EU-Verpackungsverordnung: Neue Pflichten für Exporteure ab Juli
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 16:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue Pflichten aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) setzen Unternehmen massiv unter Druck. Am heutigen Freitag tritt eine EU-weite erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft. Schon am 12. August folgen weitere einschneidende Beschränkungen.
Besonders Exporteure und der E-Commerce-Sektor sind betroffen. Sie müssen sich bei entsprechenden Organisationen registrieren und jährliche Ökobeiträge zahlen. Verstöße können teuer werden: von Zollbeschlagnahmungen bis zu Bußgeldern von 5 Prozent des Jahresumsatzes.
Strengere Regeln für Verpackungen
Ab dem 12. August müssen Unternehmen Konformitätserklärungen (DoC) für ihre Produkte vorlegen. Die technischen Dossiers enthalten Informationen über Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit.
Konkrete Verbote kommen ebenfalls:
- PFAS-Verbot: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen in Lebensmittelverpackungen sind tabu.
- Leerraumquote: Bei Transportverpackungen darf der Leerraum maximal 50 Prozent betragen.
- Einweg-Plastikverbot: Für Obst- und Gemüseverpackungen unter 1,5 Kilogramm gelten neue Einschränkungen.
Industrie sieht Chance – Verbände warnen
Nicht alle Akteure reagieren gleich. Boris Maschmann, CEO von Smurfit Westrock DACH, spricht von einem strategischen Wendepunkt. Unternehmen sollten die Regulierung nutzen, um mit nachhaltigen Lösungen Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Papierbasierte Verpackungen könnten dabei eine Schlüsselrolle spielen.
Nenad ?ur?evi? von der Ball Corporation sieht die Marktzugangsregeln grundlegend neu definiert. Die größte Herausforderung: hochwertige Sekundärrohstoffe für die geforderten Recyclingquoten zu sichern.
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Doch die Wirtschaft ist gespalten. Die Verbände Pro Food und Unionplast fordern eine Verschiebung um mindestens 24 Monate. Der Grund: ein unvollständiger Umsetzungsrahmen ohne ausreichende Planungssicherheit. Auch EuroCommerce spricht sich für eine zwölfmonatige Gnadenfrist aus.
Der Verband ELIPSO warnt zudem davor, die Berichtspflichten einseitig auf Zulieferer abzuwälzen. Die rechtliche Verantwortung für die Konformitätserklärung liege beim Markeninhaber. Softwareanbieter reagieren bereits mit automatisierten Reporting-Funktionen, die technische Dossiers direkt aus Lieferantendaten erstellen.
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Nationale Rechtsprechung sorgt für Klarheit
Parallel zur EU-Regulierung hat das Bundesverwaltungsgericht eine wichtige Entscheidung getroffen. Es bestätigte die Systembeteiligungspflicht für Permanenttragetaschen. Damit gelten auch langlebige Kunststofftragetaschen aus dem Lebensmittelhandel oder Baumärkten als systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), begrüßt das Urteil. Es schaffe faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer. Zum Hintergrund: 2023 wurden rund 99 Millionen solcher Tragetaschen mit einer Wandstärke von über 50 Mikrometern in den Verkehr gebracht.
Die langfristigen Ziele der PPWR bleiben ambitioniert. Bis 2030 soll der Verpackungsmüll pro Kopf um 5 Prozent sinken, bis 2040 um 15 Prozent. Ab 2030 müssen zudem alle Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein.
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