Ex-GerichtsprÀsidenten, Polens

Ex-GerichtsprĂ€sidenten stĂ€rken Polens Regierung den RĂŒcken

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 11:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Streit um Polens Verfassungsgericht haben vier ehemalige PrĂ€sidenten des Gerichtshofs der proeuropĂ€ischen Regierung von MinisterprĂ€sident Donald Tusk den RĂŒcken gestĂ€rkt.

Das Vorgehen von PrÀsident Karol Nawrocki sei dagegen eine "beispiellose Verletzung der Autonomie des Gerichts" und trage nicht zur Lösung des Konflikts bei, schreiben die vier Juristen in einer gemeinsam veröffentlichten ErklÀrung.

"Die vom Parlament rechtmĂ€ĂŸig in das Verfassungsgericht berufenen Richter haben die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Funktionen und den Status dieser fĂŒr den Rechtsstaat sowie fĂŒr den Schutz der bĂŒrgerlichen Rechte und Freiheiten entscheidenden staatlichen Institution wiederherzustellen", heißt es in dem Schreiben. Verfasser sind die ehemaligen VerfassungsgerichtsprĂ€sidenten Marek Safjan, Jerzy Stepien, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll.

PrÀsident will nominierte Richter nicht vereidigen

Der seit langem schwelende Machtkampf zwischen den beiden großen politischen Lagern um die Besetzung des Verfassungsgerichts war am Freitag eskaliert. Auslöser war eine Bekanntmachung auf der Webseite des Verfassungsgerichts. Dort hieß es, der bisherige PrĂ€sident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter seien einstweilen von ihren Funktionen entbunden worden. Stattdessen werde die Richterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht geschĂ€ftsfĂŒhrend leiten.

Die rechtskonservative PiS, die das Land von 2015 bis 2023 regierte, hat das Gericht mit ihr politisch nahestehenden Richtern besetzt. Seit dem Regierungswechsel im Herbst 2023 versucht Tusks Mitte-Links-Koalition, frei werdende Posten fĂŒr Verfassungsrichter neu zu besetzen.

Die Juristin Korwin-Piotrowska gehört zu den fĂŒnf neuen Verfassungsrichtern, die zwar vom Parlament nominiert wurden, ihre Arbeit aber trotzdem nicht aufnehmen können. Der rechtskonservative PrĂ€sident Nawrocki weigerte sich, sie zu vereidigen. Und VerfassungsgerichtsprĂ€sident Bogdan Swieczkowski verweigert ihnen den Zugang zum GebĂ€ude.

Verfassungsrechtler: BĂŒrger können ihre Rechte nicht verteidigen

"Das Verfassungsgericht befindet sich seit ĂŒber 10 Jahren in einer tiefen Krise", heißt es in der ErklĂ€rung der vier ehemaligen GerichtsprĂ€sidenten. Die Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte und des Gerichtshofs der EuropĂ€ischen Union (EuGH), die die Wiederherstellung der Funktion des Verfassungsgerichts als unabhĂ€ngige und unparteiische Institution vorgeschrieben hĂ€tten, wĂŒrden nicht umgesetzt. "Solange dies nicht geschieht, sind die BĂŒrger einer wirksamen Verteidigung ihrer Rechte und Freiheiten beraubt und können keine individuelle Verfassungsbeschwerde einlegen."

Die von den Verfassungsrichtern um Korwin-Piotrowska eingeleiteten Schritte hĂ€tten zum Ziel, das verfassungskonforme Funktionieren des Gerichts wiederherzustellen. Es sei wichtig, dass den Verfassungsrichtern ermöglicht werde, die von Korwin-Piotrowska fĂŒr den 3. November angekĂŒndigte Generalversammlung einzuberufen. Dort könnten sie ĂŒber den vom Generalstaatsanwalt beantragten Entzug der richterlichen ImmunitĂ€t des GerichtsprĂ€sidenten Swieczkowski und seines Stellvertreters entscheiden.

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