EuGH-Urteil, Millionen

EuGH-Urteil: Millionen BeschÀftigte haben Anspruch auf Nachzahlungen

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der EuGH stuft Fahrten im Firmenwagen zu wechselnden Kunden als Arbeitszeit ein. Millionen BeschÀftigte haben Anspruch auf Nachzahlungen.

EuGH-Urteil: Fahrten zu wechselnden Einsatzorten sind Arbeitszeit
Handwerker bereitet am frĂŒhen Morgen sein Firmenfahrzeug vor einem Wohnhaus fĂŒr die Fahrt zum Einsatzort vor. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Millionen BeschĂ€ftigte haben Anspruch auf Nachzahlungen. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) hat die Regeln fĂŒr Fahrten zu wechselnden Einsatzorten neu definiert. Besonders betroffen sind Handwerk, Pflege und Gartenbau.

Die Entscheidung (Az. C-110/24) stellt klar: Wer im Firmenfahrzeug zu wechselnden Einsatzorten fĂ€hrt, arbeitet – auch wĂ€hrend der Fahrt. Voraussetzung: Der Arbeitgeber bestimmt Treffpunkt, Abfahrtszeit, Fahrzeug und Ziel. Dann haben BeschĂ€ftigte keine freie ZeitverfĂŒgung mehr.

Was genau gilt als Arbeitszeit?

Der klassische Arbeitsweg zur festen BetriebsstĂ€tte bleibt ausgenommen. Die neue Regelung greift vor allem, wenn Mitarbeiter direkt von zu Hause zu Kunden oder Baustellen aufbrechen. Entscheidend ist: Der Arbeitgeber gibt den Rahmen vor – etwa durch die Zuweisung eines bestimmten Firmenwagens.

Werden diese Kriterien erfĂŒllt, zĂ€hlt die gesamte Fahrt als Arbeitszeit. Das hat direkte Auswirkungen auf die Bezahlung und die Einhaltung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten.

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Mindestlohn als neue Messlatte

Die Einstufung als Arbeitszeit bedeutet nicht automatisch volle Bezahlung jeder Minute. Allerdings muss der gesetzliche Mindestlohn im Durchschnitt aller Arbeitsstunden erreicht werden. Seit Januar 2026 liegt der bei 13,90 Euro pro Stunde.

Die finanziellen Folgen sind enorm: Bei 80 Minuten unbezahlter Fahrzeit tÀglich können sich Nachzahlungen von bis zu 400 Euro pro Monat ergeben. Das gilt, wenn die unbezahlten Stunden den Mindestlohn unterschreiten.

Wer ist betroffen?

Rund 1,8 Millionen BeschĂ€ftigte in der Bauwirtschaft und GebĂ€udereinigung sind direkt betroffen. Hinzu kommen etwa 450.000 PflegekrĂ€fte im Außendienst und rund 130.000 LandschaftsgĂ€rtner.

Arbeitgeber mĂŒssen ihre Arbeitszeitmodelle jetzt anpassen. Sonst drohen rechtliche Risiken. Denn die Fahrzeit zĂ€hlt nicht nur fĂŒr die Bezahlung – sie muss auch bei Höchstarbeitszeiten und Ruhephasen berĂŒcksichtigt werden.

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Was BeschÀftigte beachten sollten

Wer AnsprĂŒche geltend machen will, sollte seine tĂ€glichen Fahrzeiten prĂ€zise dokumentieren. Wichtig: PrĂŒft Arbeits- oder TarifvertrĂ€ge auf Ausschlussfristen. Sonst verfallen die AnsprĂŒche möglicherweise.

Das EuGH-Urteil ist ein deutliches Signal: Die Gerichte nehmen die Arbeitszeitregeln ernst. Besonders bei mobilen EinsatzkrÀften Àndert sich die Rechtslage grundlegend.

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