haben. Ein prominentes Beispiel ist der Gameboy-HĂ€ndler AndrĂ© Preidel, der den Versand in andere EU-Staaten bereits gestoppt hat und dadurch einen Umsatzverlust von 20 Prozent verzeichnet. Die Wirtschaftskammer Ăsterreich (WKO) warnte in diesem Zusammenhang davor, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Vorgaben kaum umsetzen könnten, wodurch der europĂ€ische Binnenmarkt Schaden nehme.
Politische Forderungen und Kritik der WirtschaftsverbÀnde
Die neue EU-Verpackungsverordnung verlangt von OnlinehĂ€ndlern eine Registrierung in jedem Zielland â mit Kosten von 300 bis 500 Euro pro Mitgliedstaat. Wer jetzt nicht handelt, riskiert BuĂgelder bis 200.000 Euro. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie die Ăbergangszeit nutzen und sich auf die geplante Abschaffung vorbereiten. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
In einem Schreiben an die EU-Umweltkommissarin Roswall forderten die CDU/CSU-Europaabgeordneten Herbst und Niebler eine Vereinfachung der Regeln, um eine Fragmentierung des Marktes zu verhindern. Auch die IHK Oberfranken mahnte einen einheitlichen Vollzug sowie einfachere Nachweisverfahren an. Die EU-Kommission hatte zwischenzeitlich eine Verschiebung der BevollmĂ€chtigten-Pflicht bis zum Jahr 2035 vorgeschlagen, was jedoch auf Ablehnung bei den Mitgliedstaaten stieĂ.
Umweltkommissarin Roswall hofft nun auf eine zeitnahe Zustimmung von Parlament und Rat zur vollstĂ€ndigen Aussetzung dieser Pflicht. In der Ăbergangszeit rĂ€t ein EU-Beamter den Mitgliedstaaten bereits dazu, die entsprechenden Regeln vorerst nicht anzuwenden und auf die VerhĂ€ngung von Sanktionen gegen betroffene Unternehmen zu verzichten. WĂ€hrend VerbĂ€nde wie Pharma Deutschland die grundsĂ€tzlichen Ziele der Verordnung unterstĂŒtzen, fordern sie dennoch praxistaugliche Rahmenbedingungen und kritisieren zusĂ€tzliche nationale bĂŒrokratische Lasten.
Kerninhalte und Ziele der neuen Verpackungsverordnung
Viele kleine HĂ€ndler stellen den EU-Versand bereits ein â wie der Gameboy-HĂ€ndler AndrĂ© Preidel, der 20 Prozent Umsatz verliert. Doch es gibt Wege, die neuen Pflichten zu erfĂŒllen, ohne Ihr GeschĂ€ft zu gefĂ€hrden. Dieser Report liefert eine Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung zur PPWR-KonformitĂ€t und zeigt, welche Ausnahmen gelten. PPWR-KonformitĂ€ts-Checkliste jetzt sichern
Trotz der Debatte um die BevollmĂ€chtigten-Pflicht setzt die PPWR weitreichende neue Standards fĂŒr den Umweltschutz. Seit dem 12. August 2026 gelten strengere Grenzwerte fĂŒr Schadstoffe; so dĂŒrfen Schwermetalle eine Konzentration von 100 mg/kg nicht ĂŒberschreiten. Zudem wurde ein Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen eingefĂŒhrt. Die Verordnung verpflichtet Hersteller zur Abgabe von KonformitĂ€tserklĂ€rungen und zur Einhaltung neuer Kennzeichnungspflichten.
Die langfristigen Ziele der Verordnung sehen eine deutliche Reduktion des VerpackungsmĂŒlls vor. Im Jahr 2023 lag dieser in der EU bei durchschnittlich 177,8 kg pro Kopf. Bis 2040 soll eine Senkung um 15 Prozent im Vergleich zu 2018 erreicht werden. Weitere Stufen der PPWR sehen ab 2030 vor, dass Transportverpackungen eine Leerraumquote von maximal 50 Prozent aufweisen dĂŒrfen. Zudem greifen schrittweise höhere Recyclingquoten fĂŒr Kunststoffverpackungen, die von 50 Prozent im Jahr 2025 auf 55 Prozent im Jahr 2030 steigen sollen. Kommissarin Roswall bezeichnete die Verordnung als eine notwendige Investition in die Zukunft Europas und den Weg zur KlimaneutralitĂ€t bis 2050.
