EVG, Nahverkehr

EVG zieht Streikdrohung im Nahverkehr zurĂŒck

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die EVG zieht ihre Streikdrohung im Nahverkehr zurĂŒck, nachdem die Bundesregierung eine schĂ€rfere Bestrafung von Angriffen auf Bahn- und anderes Einsatzpersonal vorantreibt. Aus dem Konflikt um Gewalt im Alltag des ÖPNV wird damit ein politisches Signal mit Folgen fĂŒr BeschĂ€ftigte und FahrgĂ€ste.

Die EVG hat ihre Drohung zurĂŒckgezogen. (Symbolbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa
Die EVG hat ihre Drohung zurĂŒckgezogen. (Symbolbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hat ihre Drohung mit Streiks im öffentlichen Nahverkehr ab Januar zurĂŒckgezogen.

Gesetzentwurf nach Gewalt gegen BahnbeschÀftigte

EVG-Chef Martin Burkert begrĂŒndete den Schritt mit einem Gesetzentwurf des Justizministeriums, der hĂ€rtere Strafen fĂŒr Attacken auf BahnbeschĂ€ftigte und andere EinsatzkrĂ€fte vorsieht. Burkert sagte, die Gewerkschaft wolle nicht zum Äußersten greifen und den Betrieb lahmlegen mĂŒssen.

SchĂ€rferer Schutz fĂŒr BeschĂ€ftigte im öffentlichen Verkehr

Der Entwurf sieht vor, unter anderem Zugbegleiter, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, RettungskrĂ€fte, medizinisches Personal sowie BeschĂ€ftigte anderer Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu schĂŒtzen. FĂŒr Angriffe sind Mindeststrafen von sechs Monaten Haft und in besonders schweren FĂ€llen von mindestens einem Jahr vorgesehen.

Druck aus der Gewerkschaft wirkt

Die EVG hatte Ende August mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr gedroht, falls das Gesetz nicht noch in diesem Jahr in den Bundestag komme. Burkert sprach nun davon, der Druck der Gewerkschaft wirke und es komme endlich Bewegung in die Sache.

Auslöser des Konflikts war auch der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar in einem Regionalexpress Anfang Februar. Der TĂ€ter wurde spĂ€ter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Einordnung: Druck auf Politik und Bahn bleibt

Der RĂŒckzug der Streikdrohung zeigt, dass die EVG mit ihrer Zuspitzung Wirkung erzielt hat: Die Gewerkschaft wollte den Konflikt ĂŒber Gewalt gegen BahnbeschĂ€ftigte und die strafrechtlichen Folgen sichtbar machen, bevor er in den Regelbetrieb des Nahverkehrs hineinwirkt. Dass die Drohung nun vom Tisch ist, nimmt FahrgĂ€sten zunĂ€chst die Sorge vor zusĂ€tzlichen AusfĂ€llen, löst das Grundproblem aber nicht.

Im Kern geht es um die Sicherheit von BeschĂ€ftigten, die im Alltag besonders hĂ€ufig mit verbalen und körperlichen Angriffen konfrontiert sind. Ein hĂ€rterer strafrechtlicher Rahmen allein verhindert Übergriffe nicht automatisch, setzt aber ein politisches Signal und kann die Debatte ĂŒber PrĂ€vention, PersonalstĂ€rke, Deeskalation und konsequentere Strafverfolgung schĂ€rfen.

FĂŒr Bahnunternehmen und VerkehrsverbĂŒnde bleibt damit die praktische Frage, wie sich der Schutz von Zugbegleitern, Kontrolleuren und anderem Personal im laufenden Betrieb verbessern lĂ€sst. Der Fall macht zugleich deutlich, dass Gewerkschaften bei sicherheitsrelevanten Themen ĂŒber klassische Tarifkonflikte hinaus politischen Druck aufbauen können, wenn sie den regulĂ€ren Betrieb als Hebel ankĂŒndigen.

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