EU-Verpackungsverordnung: Tausende HĂ€ndler stoppen Versand ins Ausland
Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 00:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 hat sich der Widerstand in der deutschen Wirtschaft massiv verschĂ€rft. Zahlreiche kleine und mittelstĂ€ndische Unternehmen sowie spezialisierte Online-HĂ€ndler haben bereits reagiert und den Warenversand in das europĂ€ische Ausland eingestellt. Grund fĂŒr diesen RĂŒckzug sind die neuen bĂŒrokratischen HĂŒrden und Kosten, die mit der grenzĂŒberschreitenden Herstellerverantwortung einhergehen.
Massive Belastungen fĂŒr den mittelstĂ€ndischen E-Commerce
Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mĂŒssen VersandhĂ€ndler nun in jedem einzelnen EU-Land eine Registrierung fĂŒr die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) beantragen. Die damit verbundenen Fixkosten belaufen sich pro Land auf schĂ€tzungsweise 300 bis 500 Euro jĂ€hrlich. Da die Verordnung keine Bagatellgrenzen vorsieht, fallen diese GebĂŒhren bereits ab dem ersten versendeten Paket an.
In der Praxis fĂŒhrt dies zu einer Welle von Lieferstopps. Der Banknoten-HĂ€ndler Winfried Bogon stellte den EU-weiten Versand aufgrund der neuen Registrierungspflichten ein. Ăhnlich reagierte der Gameboy-HĂ€ndler AndrĂ© Preidel, der bei einem Monatsumsatz zwischen 10.000 und 15.000 Euro die Kosten fĂŒr BevollmĂ€chtigte in den ZiellĂ€ndern als zu hoch bewertete. Auch Unternehmen wie iLabs Electronics oder die Honigmanufaktur Eggers beschrĂ€nken ihr Liefergebiet infolge der PPWR-Vorgaben nunmehr auf Deutschland. Eine Petition gegen die neuen Regelungen sammelte bereits ĂŒber 45.000 Unterschriften.
Rechtliche Unsicherheit und mangelnde Vorbereitung
Die Stimmung in den HandelsverbĂ€nden ist angespannt. Der Chef des Handelsverbandes erklĂ€rte, die PPWR sei seit ihrem Inkrafttreten am 12. August 2026 rechtssicher nicht umsetzbar. Es fehle den Unternehmen an Zugang zu notwendigen Unterlagen, zudem seien viele Definitionen weiterhin unklar. Laut einer DIHK-Erhebung wussten drei Viertel der befragten Unternehmen bis zuletzt nicht ausreichend ĂŒber die Details der Verordnung Bescheid.
Seit dem 12. August 2026 mĂŒssen VersandhĂ€ndler in jedem EU-Land eine EPR-Registrierung beantragen â ohne Bagatellgrenze. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie die neuen Pflichten effizient umsetzen und Ihr AuslandsgeschĂ€ft sichern. Jetzt kostenlosen PPWR-Leitfaden anfordern
Der HĂ€ndlerbund weist zudem darauf hin, dass der E-Commerce im Jahr 2026 mit insgesamt 14 bis 15 rechtlichen Ănderungen konfrontiert sei. VerstöĂe gegen die neuen Verpackungsvorgaben könnten mit BuĂgeldern von bis zu 200.000 Euro geahndet werden. Die Wirtschaftskammer Ăsterreich (WKO) kritisierte ebenfalls die enorme BĂŒrokratie, die insbesondere fĂŒr KMU nicht zu bewĂ€ltigen sei. Pharma Deutschland betonte zwar die UnterstĂŒtzung fĂŒr die ökologischen Ziele der Verordnung, forderte jedoch dringend praxistaugliche Rahmenbedingungen ein.
Politischer Konflikt und technische Anforderungen
Hinter den Kulissen herrscht Uneinigkeit zwischen den EU-Institutionen. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Pflicht zur Benennung eines BevollmĂ€chtigten fĂŒr den grenzĂŒberschreitenden Handel bis zum Jahr 2035 zu verschieben, was von den Mitgliedstaaten jedoch abgelehnt wurde. Angesichts der aktuellen Umsetzungsprobleme rĂ€t die Kommission den Mitgliedstaaten nun Berichten zufolge dazu, die Regeln vorerst nicht streng anzuwenden und von Strafen abzusehen.
BuĂgelder bis 200.000 Euro drohen bei VerstöĂen gegen die neue Verpackungsverordnung. Der Leitfaden liefert eine KonformitĂ€ts-Checkliste und einen Kostenrechner, damit Sie keine bösen Ăberraschungen erleben. PPWR-KonformitĂ€t jetzt sichern
Die PPWR schreibt vor, dass Verpackungen grundsĂ€tzlich recyclingfĂ€hig sein mĂŒssen. Zudem wurden strikte PFAS-Grenzwerte festgelegt: 25 ppb pro Verbindung, 250 ppb in der Summe und 50 ppm fĂŒr den Gesamtfluoranteil. Erzeuger sind verpflichtet, entsprechende KonformitĂ€tserklĂ€rungen zu erstellen.
In den kommenden Jahren folgen weitere Stufen der Verordnung. Ab 2027 treten zusĂ€tzliche Anforderungen an die Herstellerverantwortung in Kraft. Bis 2029 mĂŒssen Pfandsysteme etabliert sein. FĂŒr das Jahr 2030 sieht die Verordnung vor, dass der Leerraum in Verpackungen maximal 50 Prozent betragen darf und bestimmte Einwegplastikverpackungen verboten werden. Das langfristige Ziel der EU ist eine Reduzierung des Verpackungsabfalls um 15 Prozent bis zum Jahr 2040. Im Jahr 2023 lag das Abfallaufkommen pro Kopf in der EU bei 178 Kilogramm, wĂ€hrend in Deutschland 215 Kilogramm verzeichnet wurden.
