EVG zieht Streikdrohung im Nahverkehr zurĂŒck
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hat ihre Drohung mit Streiks im öffentlichen Nahverkehr ab Januar zurĂŒckgezogen.
Gesetzentwurf nach Gewalt gegen BahnbeschÀftigte
EVG-Chef Martin Burkert begrĂŒndete den Schritt mit einem Gesetzentwurf des Justizministeriums, der hĂ€rtere Strafen fĂŒr Attacken auf BahnbeschĂ€ftigte und andere EinsatzkrĂ€fte vorsieht. Burkert sagte, die Gewerkschaft wolle nicht zum ĂuĂersten greifen und den Betrieb lahmlegen mĂŒssen.
SchĂ€rferer Schutz fĂŒr BeschĂ€ftigte im öffentlichen Verkehr
Der Entwurf sieht vor, unter anderem Zugbegleiter, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, RettungskrĂ€fte, medizinisches Personal sowie BeschĂ€ftigte anderer Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu schĂŒtzen. FĂŒr Angriffe sind Mindeststrafen von sechs Monaten Haft und in besonders schweren FĂ€llen von mindestens einem Jahr vorgesehen.
Druck aus der Gewerkschaft wirkt
Die EVG hatte Ende August mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr gedroht, falls das Gesetz nicht noch in diesem Jahr in den Bundestag komme. Burkert sprach nun davon, der Druck der Gewerkschaft wirke und es komme endlich Bewegung in die Sache.
Auslöser des Konflikts war auch der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Ăalar in einem Regionalexpress Anfang Februar. Der TĂ€ter wurde spĂ€ter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Einordnung: Druck auf Politik und Bahn bleibt
Der RĂŒckzug der Streikdrohung zeigt, dass die EVG mit ihrer Zuspitzung Wirkung erzielt hat: Die Gewerkschaft wollte den Konflikt ĂŒber Gewalt gegen BahnbeschĂ€ftigte und die strafrechtlichen Folgen sichtbar machen, bevor er in den Regelbetrieb des Nahverkehrs hineinwirkt. Dass die Drohung nun vom Tisch ist, nimmt FahrgĂ€sten zunĂ€chst die Sorge vor zusĂ€tzlichen AusfĂ€llen, löst das Grundproblem aber nicht.
Im Kern geht es um die Sicherheit von BeschĂ€ftigten, die im Alltag besonders hĂ€ufig mit verbalen und körperlichen Angriffen konfrontiert sind. Ein hĂ€rterer strafrechtlicher Rahmen allein verhindert Ăbergriffe nicht automatisch, setzt aber ein politisches Signal und kann die Debatte ĂŒber PrĂ€vention, PersonalstĂ€rke, Deeskalation und konsequentere Strafverfolgung schĂ€rfen.
FĂŒr Bahnunternehmen und VerkehrsverbĂŒnde bleibt damit die praktische Frage, wie sich der Schutz von Zugbegleitern, Kontrolleuren und anderem Personal im laufenden Betrieb verbessern lĂ€sst. Der Fall macht zugleich deutlich, dass Gewerkschaften bei sicherheitsrelevanten Themen ĂŒber klassische Tarifkonflikte hinaus politischen Druck aufbauen können, wenn sie den regulĂ€ren Betrieb als Hebel ankĂŒndigen.
