Fachkräftemangel, Millionen

Fachkräftemangel: 4,2 Millionen über 60 stehen 2,6 Millionen Einsteigern gegenüber

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nutracorp-Mitarbeiter wählen ersten Betriebsrat. Parallel beschließt das Bundeskabinett einen Aktionsplan zur Tarifförderung.

Nutracorp: Erste Betriebsratswahl nach jahrelangem Rechtsstreit
Mitarbeiter in einem modernen Bürogebäude im Gespräch während einer Betriebsratssitzung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Belegschaft des Lebensmittelherstellers Nutracorp in Elmshorn hat erstmals eine Arbeitnehmervertretung gewählt. Der Wahl vorausgegangen war ein mehrjähriger Rechtsstreit.

Am 24. Juni 2026 fand bei der Nutracorp-Gruppe – bekannt für Marken wie More und ESN – die erste Betriebsratswahl statt. Rund 60 Prozent der Beschäftigten beteiligten sich. Der Wahl vorausgegangen war ein dreijähriger Rechtsstreit mit fünf verschiedenen Gerichtsverfahren.

Bereits im Herbst 2025 hatte das Bundesarbeitsgericht die Rechtmäßigkeit des Wahlvorstands bestätigt. Kurz vor dem Wahltermin scheiterte der Arbeitgeber zudem mit Eilanträgen gegen die Abstimmung. Am 3. Juli nahm das Gremium seine Arbeit auf. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) forderte die Unternehmensleitung zur Akzeptanz der gewählten Vertretung auf.

Bundeskabinett beschließt Tarif-Förderplan

Parallel zu den betrieblichen Entwicklungen hat die Bundespolitik den Rahmen für Arbeitsbeziehungen neu justiert. Am 22. Juli verabschiedete das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen.

Kernpunkte sind das Bundestariftreuegesetz und ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften. Bereits zum 1. Januar 2026 wurden steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitglieder geschaffen. Weitere Elemente betreffen Änderungen im Arbeitszeitgesetz hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie ein Qualifizierungsgeld.

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Reformpläne: Befristung und KI-Mitbestimmung

Ein im Juli vorgestelltes Koalitionspaket mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sieht tiefgreifende Änderungen vor. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate – allerdings bis Ende 2030 befristet.

Für die Praxis relevant: Die geplante Reform der IT-Mitbestimmung soll die Einführung von KI-Systemen erleichtern. Ab dem 1. Januar 2027 könnte zudem der Kündigungsschutz für Hochverdiener ab 177.450 Euro Jahreseinkommen gelockert werden.

Die NGG kritisierte am 26. Juli vor allem die Aufweichung des 8-Stunden-Tages zugunsten einer wöchentlichen Arbeitszeitbetrachtung. Die Arbeitnehmervertreter befürchten negative Folgen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – besonders in Regionen mit schwacher Kinderbetreuung.

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Demografischer Druck: 4,2 Millionen gehen, 2,6 Millionen kommen

Die aktuellen Reformbemühungen fallen in eine Zeit des sich verschärfenden Fachkräftemangels. Eine Analyse des Anbieters HRlab vom 23. Juli zeigt die demografische Schieflage: Rund 4,2 Millionen Beschäftigte sind über 60 Jahre alt – ihnen stehen nur etwa 2,6 Millionen Berufseinsteiger gegenüber.

Besonders in ostdeutschen Landkreisen ist das Verhältnis zwischen ausscheidenden und nachrückenden Fachkräften stark belastet. Unternehmen droht durch den Renteneintritt erfahrener Mitarbeiter ein erheblicher Wissensverlust. Laut der Untersuchung erwägen zudem 44 Prozent der aktuell Beschäftigten einen vorzeitigen Ausstieg – das dürfte den Druck auf Betriebsräte und Mitbestimmungsstrukturen weiter erhöhen.

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