EU-Zollreform: Datenhub wird ab 2034 für alle Unternehmen verpflichtend
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit der Verordnung (EU) 2026/2108 hat die Europäische Union die Weichen für eine grundlegende Neuordnung des Zollrechts gestellt. Das Regelwerk, das am 16. September 2026 angenommen, am 19. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und am 20. September 2026 in Kraft trat, ersetzt schrittweise den bisherigen Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013. Während einzelne Bestimmungen bereits gelten, ist der grundsätzliche Anwendungsbeginn des revidierten Unionszollkodex für den 21. September 2027 festgelegt. Ziel der Reform ist es, Zollangelegenheiten über eine gemeinsame digitale Plattform sowie eine neue zentrale Behörde langfristig zu vereinheitlichen.
Ein mehrstufiger Zeitplan bis zum Jahr 2034
Kernstück der Modernisierung ist der EU Customs Data Hub, der die klassischen Zollanmeldungen sowie die nationalen IT-Systeme ablösen soll. Die Einführung erfolgt über mehrere Zwischenschritte. Ab dem 1. Juli 2028 greift die Verpflichtung zur Nutzung des Datenhubs zunächst für Fernverkäufe und das IOSS-Verfahren (Import One-Stop Shop).
Ab dem 1. März 2031 wird der EU-Zolldatenhub für weitere Einführer, Ausführer sowie Inhaber von Versandverfahren auf optionaler Basis geöffnet. Die vollständige Umstellung ist für den 1. März 2034 vorgesehen. Ab diesem Stichtag wird die Nutzung der Plattform für alle Wirtschaftsakteure grundsätzlich verpflichtend.
Neue Behördenstruktur und veränderte Statusvorgaben
Flankiert wird das digitale System durch eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille. Diese soll nicht nur den Betrieb des Datenhubs verantworten, sondern auch das EU-weite Risikomanagement koordinieren.
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Auf nationaler Ebene laufen bereits Vorbereitungen: So bereitet die griechische Steuer- und Zollbehörde AADE ihre nationale Infrastruktur, Risikoanalysen, Zollkontrollen und Schulungen auf die Vorgaben der Reform vor. Durchführungsbestimmungen zur Verordnung stehen auf europäischer Ebene allerdings noch aus.
Für Unternehmen verändern sich die rechtlichen Vorgaben spürbar. Einführer übernehmen künftig erweiterte Pflichten in den Bereichen Information, Aufbewahrung und Abgabenentrichtung.
Zugleich wird der neue Status als „Trust and Check Trader“ eingeführt, der qualifizierten Marktteilnehmern Erleichterungen eröffnet. Der bisherige Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) bleibt parallel bestehen und behält für zertifizierte Unternehmen strategische Relevanz.
Pflichten und Haftungsrisiken für Frachtführer und Speditionen
Für die Logistikbranche bringt das neue Zollrecht veränderte Compliance-Anforderungen mit sich. Nach Artikel 97 der Verordnung (EU) 2026/2108 sind Frachtführer verpflichtet, Vorab-Ladungsdaten zu übermitteln oder zugänglich zu machen. Gemäß Artikel 101 müssen sie das Eintreffen der Waren melden und mit den vorliegenden Daten verknüpfen. Die erforderlichen Vorabinformationen müssen grundsätzlich vor Beginn des Entladevorgangs vorliegen.
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Unrichtige Ladungsdaten führen nach den Neuregelungen nicht automatisch dazu, dass Frachtführer oder Spediteure zur Zollschuld herangezogen werden. Maßgeblich bleiben ihre konkrete Rolle im Transportprozess sowie die jeweils bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen. Indirekte Zollvertreter können jedoch unter den Bedingungen von Artikel 33 weiterhin gesamtschuldnerisch haften.
Angesichts steigender Anforderungen an IT-Kompetenz und Datenqualität sehen Branchenverbände bei der Umsetzung noch kritische Aspekte. Für Unternehmen mit regelmäßiger Beschaffung aus Drittländern empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Neuausrichtung der internen Zollprozesse und IT-Systeme.
